Thüringer Allgemeine (Nordhausen)
Verfahren um Leila: keine Befangenheit
Doch neue Anträge sind schon gestellt
Gera. Der seit einem Jahr laufende Prozess am Landgericht Gera muss nicht neu beginnen. Drei Richter des Landgerichtes Gera haben den Befangenheitsantrag des Verteidigers Peter Tuppat gegen die drei Berufsrichter und die beiden Schöffinnen im Leilaverfahren abgelehnt. Den entsprechenden Beschluss hat der Vorsitzende Richter Gerhard Rassier gestern verlesen.
Den Befangenheitsantrag hatte Rechtsanwalt Peter Tuppat, Verteidiger der angeklagten Tante, mit der mangelhaften Beratung über einen Ablehnungsantrag gegen eine Gutachterin der Rechtsmedizin Jena begründet. Das Gericht habe „in Sekundenbruchteilen“am Tisch beraten, um anschließend einen in der Pause zuvor gefertigten Beschluss zu verkünden.
Die Ablehnung des Befangenheitsantrages begründen die drei anderen Richter damit, dass die Kammer über den Antrag ausführlich beraten habe und mit einem vorläufigen Ergebnis in den Sitzungssaal zurückgekehrt war. Weil keine neuen inhaltlichen Stellungnahmen vorgetragen worden seien, habe eine kurze Abwägung am Tisch genügt, so der Beschluss.
Verhandelt wird über den Tod der neunjährigen Leila in Jena. Sie war beim Ferienaufenthalt in der Wohnung der Tante schwer verletzt worden und starb.
Der Verteidiger des Hauptangeklagten stellte drei neue Anträge. Er will ein Bewegungsprofil der Handys des Angeklagten und von Leila erstellen lassen sowie eine Sachverständige zum Übertragen von Dna-spuren per Hand hören. Außerdem stellte er einen Befangenheitsantrag gegen einen Sachverständigen, der in der vorigen Woche über ein Produkt seiner eigenen Firma informiert hatte.
Auch der Verteidiger der Oma stellte einen weiteren Beweisantrag.