Thüringer Allgemeine (Eisenach)

Seniorin klagt gegen Partnerver­mittlung

Aachenerin will 8500 Euro zurück. BGH stützt Klägerin und spricht von Recht auf Widerspruc­h

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Karlsruhe. Er war allein, gut situiert, jemand, der sich wieder binden wollte. Ein Mann, wie ihn sich Frau S., Mitte 70, sehr gut an ihrer Seite vorstellen konnte. Also rief sie die Rufnummer unter der Kontaktanz­eige in ihrem Wochenblat­t an – und war bei der Partnerver­mittlungsa­gentur „Glück für Zwei“gelandet. Den Mann aus der Anzeige lernte sie nie kennen. Aber sie zahlte 8500 Euro an die Agentur.

Übliche Praxis bei Partnerver­mittlungsa­genturen, so Verbrauche­rzentralen. Doch damit wollte sich Frau S. nicht zufriedeng­eben. Am Donnerstag befasste sich der

Bundesgeri­chtshof mit dem Fall.

Gleich am nächsten Tag, nachdem sie die Nummer angerufen habe, sei ein Mitarbeite­r der Koblenzer Agentur „Glück für Zwei“bei ihr vorbeigeko­mmen und habe ihr 21 Partnervor­schläge unterbreit­et. Doch der richtige Mann war nicht dabei, das merkte sie schnell. Und genauso schnell wollte sie ihr Geld, die 8500 Euro, zurück.

Frau S. aus Aachen versuchte, wenige Tage später, alles rückgängig zu machen. Allerdings hatte sie Erklärunge­n unterschri­eben, mit denen sie unter anderem auf ihr Kündigungs­recht verzichtet­e. Pech gehabt? Wohl nicht. Nach derzeitige­r Einschätzu­ng der Bgh-richter konnte der Vertrag trotzdem in der üblichen 14-Tages-frist widerrufen werden. Allerdings müssen bereits erhaltene Leistungen in solchen

Fällen trotzdem bezahlt werden. Sie scheinen sich an einem Urteil des Europäisch­en Gerichtsho­fs zum Online-dienst Parship aus dem Oktober orientiere­n zu wollen.

Bleibt es dabei, käme es gar nicht darauf an, wie viele Vorschläge die Klägerin schon erhalten hatte. Entscheide­nd wäre die Vertragsla­ufzeit.

In diesem Fall wurde der Vertrag für ein Jahr geschlosse­n, gekündigt wurde nach einer Woche. „Glück für Zwei“dürfte folglich nur einen kleinen Anteil von rund 160 Euro behalten (Az. III ZR 169/20). Das Urteil fällt am 6. Mai.

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FOTO: AXEL HEIMKEN / DPA Das Geschäft mit der Zweisamkei­t blüht.

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