Thüringer Allgemeine (Eichsfeld)
Fraktionsgemeinschaft
Berlin.
Seit 1949 sind CDU und CSU eine Fraktionsgemeinschaft. Grundlage dafür ist der Fraktionsvertrag. Darin verabreden die beiden Parteivorsitzenden, dass die Abgeordneten von CDU und CSU aufgrund der übereinstimmenden politischen Ziele gemeinsam im Bundestag auftreten. Seit 1998 ist festgehalten, dass es sich um die Abgeordneten einer jeweils selbstständigen Partei handelt. 1976 kündigte die Csu-landesgruppe nach der dritten Schlappe bei der Bundestagswahl in Wildbad Kreuth die Fraktionsgemeinschaft auf. Schon drei Wochen später einigten sich Helmut Kohl (CDU) und Franz Josef Strauß (CSU) auf die Fortsetzung der Fraktionsgemeinschaft.
Berlin.
Kommt ein Kind auf die Welt, tragen die Standesbeamten ein, ob es ein Junge oder Mädchen ist. Doch was, wenn das Geschlecht nicht eindeutig ist? In Deutschland leben bis zu 160 000 Intersexuelle, Menschen also, bei denen Chromosomen, Hormone oder Genitalien nicht klar ausgeprägt sind. Vom nächsten Jahr an soll es für diese Gruppe eine dritte Option geben: Der Standesbeamte soll künftig „männlich“, „weiblich“oder „weiteres“eintragen können.
Im Herbst hat das Bundesverfassungsgericht der Regierung den Auftrag gegeben, bis Ende 2018 eine Lösung für diese Gruppe zu finden. Der Gesetzentwurf aus dem Bundesinnenministerium liegt nun unserer Redaktion vor: Er regelt nicht nur die Möglichkeit, bei Neugeborenen als Geschlecht „weiteres“einzutragen, sondern auch die Option, in späteren Lebensjahren den Eintrag zu ändern, wenn er zunächst „männlich“oder „weiblich“lautete. Nötig ist dazu ein Papier vom Arzt, das die sogenannte Variante der Geschlechtsentwicklung nachweist. In Fällen, in denen die Geschlechtsentwicklung nicht zu einer eindeutigen Zuordnung führte oder die Zuordnung nach der Geburt falsch erfolgte, können Betroffene auch einen neuen Vornamen wählen.
„Die Frage der geschlechtlichen Identität ist keine rein medizinische“
Jens Brandenburg, Fdp-bundestagsabgeordneter