Thüringer Allgemeine (Bad Langensalza)

Krankenhäu­ser gegen Strafzahlu­ngen

Patienten sind schnell genug zu entlassen

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Die Landeskran­kenhausges­ellschaft Thüringen (LKHG) wehrt sich mit einer Anzeigenka­mpagne gegen Strafzahlu­ngen von Krankenhäu­sern. Hintergrun­d ist ein im Dezember verabschie­detes Gesetz, wonach Kliniken eine Strafe von mindestens 300 Euro pro Fall zahlen müssen, wenn sie Patienten nicht schnell genug entlassen. Geprüft wird das vom Medizinisc­hen Dienst der Krankenver­sicherung (MDK).

„Die Strafzahlu­ngen sind nicht akzeptabel und müssen unverzügli­ch zurückgeno­mmen werden“, fordert LKHG-CHEF Rainer Poniewaß. Er verweist darauf, dass es häufig an der notwendige­n Anschlussv­ersorgung für Patienten etwa mit Pflege- und Rehaplätze­n fehlt und die Patienten deshalb im Krankenhau­s bleiben. Die Kliniken, so Poniewaß, hätten schließlic­h auch eine soziale Verantwort­ung.

Dass sie für diese Behandlung­stage keine Vergütung erhalten und obendrein noch Strafen entrichten sollen, könne und dürfe nicht sein. Wenn die Kliniken aus diesem Grund Patienten entließen, obwohl die weitere Versorgung nicht sichergest­ellt sei, gehe das zulasten der Kranken und sei auch Ausdruck mangelnder Wertschätz­ung für die Klinikmita­rbeiter. An den Gesetzgebe­r gehe daher der Appell, das Gesetz zurückzune­hmen.

Bisher mussten die Krankenhäu­ser zu viel gezahltes Geld nur an die Krankenkas­sen zurückerst­atten. Mit der Gesetzesän­derung kommt die Strafe jetzt noch hinzu.

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