Aktionäre, Handy-Käufer und Erotikdarstellerin betrogen
Gerichtsbericht Ein 70-Jähriger muss sich am Landgericht Gera wegen gewerbsmäßigen Betruges verantworten
Gera. Er hat Smartphones verkauft und nie ausgeliefert. Oder eine Erotikdarstellerin für einen Film gebucht und nie bezahlt. Das Landgericht Gera verhandelt gegen einen 70-Jährigen wegen gewerbsmäßigen Betruges.
Der Mann räumt ein, über Ebay und eine andere Plattform Smartphones angeboten zu haben. Die Kunden zahlten, aber er verschickte die Ware nie. Auch gesteht er, eine Erotikdarstellerin aus Wien um ihr Honorar betrogen zu haben. Er buchte die Frau für Filmaufnahmen und stellte 9800 Euro in Aussicht. Nach einer Vorbesprechung, bei der die sexuellen Handlungen geprobt werden sollten, wollte er 40 Prozent des Geldes zahlen. Gegenüber der Frau gab sich der Senior als Drehpartner aus, zahlte trotz der sexuellen Handlungen nicht. Auch eine Warenbestellung, die er nicht gezahlt hatte, räumt er ein.
Der Mann ist mehrfach einschlägig vorbestraft. Der Sohn eines Bäckers hatte eine Bäckerlehre absolviert, später noch den Beruf des Nachrichtentechnikers erlernt. Er war viermal verheiratet, hat mit einer sehr jungen Frau eine sechs
Monate alte Tochter und sitzt gerade eine widerrufene Bewährungsstrafe ab. Ab Anfang 2022 wird er fünfeinhalb Jahre aus einem Urteil des Landgerichtes Mainz verbüßen.
Die in Gera angeklagten Taten fließen teils in eine Gesamtstrafe mit den abgeurteilten Fällen ein. Bei einem vollumfänglichen Geständnis werde die Gesamtstrafe auf maximal sechs Jahre erhöht. Für jene Anklagepunkte, die sich nach dem letzten Urteil ereigneten, peilt die elfte Strafkammer zwischen einem Jahr und drei Monaten und einem Jahr und neun Monaten Haft an.
Für angeklagte Vorwürfe, Aktionäre einer in Ronneburg angesiedelten Gesellschaft geprellt zu haben, fühlt er sich hingegen nicht allein verantwortlich. Die Firma wollte Auftriebskraftwerke entwickeln. Geschäftspartner seien beteiligt gewesen, die er kennengelernt habe, als er im Tierheim Schleiz Sozialstunden absolviert habe. Die Vorsitzende Richterin Andrea Höfs mahnt, dass eine mögliche Verurteilung nach einer vollumfänglichen Beweisaufnahme deutlich höher ausfallen werde. „Ich räume das alles ein. Ich habe keine Chance“, sagt der Angeklagte daraufhin.
Auffällig war die Naivität der Anleger. Sie zahlten Tausende Euro teils bar oder überwiesen Geld auf das Privatkonto des Mannes. Er hatte seinen Opfern gesagt, es gebe Probleme mit dem Firmenkonto.
Nächster Termin ist am Montag.