Thüringer Allgemeine (Mühlhausen)
Das ändert sich im Oktober
Kfz-zulassung jetzt auch online
Berlin. Ab Oktober gelten für Verbraucher neue Regelungen. Ein Überblick:
Autos online zulassen. Halter können ab Oktober ihren neuen Wagen nun auch online zulassen. Voraussetzung für das i-kfz genannte Verfahren ist ein elektronischer Personalausweis, der es ermöglicht, sich online zu identifizieren. Außerdem nötig: ein Lesegerät für den Ausweis oder ein Smartphone, das mittels App als solches fungieren kann. Die Kfz-versicherung muss eine elektronische Versicherungsbestätigung bereitstellen.
Bahntickets für Dezember. Wer statt des Autos mit der Bahn verreisen möchte, muss sich beim Ticketkauf im Oktober länger gedulden. Die Deutsche Bahn steigt im Dezember auf den Winterfahrplan um. Viele Verbindungen werden dann geändert, neue Züge kommen zum Einsatz – und oft steigen auch die Preise. Mit dem Fahrplanwechsel ist die Buchung immer erst zwei Monate im Voraus möglich, für Dezember voraussichtlich ab Mitte Oktober.
Pflege-tüv. Ab Oktober werden zudem die Pflegeheime stärker unter die Lupe genommen. Bisher bekamen Pflegeeinrichtungen fast nur ausgezeichnete Noten. Mit der Realität hatte das wenig zu tun. Diese Pflege-tüv genannte Bewertungsart ist nun überarbeitet worden. Das neue Konzept sieht keine Gesamtnoten mehr vor, sondern Einzelergebnisse in verschiedenen Themenfeldern. Ziel soll es sein, dass der tatsächliche Pflegezustand höher gewichtet wird. Mit ersten Ergebnissen ist nicht vor Ende 2020 zu rechnen.
Verkäuferschutz bei Ebay. Besser geschützt werden ab Oktober auch Verkäufer bei Ebay. Ab 1. Oktober dürfen sie 50 Prozent des Preises einbehalten, wenn ein Artikel bei der Retoure beschädigt oder vom Käufer schon benutzt wurde. Aber auch Käufer profitieren von Änderungen: Sie werden Produkte ab sofort leichter finden können, weil Verkäufer verpflichtet werden, mehr Informationen zur Verfügung zu stellen. (cho)