Thüringer Allgemeine (Sömmerda)
Gericht erlaubt Höcke-foto mit rechtem Grußarm
Afd-chef aber mit Teilerfolg vor Gericht. Urteil: Es war kein „Hitlergruß“. Ramelow reagiert mit Spott
Erfurt. Das Urteil des Landgerichts Erfurt zum sogenannten „Hitlergruß“-foto von Afdchef Björn Höcke wirkte gestern wie eine Befreiung auf manche Politiker in Thüringen.
Der Urteilsspruch, der die Verbreitung des Fotos gestattet, war kaum verhallt, da präsentierte bereits der Thüringer Ministerpräsident Bodo Ramelow (Linke) das umstrittene Lichtbild auf seiner Twitter-seite im Internet.
Daneben merkte Ramelow – man könnte meinen: süffisant – an: „was passiert, wenn ich schreibe, dies ist ganz, ganz bestimmt kein ‚Hitlergruß?“
Die grüne Landtagsabgeordnete Astrid Rothe-beinlich ließ es sich ebenfalls nicht nehmen, das Höcke-foto im Internet zu zeigen. Sie notierte dazu: „Gerichtlich erlaubt zu sagen und zu zeigen. . .“
Unzählige Male wurde im Internet gestern dieses Foto verbreitet, das wirkt, als sei es vor 80 Jahren entstanden, irgendwo in Deutschland. Tatsächlich hat Höcke im Mai 2016 bei einer Demonstration in Erfurt nicht den verbotenen Hitlergruß gezeigt, sondern in die Zuhörer gegrüßt – wobei sein rechter Arm und seine Hand eine ansteigende Linie bildeten.
Auch wenn dieses Foto an den verbotenen „Hitlergruß“erinnern möge, sei dessen Verbreitung erlaubt, urteilte Richter Dirk Steinmaier aus der 3. Zivilkammer des Landgerichts. Verboten sei nur eines: dieses Bild mit dem Text „Hitlergruß im christlichen Abendland“zu kombinieren. Mit dieser Überschrift hatte die Berliner Tageszeitung „taz“ihren Bericht im Internet ursprünglich getitelt.
Und gegen den so vermittelten Eindruck, Höcke habe den Hitlergruß gezeigt und damit eine Straftat begangen, hatte sich der Afd-landesvorsitzende juristisch gewehrt. Insofern hat Höcke vor dem Landgericht einen Sieg errungen: Wenn die taz Bild und Überschrift wieder kombinieren sollte, müsste sie 250 000 Euro zahlen.
„Man kann sich nicht alles gefallen lassen“, sagte Rechtsanwalt Ralf Hornemann, der Höcke vor Gericht vertrat. Ob gegen das Urteil Berufung eingelegt wird, sei noch nicht entschieden, so der Anwalt
Das von der taz verbreitete Gruß-foto spielt noch in einer zweiten juristischen Auseinandersetzung eine Rolle – zwischen Höcke und Ramelow.
Dieser hatte auf einer privaten Internet-seite das Foto gemeinsam mit dem Stichwort „Hitlergruß“übernommen. Höcke hatte daraufhin von Ramelow verlangt, dies künftig zu unterlassen. Ramelow hat bisher jedoch nicht erkennen lassen, einlenken zu wollen. Statt dessen gab er kund: „Niemand hat die Absicht, einer Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.“