Millionenklage gegen Ex-chef
Awo-unternehmen will Schadensersatz. Rechtsstreit um fristlose Kündigung geht weiter
Erfurt. Bei der juristischen Aufarbeitung des Skandals um die Thüringer Arbeiterwohlfahrt (Awo) wird kommende Woche ein neues Kapitel aufgeschlagen: War es bisher nur darum gegangen, dass sich Michael Hack, Ex-chef der Awo AJS ggmbh, und seine Ehefrau Petra Köllner-hack, Ex-geschäftsführerin der Awo Soziale Dienste ggmbh Gotha, gegen ihre fristlose Kündigung vor zwei Jahren zur Wehr setzen, ist Hack in der nun anstehenden Verhandlung Beklagter. Die AJS fordert von ihm 967.500 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von fünf Prozent als Schadensersatz.
Allein durch die fristlose Kündigung des früheren Ajs-prokuristen, die Michael Hack im Dezember 2019 aussprach, soll der Awo AJS ein Schaden von mindestens 280.000 Euro entstanden sein. Hack setzte den langjährigen Prokuristen eigenmächtig vor die Tür, weil sich dieser in einem Brief an den Aufsichtsrat über das Verfahren zur Nachbesetzung der Geschäftsführer-position beklagt hatte. Hack, der den Prokuristen nach Informationen dieser Zeitung allerdings schon lange hatte loswerden wollen, wertete das als Zeichen von Illoyalität und warf den Prokuristen direkt vor Weihnachten raus.
Schaden soll dem rund 5000 Mitarbeiter zählenden Unternehmen aber auch dadurch entstanden sein, dass sein früherer Geschäftsführer im Alleingang Bauvorhaben auf den Weg brachte. Hack soll, wie es intern heißt, „als Bürgermeisters Darling“durch das Land gefahren sein und per Handschlag Projekte vereinbart haben, die er den Gremien erst im Nachgang vorstellte. Die neue Ajs-geschäftsführung hatte deshalb im November 2021 Klage eingereicht. Die Verhandlung findet am Landgericht Erfurt statt.
Parallel laufen die Kündigungsschutzklagen des Ehepaars Hack weiter: Nach einem Gütetermin im Mai hatte Petra Köllner-hack bis zum 30. Juni einen Vergleichsvorschlag vorgelegt, zu dem sich die Gegenseite auch bereits äußerte. Tenor dieser Antwort: „Wir können uns weiterhin keinen wie auch immer gearteten Vergleich vorstellen.“Nun muss das Gericht entscheiden. Köllner-hacks Ehemann hat unterdessen in den vergangenen Tagen eine neue Klage eingereicht – diesmal vor dem zuständigen Gericht und gegen das richtige Organ.
Hack hatte seine Klage zunächst fälschlicherweise beim Arbeitsgericht eingelegt, das in seinem Fall aber nicht zuständig ist. Denn relevant ist für ihn nicht das Arbeitsrecht, sondern das Gesellschaftsund Aktienrecht, für das die Kammer für Handelssachen am Landgericht anzurufen ist. Einen zweiten formalen Fehler beging Hack, indem er die Klage nicht gegen den Ajs-aufsichtsrat, sondern gegen die neue Geschäftsführung richtete. Trotz mehrfacher Hinweise korrigierten Hack und sein Anwalt diesen Fehler nicht, sondern zogen sogar bis vor das Oberlandesgericht Jena. Dort kassierten sie im Mai erneut eine Niederlage. Aus Sicht von Insidern steckt dahinter Kalkül: Das Verfahren, heißt es, solle sich so lange wie möglich hinziehen. Das Oberlandesgericht hatte den Streitwert mit 470.000 Euro angesetzt.