Thüringer Allgemeine (Sondershausen)
Mann werden 444 Sexualstraftaten vorgeworfen
Der Angeklagte bestreitet den Missbrauch von zwei Stiefkindern. Laut Staatsanwaltschaft soll er sie acht Jahre lang misshandelt haben
Gera. Vor dem Landgericht Gera hat am Dienstag ein Prozess gegen einen 41-Jährigen aus dem Landkreis Greiz begonnen. Ihm wirft die Staatsanwaltschaft vor, sich in 444 Fällen an zwei Stiefkindern vergangen zu haben. Er selbst bestreitet die Taten.
Der Anklageschrift zufolge sollen sich die Fälle in den Jahren von 2002 bis 2010 zugetragen haben. Der Angeklagte soll den Jungen seit seinem neunten Geburtstag 441 Mal traktiert haben – die Zahl basiert auf einer Abschätzung. Staatsanwältin Dagmar Weber listet drei sexuelle Übergriffe auf das Mädchen, das beim ersten Fall sieben Jahre alt gewesen sein soll, auf. Der Mann war mit der Mutter der Kinder liiert. Die Familie lebte in verschiedenen Wohnungen, unter anderem im Landkreis Greiz und im Saale-orla-kreis.
„Ich kann mich nur entschieden verwahren. Die Vorwürfe widersprechen jeglicher Grundlage“, sagte der Mann, der als Anlagenführer arbeitet. Er bestätigte, dass die Familie mehrfach umgezogen war. Die Frau habe er auf der Arbeit kennengelernt. Beim Besuch in deren Wohnung sei er entsetzt gewesen. Dreckige Wäsche habe sich im Flur gestapelt, verschimmeltes Geschirr in der Küche gestanden. Die Möbel im Kinderzimmer seien fast auseinandergefallen. „Das habe ich alles in Ordnung gebracht.“Doch sie habe häufig gelogen, etwa im Bezug auf eine bevorstehende Wohnungsräumung oder den wegen nicht bezahlter Rechnungen abgestellten Strom, berichtete der Angeklagte.
Auf die Erziehungsmethoden angesprochen, sagte er, dass er den Kindern schon Kopfnüsse gegeben oder sie in die Ecke gestellt habe. Die Mutter habe die Kinder mit dem Schuh auf den Hintern geschlagen. Das habe er aber nicht getan. Er vermutet, dass sich seine Ex-partnerin und deren Kinder Hoffnung auf Schmerzensgeld machen. Nebenklage-vertreter Peter Kindermann verneinte diesen Hintergrund.
Das Gericht hat die inzwischen volljährigen Geschädigten in nicht-öffentlicher Sitzung vernommen. Sieben weitere Prozesstage sind angesetzt.