Neues Jagdgesetz soll Schwangere und Säuglinge schützen
Thüringens Agrarministerin Keller lobt das generelle Verbot von Bleischrot als Beitrag zur Gesundheitsvorsorge. Jäger sind noch nicht überzeugt
Erfurt. Landwirtschaftsministerin Birgit Keller (Linke) hat den Entwurf des neuen Thüringer Jagdgesetzes gegen Kritik des Landesjagdverbands verteidigt.
Das von der rot-rot-grünen Landesregierung geplante generelle Verbot von Bleischrot bei der Jagd auf Wasservögel, Hasen und Füchse senke gesundheitliche Risiken für Schwangere und Neugeborene, sagte die Ministerin bei einer Pressekonferenz gestern in Erfurt. Dass Bleimunition nicht mehr in die Nahrungskette gelange, diene auch dem Schutz des Ökosystems. Insgesamt, so Keller, brächten die Neuregelungen „mehr Gesundheitsschutz auch für die Jäger“.
Diese sehen das anders. Der Geschäftsführer des Landesjagdverbands, Frank Herrmann, wies darauf hin, dass die in Thüringen mit Bleischrot erlegten Tiere so gut wie nie verspeist würden. Das von Keller vorgebrachte Argument der Lebensmittelsicherheit sei hinfällig.
Vielmehr, so Herrmann, erhöhe das generelle Bleischrotverbot das Risiko von Jagdunfällen. Alternativmunition, etwa Eisenschrot, berge erhöhte Gefahr durch unberechenbare Abpraller. Bei etwa 24.000 Füchsen, die pro Jahr in Thüringen erlegt würden, sei diese Gefahr erheblich. Denn wegen des im Winter dichteren Fuchspelzes finde die Jagd oft während der kalten Jahreszeit statt – wenn harter Boden das Abprallrisiko steigert.
Dissens herrscht auch bei der Bewertung von Totschlagfallen. Das von der Landesregierung geplante Verbot diene dem Tierwohl, sagte Ministerin Keller. Denn es komme vor, dass auch schützenswerte Tierarten erschlagen würden, zum Beispiel der geschützte Baummarder in Fallen für Steinmarder.
Der Baummarder, sagte Jäger Herrmann, lebe im Wald, der Steinmarder nicht. Deshalb stünden Fallen in und nahe Stadtgebieten. „Das Zusammentreffen beider Arten ist dort sehr unwahrscheinlich.“(ffs)