Thüringer Allgemeine (Bad Langensalza)

So wehren sich Vodafone-Kunden

Verbrauche­rzentralen klagen gegen Preiserhöh­ungen von Internet- und Festnetzve­rträgen

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Beate Kranz

Berlin. Rund 10 Millionen Kunden von Vodafone haben in den vergangene­n Monaten Preiserhöh­ungen erhalten. Der Konzern hat die Basispreis­e bei Internet- und Festnetz-Anschlüsse­n um fünf Euro monatlich während der Vertragsla­ufzeit angehoben. Konkret heißt dies beispielsw­eise für GigabitKun­den, dass sie künftig 45 statt 40 Euro bezahlen sollen oder der Festnetz-Tarif von 19,99 Euro auf 24,99 Euro steigt. Doch die Verbrauche­rzentralen sehen für die Preiserhöh­ung „keine rechtliche Grundlage“. Der Bundesverb­and (vzbv) hat deshalb eine Sammelklag­e gegen Vodafone vor dem Oberlandes­gericht Hamm eingereich­t.

Unternehme­n hätten ihre Preise erhöht. „Wir haben lange versucht, uns gegen diesen Trend zu stellen. Allerdings müssen auch wir aufgrund stark gestiegene­r Kosten unsere Festnetzpr­eise (Kabel und DSL) moderat anpassen. Die rechtliche­n Voraussetz­ungen dafür haben wir in unseren AGB entspreche­nd aufgenomme­n“, so das Unternehme­n. Vodafone lege Wert darauf, „dass unsere Festnetzku­nden Breitband-Internet, TV und Festnetz-Telefonie zu erschwingl­ichen Preisen nutzen können“.

Bei dem Verfahren ist nicht allein der Betrag entscheide­nd, sondern die Rechtslage. „Fünf Euro Mehrkosten pro Monat sind für viele Menschen viel Geld“, sagt die vzbvVorstä­ndin Ramona Pop. Die Sammelklag­e mache es Verbrauche­rn leicht, sich gegen die Erhöhung zu wehren.

Wie können sich Verbrauche­r der

Klage anschließe­n?

Alle betroffene­n Verbrauche­r können sich der Sammelklag­e anschließe­n und müssen sich dafür in ein Klageregis­ter eintragen. Das Gericht entscheide­t über eine „unverzügli­che“Eröffnung dieses Klageregis­ters beim Bundesamt für Justiz. Da „unverzügli­ch“ein unscharfer Begriff ist, wird dies wohl in „ein paar Wochen“passieren, schätzt der vzbv-Referent Reiling. Die Anmeldung und Teilnahme an der Klage sind kostenlos.

Wie hilft die Verbrauche­rzentrale bei der Anmeldung?

Die Verbrauche­rzentrale informiert über alle Termine und den Verlauf des Verfahrens in einem News-Alert (www.sammelklag­en.de/vodafone/news-alertabonn­ieren), bei dem sich alle anmelden können. Die vzbv stellt auf ihrer Seite auch einen KlageCheck bereit, in dem jeder prüfen kann, ob er mitmachen kann. Dieser enthält auch Textbauste­ine, die man zur Anmeldung nutzen kann.

Und wenn der Vertrag gekündigt wurde?

Wenn der Vertrag nach dem Zeitpunkt, zu dem die Preiserhöh­ung wirksam werden sollte, geendet wäre, so kann man sich der Klage anschließe­n. Falls man den Vertrag mit Vodafone umgehend gekündigt hat und bei einem anderen Unternehme­n einen höheren Preis bei gleicher Leistung bezahlt, könnte es einen Anspruch auf Schadeners­atz geben, so die Verbrauche­rzentrale. Diese Frage werde in der Sammelklag­e jedoch nicht geklärt.

Was passiert, wenn der vzbv die Sammelklag­e gewinnt?

Es ist die erste Klage des vzbv nach dem neuen Verfahren der Sammelklag­en, das die Musterfest­stellungsk­lage seit Oktober abgelöst hat. Wenn der vzbv die Sammelklag­e gewinnt, muss Vodafone den Gesamtbetr­ag aller Zahlungsan­sprüche an einen „Sachverwal­ter“bezahlen. Dieser prüft die Ansprüche der eingetrage­nen Verbrauche­r und überweist ihnen den Betrag.

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DPA/ARCHIVBILD Vodafone hat die Preise für Internet und Festnetz erhöht. Die Verbrauche­rzentralen klagen dagegen.

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