Thüringer Allgemeine (Sondershausen)

Freispruch für Angeklagte­n im Niklas-prozess

Landgerich­t Bonn kann Tat nicht beweisen. Aufklärung steht am Anfang

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Bonn. Im Zweifel für den Angeklagte­n: Das Landgerich­t Bonn hat den Beschuldig­ten im Fall des zu Tode geprügelte­n Schülers Niklas freigespro­chen. Dem Angeklagte­n sei nicht nachzuweis­en, dass er den 17-Jährigen geschlagen und getreten habe, sagte Richter Volker Kunkel bei der Urteilsbeg­ründung. „Deshalb gibt es nur ein Ergebnis: Freispruch.“Dagegen verurteilt­e die Kammer den 21-Jährigen im Zusammenha­ng mit einer ganz anderen Schlägerei wegen gefährlich­er Körperverl­etzung zu einer achtmonati­gen Jugendstra­fe. Da er fast ein Jahr in Untersuchu­ngshaft gesessen hatte, konnte er das Gericht als freier Mann verlassen.

Der Tod des 17-jährigen Niklas hatte bundesweit für Bestürzung gesorgt. Nach dem Freispruch des Beschuldig­ten bleibt der Fall vorerst ungeklärt. „Wir können nicht beweisen, dass er geschlagen hat und dass er am Tatort war“, sagte Kunkel. Es gebe vielmehr Anhaltspun­kte, dass der Angeklagte die Tat tatsächlic­h nicht begangen habe. So habe keiner der zahlreiche­n Zeugen den Beschuldig­ten zuverlässi­g als Täter identifizi­eren können. Eine Jacke mit Blutspuren von Niklas, die bei dem 21Jährigen gefunden wurde, könnte auch erst nach der Tat in dessen Besitz gelangt sein – so wie vom Angeklagte­n angegeben, erklärte Kunkel.

Niklas war im Mai 2016 im Bonner Stadtteil Bad Godesberg auf offener Straße mit einem Schlag gegen die Schläfe niedergest­reckt worden. Anschließe­nd wurde ihm gegen den Kopf getreten. Er starb wenige Tage später im Krankenhau­s.

Niklas’ Mutter zeigte sich dagegen von der Täterschaf­t des 21-Jährigen überzeugt. Das sagte ihr Anwalt kurz vor der Urteilsver­kündung. Seit dem Angriff auf ihren Sohn vor rund einem Jahr sei sie „durch die Hölle gegangen“. (dpa)

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Die Mutter des Opfers ist vom Urteil enttäuscht . Foto: dpa

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