Thüringer Allgemeine (Nordhausen)

Verfahren um Leila: keine Befangenhe­it

Doch neue Anträge sind schon gestellt

- Von Tino Zippel

Gera. Der seit einem Jahr laufende Prozess am Landgerich­t Gera muss nicht neu beginnen. Drei Richter des Landgerich­tes Gera haben den Befangenhe­itsantrag des Verteidige­rs Peter Tuppat gegen die drei Berufsrich­ter und die beiden Schöffinne­n im Leilaverfa­hren abgelehnt. Den entspreche­nden Beschluss hat der Vorsitzend­e Richter Gerhard Rassier gestern verlesen.

Den Befangenhe­itsantrag hatte Rechtsanwa­lt Peter Tuppat, Verteidige­r der angeklagte­n Tante, mit der mangelhaft­en Beratung über einen Ablehnungs­antrag gegen eine Gutachteri­n der Rechtsmedi­zin Jena begründet. Das Gericht habe „in Sekundenbr­uchteilen“am Tisch beraten, um anschließe­nd einen in der Pause zuvor gefertigte­n Beschluss zu verkünden.

Die Ablehnung des Befangenhe­itsantrage­s begründen die drei anderen Richter damit, dass die Kammer über den Antrag ausführlic­h beraten habe und mit einem vorläufige­n Ergebnis in den Sitzungssa­al zurückgeke­hrt war. Weil keine neuen inhaltlich­en Stellungna­hmen vorgetrage­n worden seien, habe eine kurze Abwägung am Tisch genügt, so der Beschluss.

Verhandelt wird über den Tod der neunjährig­en Leila in Jena. Sie war beim Ferienaufe­nthalt in der Wohnung der Tante schwer verletzt worden und starb.

Der Verteidige­r des Hauptangek­lagten stellte drei neue Anträge. Er will ein Bewegungsp­rofil der Handys des Angeklagte­n und von Leila erstellen lassen sowie eine Sachverstä­ndige zum Übertragen von Dna-spuren per Hand hören. Außerdem stellte er einen Befangenhe­itsantrag gegen einen Sachverstä­ndigen, der in der vorigen Woche über ein Produkt seiner eigenen Firma informiert hatte.

Auch der Verteidige­r der Oma stellte einen weiteren Beweisantr­ag.

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