Thüringer Allgemeine (Nordhausen)
Anmeldung für Schulanfänger
Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Nordhausen am 3. und 4. Dezember geöffnet
Nordhausen. Die Anmeldungen der Schulanfänger für das Schuljahr 2019/2020 in den Staatlichen Grundschulen in Trägerschaft der Stadt Nordhausen finden am 3. und 4. Dezember jeweils von 10 bis 17 Uhr statt. Die Eltern, deren Kinder in der Zeit vom 2. August 2012 bis 1. August 2013 geboren sind, müssen diese zum genannten Termin in einer Grundschule der Stadt Nordhausen anmelden. Für die Auswahl einer staatlichen Grundschule ist eine Beachtung von Einzugsgebieten nicht notwendig. Für Kinder aus den Ortsteilen und aus dem Ge- biet Darrweg sind für die Organisation der Schülerbeförderung zuständige Schulen festgelegt. Nur bei Besuch dieser Schulen kann ein Anspruch auf Schülerbeförderung geltend gemacht werden. Informationen dazu erteilt die Stadtverwaltung Nordhausen.
Zur Anmeldung in der jeweiligen Grundschule sind die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch sowie bei alleinerziehenden Eltern eventuell notwendige Nachweise zum Sorgerecht beziehungsweise entsprechende Vollmachten vorzulegen. Auf Wunsch der El- tern können auch Kinder, die am 30. Juni 2019 mindestens fünf Jahre alt sind, vorzeitig eingeschult werden. (red/psv)
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Stattliche Grundschulen
in Trägerschaft der Stadt Nordhausen:
Staatliche Grundschule „Albert Kuntz“Salza, Telefon: (03631) 97 43 35
Staatliche Grundschule „Bertolt Brecht“, Telefon:
(03631) 90 23 64
Staatliche Grundschule „Käthe Kollwitz“, Telefon: (03631) 98 20 05
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▶ Staatliche Grundschule „Niedersalza“, Telefon:
(03631) 90 02 35
Staatliche Grundschule „Am Förstemannweg“, Telefon: (03631) 89 53 01
Staatliche Grundschule, Telefon: (03631) 89 85 67
Informationen erhalten Eltern von den Mitarbeitern des Amtes für Bildung und Kultur, Sachgebiet Schulen und Sport, der Stadtverwaltung Nordhausen telefonisch unter der Rufnummer () oder in den Grundschulen der Stadt Nordhausen.
Ein Teil unserer Ausgabe enthält eine Beilage der Firma „Personalshop“.