Bewährung als Chance
Wegen einer Reihe von Ladendiebstählen wird eine junge Frau am Amtsgericht Gotha verurteilt
tierte. Dann folgt in der Liste die eingangs bereits erwähnte Trainingsjacke. Aus der Reihe fallen die beiden folgenden Anklagepunkte: eine Fahrt mit dem Auto ohne Führerschein und der unerlaubte Besitz von Betäubungsmitteln.
Sie wolle sich zur Sache äußern, antwortet die junge Frau auf die entsprechende Frage der Richterin. Und sie gibt Punkt für Punkt die Vorwürfe zu. Als die Kosmetikartikel zur Sprache kommen, die sie in ihre Tasche gestopft hat, kommen ihr die Tränen. Sie könne sich gar nicht vorstellen, dass so eine hohe Summe zusammengekommen sei.
Das Vorstrafenregister enthält sieben Einträge
Richterin Luckhardt verliest die Liste, die seinerzeit vom Detektiv und einer Verkäuferin angefertigt wurde. Am Ende nickt die 32-Jährige. Während sie alle Anklagen bestätigt, gibt sie beim Diebstahl der Feuerzeuge an, zwar vor Ort, jedoch nicht beteiligt gewesen zu sein. Die Tat habe ein Freund begangen. Richterin Luckhardt erinnert sich daran, dass sie diesen Freund wegen verschiedener Delikte verurteilt hat. Dabei sei es auch um den Diebstahl
von Feuerzeugen gegangen, den der Mann allein auf seine Kappe genommen habe. Folgerichtig stellt sie in diesem Fall das Verfahren gegen die Angeklagte ein.
Übrig bleiben genügend andere Vorwürfe. Die wiegen in Summe so schwer, dass die Staatsanwältin im Plädoyer feststellt, nur noch eine Freiheitsstrafe komme in Betracht. Die Angeklagte, deren Vorstrafenregister sieben Einträge enthält, hat offensichtlich aus Geldstrafen wenig Lehren gezogen. Deshalb hält die Anklagevertreterin eine Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten für tat- und schuldangemessen. Diese jedoch kann zur Bewährung ausgesetzt werden.
Richterin Luckhardt sieht eine Gefängnisstrafe von einem Jahr als ausreichend an, die in eine dreijährige Bewährungsstrafe umzumünzen ist. Außerdem wird der Angeklagten ein Bewährungshelfer zur Seite gestellt. Das, so betont die Richterin, sei keine Strafe, sondern diene der Unterstützung. Denn sollte die Angeklagte in der Zeit rückfällig werden, wäre der Gang ins Gefängnis zwangsläufig. Außerdem muss die junge Frau 100 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.