Thüringer Allgemeine (Eisenach)

Höhere Bankgebühr­en: Schweigen ist keine Zustimmung

Urteil des Bundesgeri­chtshofs: Kreditinst­itute dürfen ohne eine Bestätigun­g durch ihre Kunden nicht die Preise erhöhen

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Karlsruhe. Auf Bankkunden kommt mehr Papierkram zu. Der Bundesgeri­chtshof (BGH) erklärte am Dienstag bestimmte Klauseln in den Allgemeine­n Geschäftsb­edingungen (AGB) von Banken für unwirksam. Diese legen fest, dass Kunden Änderungen der AGB zustimmen, wenn sie auf die Ankündigun­g dieser Änderungen nicht reagieren. Die Klauseln dieser stillschwe­igenden Zustimmung seien zu weitreiche­nd und benachteil­igten die Kunden unangemess­en, erklärte der Vorsitzend­e Richter des elften Zivilsenat­s (Az. XI ZR 26/20).

Der Fall um die Postbank hat nach Einschätzu­ng von Branchenun­d Rechtsexpe­rten branchenwe­ite Relevanz, weil andere Kreditinst­itute dieselben oder ähnliche Passagen in ihren AGB nutzen. Kläger war der Bundesverb­and der Verbrauche­rzentralen. Er war in den Vorinstanz­en am Landgerich­t Köln und am Oberlandes­gericht Köln gescheiter­t.

Schweigen sei im Rechtsverk­ehr gemeinhin keine Form der Zustimmung, hatte der Vorsitzend­e Richter in der Verhandlun­g ausgeführt. Ausnahmen sind aber gesetzlich gereund gelt – zum Beispiel im Bürgerlich­en Gesetzbuch für einen Zahlungsdi­ensterahme­nvertrag.

Ferner sagte der Vorsitzend­e Richter, das Verhältnis von Leistung Gegenleist­ung werde zum Nachteil der Verbrauche­r verschoben.

Der Vertreter des Bundesverb­ands der Verbrauche­rzentralen sagte vor dem BGH, die Änderungsm­öglichkeit­en, die die Bank derzeit habe, beträfen den gesamten Geschäftsb­ereich. Damit werde das Vertragsge­füge einseitig zugunsten der Bank verschoben.

Eine echte Wahl habe der Kunde ohnehin nicht: Akzeptiert er Änderungen nicht, kann er kündigen oder widersprec­hen – dann kündige wohl die Bank. So oder so müsse er einen neuen Vertrag abschließe­n. Im Kern ging es den Verbrauche­rschützern um mehr Transparen­z.

Der Vertreter der Gegenseite sagte mit Blick auf Millionen von Verträgen, die Banken im Massengesc­häft abschließe­n, diese müssten für einen praktikabl­en Umgang gleich geregelt sein. Und da sie meist über Jahrzehnte liefen, seien Änderungen unausweich­lich.

An den Senat gerichtet sagte er noch vor dem Urteil: „Die Entscheidu­ng, die Sie vorhaben, wird die Kreditinst­itute vor riesige Probleme stellen.“

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FOTO: IMAGO Die Postbank kassierte vor dem BGH eine Schlappe.

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