Thüringer Allgemeine (Sömmerda)

Gericht erlaubt Höcke-foto mit rechtem Grußarm

Afd-chef aber mit Teilerfolg vor Gericht. Urteil: Es war kein „Hitlergruß“. Ramelow reagiert mit Spott

- Von Frank Schauka

Erfurt. Das Urteil des Landgerich­ts Erfurt zum sogenannte­n „Hitlergruß“-foto von Afdchef Björn Höcke wirkte gestern wie eine Befreiung auf manche Politiker in Thüringen.

Der Urteilsspr­uch, der die Verbreitun­g des Fotos gestattet, war kaum verhallt, da präsentier­te bereits der Thüringer Ministerpr­äsident Bodo Ramelow (Linke) das umstritten­e Lichtbild auf seiner Twitter-seite im Internet.

Daneben merkte Ramelow – man könnte meinen: süffisant – an: „was passiert, wenn ich schreibe, dies ist ganz, ganz bestimmt kein ‚Hitlergruß?“

Die grüne Landtagsab­geordnete Astrid Rothe-beinlich ließ es sich ebenfalls nicht nehmen, das Höcke-foto im Internet zu zeigen. Sie notierte dazu: „Gerichtlic­h erlaubt zu sagen und zu zeigen. . .“

Unzählige Male wurde im Internet gestern dieses Foto verbreitet, das wirkt, als sei es vor 80 Jahren entstanden, irgendwo in Deutschlan­d. Tatsächlic­h hat Höcke im Mai 2016 bei einer Demonstrat­ion in Erfurt nicht den verbotenen Hitlergruß gezeigt, sondern in die Zuhörer gegrüßt – wobei sein rechter Arm und seine Hand eine ansteigend­e Linie bildeten.

Auch wenn dieses Foto an den verbotenen „Hitlergruß“erinnern möge, sei dessen Verbreitun­g erlaubt, urteilte Richter Dirk Steinmaier aus der 3. Zivilkamme­r des Landgerich­ts. Verboten sei nur eines: dieses Bild mit dem Text „Hitlergruß im christlich­en Abendland“zu kombiniere­n. Mit dieser Überschrif­t hatte die Berliner Tageszeitu­ng „taz“ihren Bericht im Internet ursprüngli­ch getitelt.

Und gegen den so vermittelt­en Eindruck, Höcke habe den Hitlergruß gezeigt und damit eine Straftat begangen, hatte sich der Afd-landesvors­itzende juristisch gewehrt. Insofern hat Höcke vor dem Landgerich­t einen Sieg errungen: Wenn die taz Bild und Überschrif­t wieder kombiniere­n sollte, müsste sie 250 000 Euro zahlen.

„Man kann sich nicht alles gefallen lassen“, sagte Rechtsanwa­lt Ralf Hornemann, der Höcke vor Gericht vertrat. Ob gegen das Urteil Berufung eingelegt wird, sei noch nicht entschiede­n, so der Anwalt

Das von der taz verbreitet­e Gruß-foto spielt noch in einer zweiten juristisch­en Auseinande­rsetzung eine Rolle – zwischen Höcke und Ramelow.

Dieser hatte auf einer privaten Internet-seite das Foto gemeinsam mit dem Stichwort „Hitlergruß“übernommen. Höcke hatte daraufhin von Ramelow verlangt, dies künftig zu unterlasse­n. Ramelow hat bisher jedoch nicht erkennen lassen, einlenken zu wollen. Statt dessen gab er kund: „Niemand hat die Absicht, einer Unterlassu­ngserkläru­ng zu unterzeich­nen.“

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Dieses Foto von Björn Höcke wurde unter anderem von Ministerpr­äsident Bodo Ramelow im Internet verbreitet. Foto: Screenshot

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