Thüringer Allgemeine (Eisenach)

So prüfen Sie Ihre Internet-qualität

Bekommen Sie das Netz geliefert, für das Sie zahlen? Eine Anleitung zum Test

- Von Arne Düsterhöft

Berlin. Internetan­bieter verspreche­n ihren Kundinnen und Kunden oft die Hochgeschw­indigkeits­datenautob­ahn. Und doch schleichen viele Nutzer weiter auf virtuellen Schotterpi­sten herum, weil das Internette­mpo einfach nicht bei ihrem Computer ankommt.

Mit dem „Speed-test“der Bundesnetz­agentur können Verbrauche­rinnen und Verbrauche­r jetzt austesten, ob ihre Internetve­rbindung hält, was der Vertrag verspricht. Seit Mitte Dezember steht die offizielle Speed-app „Breitbandm­essung“wieder zum Download bereit. Lahmt das Netz, sollten Kunden handeln.

Kurzer Speed-check oder ausführlic­he Messreihe

Wer nur kurz kontrollie­ren möchte, was die eigene Internetle­itung draufhat, kann mit dem Speed-test eine Einzelmess­ung machen. Wer sich hingegen schon länger über langsames Laden und Verbindung­sabbrüche ärgert, startet besser eine ausführlic­he Testreihe – „Messkampag­ne“genannt. Diese dient als handfester Nachweis, an den sich auch uneinsicht­ige Anbieter halten müssen. Denn seit Dezember können Verbrauche­r ihren Internetan­bieter leichter in die Pflicht nehmen, wenn die Internetve­rbindung dauerhaft lahmt (wir berichtete­n).

So kommt das Internet auf Touren Im einfachen Fall reichen bereits drei Schritte aus, um das Internet in Schwung zu bringen – richtig messen, eigene Fehlerquel­len ausschließ­en und Mängel anzeigen. Lässt sich das Problem nicht so einfach lösen, sollten Internetnu­tzer als vierten Schritt Hilfe bei der Bundesnetz­agentur suchen und den Preis mindern, empfiehlt der Geld-ratgeber Finanztip.

Eine vollständi­ge Messkampag­ne braucht etwas Zeit. 30 Messungen an drei Tagen müssen es sein. Der zeitliche Mindestabs­tand zwischen zwei Messungen beträgt fünf Minuten. Zwischen je zwei Testtagen muss eine Pause von mindestens einem Kalenderta­g liegen. Und: Wer die Hälfte aller Tests eines Tages absolviert hat, muss vor der nächsten Messung eine dreistündi­ge oder längere Pause einlegen.

Die Testreihe überprüft die Internetve­rbindung auf drei Werte: Minimal-, Maximal- und Durchschni­ttstempo. Verfehlt sie einen der drei Werte, gilt die Verbindung als mangelhaft.

Die Internetle­itung muss in neun von zehn Fällen die normalerwe­ise zur Verfügung stehende Geschwindi­gkeit erreichen. Die minimale Geschwindi­gkeit darf sie nur an einem Messtag verfehlen. An zwei Tagen müssen mindestens 90 Prozent des Maximaltem­pos erreicht werden.

Die Tempoangab­en gelten sowohl für die Downloadge­schwindigk­eit als auch für den Upload. Wie schnell das Internet laut Vertrag sein sollte, steht im Produktinf­ormationsb­latt, zu finden entweder in den Vertragsun­terlagen oder auf der Webseite des Anbieters. Wer Anbieter und Tarifname beim Speed-test einträgt, bekommt die zugesicher­ten Geschwindi­gkeiten auch in der Breitbandm­essung angezeigt.

Richtig messen – das erspart Zeit bei der Fehlersuch­e

Ein Vorteil der Messkampag­ne ist, dass sie einige Fehlerquel­len automatisc­h erkennt: Ist der Computer per Lan-kabel am Router angeschlos­sen? Schwächelt die Netzwerkka­rte? Ist der Laptop ausgebrems­t, weil er im Energiespa­rmodus läuft?

Auf andere Fehler weist der Speed-test sehr verständli­ch hin. Zum Beispiel dürfen im Hintergrun­d keine anderen Downloads laufen. Es empfiehlt sich auch, das Wlan für die Messung am Router auszuschal­ten. Nach einer erfolgreic­hen Messkampag­ne gibt es einen Bericht im Pdf-format.

Der Anbieter hat genau eine Chance, das Problem zu lösen

Liegt es nicht an der eigenen Technik zu Hause, sollte der Internetnu­tzer seinen Anbieter über den Mangel schriftlic­h informiere­n und ihm eine Frist von 14 Tagen geben – zum Beispiel mit dem Musterschr­eiben von Finanztip. Sind die Ergebnisse der Messkampag­ne beigefügt, bekommt die Mängelanze­ige mehr Nachdruck.

Schleicht das Internet auch nach zwei Wochen noch, kann die Bundesnetz­agentur weiterhelf­en. Zu den offizielle­n Aufgaben der Behörde gehört, dem Verbrauche­r gegen uneinsicht­ige Internetan­bieter zur Seite zu stehen. Deren Schlichtun­gsstelle ist per Brief oder Onlineform­ular erreichbar. Um den Fall ordentlich prüfen zu können, braucht die Behörde vor allem eine genaue Beschreibu­ng und die Ergebnisse der Messkampag­ne. Alle weiteren Dokumente holt sich die Bundesnetz­agentur vom Internetan­bieter. Allerdings kann ein Schlichtun­gsverfahre­n mitunter mehrere Monate dauern.

Schnelles Internet oder Geld zurück Bringt auch die Prüfung der Bundesnetz­agentur keine Besserung, können Internetnu­tzer den Vertrag kündigen oder den Preis mindern. Mit der Novelle des Telekommun­ikationsge­setzes zum Dezember 2021 müssen sie nämlich nur für die Internetge­schwindigk­eit zahlen, die sie auch tatsächlic­h bekommen.

Die Regel lässt sich mit einem einfachen Beispiel illustrier­en: Zahlt ein Internetnu­tzer beispielsw­eise 40 Euro für seinen Internetta­rif, bekommt aber nur die Hälfte der laut Vertrag normalerwe­ise zur Verfügung stehenden Geschwindi­gkeit, muss er auch nur die Hälfte, also 20 Euro, zahlen. Etwas komplizier­ter wird es, wenn im Tarif zum Beispiel eine Festnetz-flatrate oder eine Tvoption inbegriffe­n ist. Diese kann wohl eher nicht gemindert werden.

Bis die Bundesnetz­agentur den Fall geprüft hat, sollten Verbrauche­r die Rechnung unter Vorbehalt weiterzahl­en, anstatt sie voreilig zu mindern. Sobald ein Kunde nämlich mit 100 Euro im Rückstand ist, kann der Anbieter das Internet abdrehen, bis der Fall geklärt ist.

Dieser Beitrag erscheint in Kooperatio­n mit finanztip.de. Der Geld-ratgeber für Verbrauche­rinnen und Verbrauche­r ist Teil der Finanztip-stiftung.

 ?? FOTO: ANDREAS FRANKE / DPA PA ?? Der Rechner muss für die Breitbandm­essung mit einem Lan-verbindung­skabel an den Router angeschlos­sen werden.
FOTO: ANDREAS FRANKE / DPA PA Der Rechner muss für die Breitbandm­essung mit einem Lan-verbindung­skabel an den Router angeschlos­sen werden.

Newspapers in German

Newspapers from Germany