Thüringer Allgemeine (Sömmerda)
Angeklagter entschuldigt sich bei Witwe
Mordprozess erstmals samstags
Mühlhausen.
Im Prozess um tödliche Messerstiche wegen zwei offener Monatsmieten in Wolkramshausen (Kreis Nordhausen) hat der Angeklagte erstmals sein Schweigen gebrochen.
Er bereue und bedauere die Tat, ließ der 38-Jährige am Samstag durch seinen Verteidiger am Landgericht Mühlhausen erklären. Er habe sich vor einem Jahr von dem Vermieter in die Enge getrieben gefühlt. Aus Angst um Leib und Leben habe er in die Schublade gegriffen und das Messer herausgeholt.
Laut Anklage soll er den 42 Jahre alten Vermieter mit zwei Messerstichen in den Rücken tödlich verletzt und dessen Ehefrau mit dem Messer am Bauch verletzt haben. Er ist deshalb wegen Totschlags und versuchten Totschlags angeklagt.
Er wolle der Frau 10 000 Euro als Schadenersatz und Schmerzensgeld zahlen, davon 500 Euro sofort, erklärte der Verteidiger. Er könne sich aber an Messerstiche, mit der er im Vorbeigehen die Frau verletzt haben soll, nicht erinnern.
Das Ehepaar hatte an dem Tag kurz nach 4.00 Uhr bei dem Mieter geklingelt, um ihm eine fristlose Kündigung wegen zwei offener Monatsmieten zu überreichen. Er sollte die Wohnung sofort verlassen. Um diese Forderung zu erhärten, schlug der Vermieter mehrmals mit einem mitgebrachten Bolzenschneider auf eine Kommode. In ihr war das spätere Tatmesser.
Das Landgericht Mühlhausen hatte erstmals an einem Samstag verhandelt, um die Fristen zwischen zwei Verhandlungstagen einzuhalten. Ursprünglich sollte der psychiatrische Gutachter aussagen und danach die ersten Plädoyers gehalten werden. Wegen neuer Beweisanträge will das Landgericht zwei weitere Zeugen anhören. Am 6. Oktober 2017 sollen die Ehefrau des Toten und eine Pastorin befragt werden. Das Urteil könnte dann Mitte November gesprochen werden. (dpa)