Thüringer Allgemeine (Nordhausen)
Austausch von Zählern bis 2032 vorgeschrieben
Mein Stromzähler soll gegen einen digitalen Zähler ausgetauscht werden. Ich bin aber gar nicht bei den Stadtwerken, sondern bei einem anderen Stromversorger.
Es antwortet Dirk Weinsheimer, von der Verbraucherzentrale Thüringen:
Der Eigentümer des Stromzählers, der sogenannte Messstellenbetreiber, ist in der Regel der Betreiber des örtlichen Stromnetzes, nicht Ihr Energieversorger. Der Gesetzgeber schreibt den schrittweisen Austausch der Zähler bis 2032 vor. Widersprechen können Sie der Installation also nicht. Theoretisch möglich ist allein der Wechsel zu einem anderen Messstellenbetreiber, der entweder preisgünstiger ist oder ein individuelles Angebot macht. Der Messstellenbetreiber kann auch frei entscheiden, ob ein digitaler Stromzähler oder ein Smart Meter eingebaut wird. Nur bei Haushalten mit einem hohen Stromverbrauch über 6000 Kilowattstunden pro Jahr ist der Einbau eines Smart Meters gesetzlich vorgeschrieben. Bei einem Smart Meter ist der digitale Stromzähler mit einem Kommunikationsmodul
(„Gateway“) verbunden. So werden die erhobenen Daten an Stromanbieter und Netzbetreiber gesendet. Auf die Verbraucher kommen durch die Umrüstung höhere Kosten zu, für die es jedoch gesetzliche Obergrenzen gibt. Für einen digitalen Stromzähler dürfen maximal 20 Euro pro Jahr berechnet werden. Die Preisobergrenze für ein Smart Meter hängt vom jährlichen Stromverbrauch ab.
Die Kosten für den Betrieb des Zählers waren bisher in der Stromrechnung enthalten. Rechnet der Messstellenbetreiber den neuen Zähler künftig selbst ab, muss der Betrag für die Nutzung des alten Zählers auf der Stromrechnung entfallen.