Thüringer Allgemeine (Mühlhausen)
Juristische Schlappe für Adib
Tierschutz: Betrieb unterliegt vor Gericht
Aschara. Die Agrargesellschaft Adib hat vor dem Verwaltungsgericht Weimar nun erneut eine juristische Schlappe erlebt. Das Gericht gab dem Unstrut-hainich-kreis im Streit um Tierschutzverstöße in der Schweinezuchtanlage am Ascharaer Kreuz (diese Zeitung berichtete) Recht und wies die von der Adib gegen das hiesige Veterinäramt vorgebrachten Klagen zurück.
Unter anderem ging es um die Nottötung einer erkrankten Muttersau im Dezember vergangenen Jahres. Weil das Tier nicht mehr geschlachtet und weiterverarbeitet werden konnte, sondern stattdessen untersucht wurde, hatte die Adib Schadenersatz vom Landkreis gefordert.
Das Gericht kam zu der Einschätzung, dass die Amtstierärzte rechtens gehandelt hatten, als sie entschieden, das Schwein einzuschläfern. „Das Tier war so krank, dass es nach Auffassung des Gerichtes nicht mehr behandlungsfähig war“, hieß es von einer Gerichtssprecherin.
Auch in anderen Punkten hat das Verwaltungsgericht gegen die Adib entschieden. So muss beispielsweise deren bayerischer Anwalt nicht, wie von dem Agrarkonzern gefordert, vor jeder Veterinärkontrolle informiert werden und genügend Zeit bekommen, anzureisen.
Die Adib kann das Urteil anfechten. Weitere Strafanzeigen in tierschutzrechtlichen Belangen liegen gegen die Betreiberfirmen, beides Tochterbetriebe der Adib, vor. Am heutigen Donnerstag treffen sich deren Gesellschafter zur jährlichen Gesellschafterversammlung. Auch die Vorkommnisse in der Zuchtanlage sind dann Thema. (av)