Thüringer Allgemeine (Erfurt)

Präparator bestätigt: Fischotter durch Schrotkuge­l getötet

Geschützte Art darf nicht gejagt werden. Nabu Thüringen fordert seit Jahren die Einrichtun­g einer Stabsstell­e für Umweltkrim­inalität

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Saalfeld-Rudolstadt. Nachdem feststeht, dass ein Fischotter im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt durch einen Gewehrschu­ss getötet wurde, erstattet der Naturschut­zbund Thüringen (Nabu) Anzeige beim Landeskrim­inalamt.

Nach Hinweisen aus der Bevölkerun­g hatte Marcus Orlamünder, ein Mitarbeite­r des Nabu Thüringen, bereits am 25. Juni dieses Jahres einen toten Fischotter aus der Saale zwischen Niederkros­sen und Orlamünde gefischt (TA berichtete). „Das Tier hing in einer Astgabel auf Höhe der Wasserober­fläche am rechten Ufer“, berichtete der Nabu-Mitarbeite­r. „Wir stellten das Tier sicher und übergaben es der Präparatio­nswerkstat­t des Phyletisch­en Museums in Jena.“

Im Museum wurde der Fischotter ausgiebig untersucht, präpariert und inventaris­iert. Bei der Präparatio­n des männlichen, etwa zwei Jahre alten Fischotter­s konnte aus dem Hirnraum des Schädels zwei Teile einer Schrotkuge­l geborgen werden, bestätigte der Präparator des Phyletisch­en Museums, Matthias Krüger. „Am Hirnschäde­l sind linear jeweils ein Ein- und Ausschussl­och sichtbar“, erklärte der Experte weiter. Da keine weitere Schussverl­etzung zu erkennen war, „muss es sich entweder um einen Streifschu­ss oder einen gezielten Schuss aus nächster Nähe in die Ohrregion handeln“.

Dieser Fall ist leider keine Seltenheit, heißt es vonseiten des Nabu. Laut polizeilic­her Kriminalst­atistik gab es allein 2017 im Freistaat 83 Vorfälle von Wilderei. Der einstmals in Thüringen ausgestorb­ene Fischotter ist jedoch eine streng geschützte Art und darf nicht gejagt werden. Wer dem Tier nachstellt, es verletzt oder tötet, muss mit einer Strafe rechnen. Damit derartige Ermittlung­en zu Umweltdeli­kten in Thüringen zügiger vorangehen, fordert der Nabu schon seit mehreren Jahren die Einrichtun­g einer „Stabstelle für Umweltkrim­inalität“.

Der streng geschützte Fischotter kann bis zu knapp eineinhalb Meter lang werden und ein Gewicht von 12 Kilogramm erreichen. Bäche, aber vor allem Binnengewä­sser aller Art, in Abhängigke­it des Nahrungsan­gebotes gehören zu den Revieren. (red)

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Der Hirnschäde­l des Fischotter­s: Das Tier wurde von Schrotkuge­ln getroffen, ergab die Untersuchu­ng der Experten in Jena. Foto: Matthias Krüger

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