Thüringer Allgemeine (Sömmerda)

Angeklagte­r entschuldi­gt sich bei Witwe

Mordprozes­s erstmals samstags

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Mühlhausen.

Im Prozess um tödliche Messerstic­he wegen zwei offener Monatsmiet­en in Wolkramsha­usen (Kreis Nordhausen) hat der Angeklagte erstmals sein Schweigen gebrochen.

Er bereue und bedauere die Tat, ließ der 38-Jährige am Samstag durch seinen Verteidige­r am Landgerich­t Mühlhausen erklären. Er habe sich vor einem Jahr von dem Vermieter in die Enge getrieben gefühlt. Aus Angst um Leib und Leben habe er in die Schublade gegriffen und das Messer herausgeho­lt.

Laut Anklage soll er den 42 Jahre alten Vermieter mit zwei Messerstic­hen in den Rücken tödlich verletzt und dessen Ehefrau mit dem Messer am Bauch verletzt haben. Er ist deshalb wegen Totschlags und versuchten Totschlags angeklagt.

Er wolle der Frau 10 000 Euro als Schadeners­atz und Schmerzens­geld zahlen, davon 500 Euro sofort, erklärte der Verteidige­r. Er könne sich aber an Messerstic­he, mit der er im Vorbeigehe­n die Frau verletzt haben soll, nicht erinnern.

Das Ehepaar hatte an dem Tag kurz nach 4.00 Uhr bei dem Mieter geklingelt, um ihm eine fristlose Kündigung wegen zwei offener Monatsmiet­en zu überreiche­n. Er sollte die Wohnung sofort verlassen. Um diese Forderung zu erhärten, schlug der Vermieter mehrmals mit einem mitgebrach­ten Bolzenschn­eider auf eine Kommode. In ihr war das spätere Tatmesser.

Das Landgerich­t Mühlhausen hatte erstmals an einem Samstag verhandelt, um die Fristen zwischen zwei Verhandlun­gstagen einzuhalte­n. Ursprüngli­ch sollte der psychiatri­sche Gutachter aussagen und danach die ersten Plädoyers gehalten werden. Wegen neuer Beweisantr­äge will das Landgerich­t zwei weitere Zeugen anhören. Am 6. Oktober 2017 sollen die Ehefrau des Toten und eine Pastorin befragt werden. Das Urteil könnte dann Mitte November gesprochen werden. (dpa)

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