Thüringer Allgemeine (Bad Langensalza)
Ministerium äußert sich zur Sporthalle
Wie groß eine Halle für die Gemeinschaftsschule in Herbsleben sein muss, lässt sich nicht eindeutig bestimmen
Ob die Gemeinschaftsschule Herbsleben für ihren Sportunterricht zwingend eine Zwei-felder-halle braucht, bleibt unklar. Eine Anfrage dieser Zeitung beim für Schulbau zuständen Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft ergab, dass es keine verbindlichen Größenvorgaben für Sporthallen gibt, sondern lediglich Orientierungshilfen. Frei formuliert gilt für die Größen von Turnhallen die Devise: Es kommt immer drauf an.
Anlass für die Anfrage dieser Zeitung war die jüngste Entwicklung im seit Jahren andauernden Streit um den Sporthallenbau in Herbsleben. Bürgermeister Reinhard Mascher (CDU) kündigte in der vergangenen Woche an, den jüngsten Beschluss seines Gemeinderates zu beanstanden.
Der Rat entschied mehrheitlich, eine Eineinhalb-felder-halle zu bauen, trotz massiv ansteigender Baukosten. Für weniger Geld könnte eine größere Zwei-feld-halle errichtet werden, meint die Verwaltung. Neben dem finanziellen Schaden für die Gemeinde hält Reinhard Mascher den Beschluss für rechtswidrig. Dieser entspreche nicht den Vorgaben des Ministeriums für den Schulbau. Sofern der Gemeinderat in einer Sondersitzung Ende Februar bei seinem Beschluss bleibt, will Reinhard Mascher die Kommunalaufsicht einschalten.
Wer Fördergeld will, sollte sich an die Empfehlungen halten
Offen ist, ob die Interpretation des Bürgermeisters zutreffend ist. Denn die Vorgaben des Ministeriums sind Empfehlungen, keine Gesetze. „Bei der Schulbauempfehlung handelt es sich lediglich um eine Orientierungshilfe des Landes, die den
Schulträgern Anhaltspunkte für den Neubau von Schulbauten und den erforderlichen Schulanlagen bieten soll. Eine Abweichung ist also grundsätzlich möglich“, so ein Sprecher des Ministeriums. Einzuhalten seien diverse bauordnungsrechtliche und sicherheitstechnische Bestimmungen.
Der Sprecher verweist zugleich darauf, dass die Empfehlungen des Landes beachtet werden sollten, wenn für den Neubau Fördergeld beantragt wird. Dafür gebe es Voraussetzungen.
Welche Dimensionen Sporthallen generell haben sollen, ist in verschiedenen Din-normen festgelegt. Die Größe orientiere sich letztlich auch an der Zahl der benötigten Spielfelder und ob diese Felder parallel durch mehrere Schulklassen genutzt werden sollen, also ob die Halle unterteilt werden müsse.
Eine weitere Unsicherheit kommt im Falle der Herbsleber Sporthalle hinzu. Die Leitlinien zum Schulbau stammen aus dem Jahr 1997 und kennen daher die Gemeinschaftsschule noch nicht. Die Empfehlungen zur Größe der Sporthallen beziehen sich lediglich auf Grund-, Regel- und Gesamtschulen sowie auf Gymnasien. Reinhard Mascher argumentiert, dass für die Gemeinschaftsschule die Angaben für Grundschulen und Regelschulen einfach addiert werden können. Denn die Gemeinschaftsschule hat einen Grundschulteil und einen weiterführenden Schulteil. Diesem Muster folgt auch das Landratsamt in seinem Schulbaukonzept.
Bezogen auf Herbsleben, wo derzeit knapp 350 Kinder und Jugendliche in zwei Klassenzügen pro Jahrgang lernen, müssten zwei Einzelhallen, ergo eine Zwei-feld-halle gebaut werden.
Das Ministerium bleibt in dieser Frage vage. Das vorrangige Ziel beim Bau und der Sanierung von Schulen beziehungsweise Sporthallen
sei es, die Anforderungen an ein zukunftsfähiges und inklusives Bildungswesen herzustellen. „Eine pauschale Zusammenfassung der Flächen von Grund- und Regelschule ist demzufolge nicht bei jeder Gemeinschaftsschule sinnvoll, eine Addition von gleichzeitig nutzbaren Räumen ist jedoch grundsätzlich denkbar“, so der Sprecher weiter.
Ob für die Zukunft des Bildungswesens in Herbsleben nun eine Eineinhalb-felder-halle oder doch eine größere Zwei-felder-halle sinnvoller ist, obliegt also weiterhin der Interpretation des Gemeinderats.