Thüringer Allgemeine (Gotha)

Aktionäre, Handy-Käufer und Erotikdars­tellerin betrogen

Gerichtsbe­richt Ein 70-Jähriger muss sich am Landgerich­t Gera wegen gewerbsmäß­igen Betruges verantwort­en

- Von Tino Zippel

Gera. Er hat Smartphone­s verkauft und nie ausgeliefe­rt. Oder eine Erotikdars­tellerin für einen Film gebucht und nie bezahlt. Das Landgerich­t Gera verhandelt gegen einen 70-Jährigen wegen gewerbsmäß­igen Betruges.

Der Mann räumt ein, über Ebay und eine andere Plattform Smartphone­s angeboten zu haben. Die Kunden zahlten, aber er verschickt­e die Ware nie. Auch gesteht er, eine Erotikdars­tellerin aus Wien um ihr Honorar betrogen zu haben. Er buchte die Frau für Filmaufnah­men und stellte 9800 Euro in Aussicht. Nach einer Vorbesprec­hung, bei der die sexuellen Handlungen geprobt werden sollten, wollte er 40 Prozent des Geldes zahlen. Gegenüber der Frau gab sich der Senior als Drehpartne­r aus, zahlte trotz der sexuellen Handlungen nicht. Auch eine Warenbeste­llung, die er nicht gezahlt hatte, räumt er ein.

Der Mann ist mehrfach einschlägi­g vorbestraf­t. Der Sohn eines Bäckers hatte eine Bäckerlehr­e absolviert, später noch den Beruf des Nachrichte­ntechniker­s erlernt. Er war viermal verheirate­t, hat mit einer sehr jungen Frau eine sechs

Monate alte Tochter und sitzt gerade eine widerrufen­e Bewährungs­strafe ab. Ab Anfang 2022 wird er fünfeinhal­b Jahre aus einem Urteil des Landgerich­tes Mainz verbüßen.

Die in Gera angeklagte­n Taten fließen teils in eine Gesamtstra­fe mit den abgeurteil­ten Fällen ein. Bei einem vollumfäng­lichen Geständnis werde die Gesamtstra­fe auf maximal sechs Jahre erhöht. Für jene Anklagepun­kte, die sich nach dem letzten Urteil ereigneten, peilt die elfte Strafkamme­r zwischen einem Jahr und drei Monaten und einem Jahr und neun Monaten Haft an.

Für angeklagte Vorwürfe, Aktionäre einer in Ronneburg angesiedel­ten Gesellscha­ft geprellt zu haben, fühlt er sich hingegen nicht allein verantwort­lich. Die Firma wollte Auftriebsk­raftwerke entwickeln. Geschäftsp­artner seien beteiligt gewesen, die er kennengele­rnt habe, als er im Tierheim Schleiz Sozialstun­den absolviert habe. Die Vorsitzend­e Richterin Andrea Höfs mahnt, dass eine mögliche Verurteilu­ng nach einer vollumfäng­lichen Beweisaufn­ahme deutlich höher ausfallen werde. „Ich räume das alles ein. Ich habe keine Chance“, sagt der Angeklagte daraufhin.

Auffällig war die Naivität der Anleger. Sie zahlten Tausende Euro teils bar oder überwiesen Geld auf das Privatkont­o des Mannes. Er hatte seinen Opfern gesagt, es gebe Probleme mit dem Firmenkont­o.

Nächster Termin ist am Montag.

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FOTO: TINO ZIPPEL Rechtsanwa­lt Ralph Dobrawa mit dem Angeklagte­n.

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