Thüringer Allgemeine (Bad Langensalza)
Krankenhäuser gegen Strafzahlungen
Patienten sind schnell genug zu entlassen
Die Landeskrankenhausgesellschaft Thüringen (LKHG) wehrt sich mit einer Anzeigenkampagne gegen Strafzahlungen von Krankenhäusern. Hintergrund ist ein im Dezember verabschiedetes Gesetz, wonach Kliniken eine Strafe von mindestens 300 Euro pro Fall zahlen müssen, wenn sie Patienten nicht schnell genug entlassen. Geprüft wird das vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK).
„Die Strafzahlungen sind nicht akzeptabel und müssen unverzüglich zurückgenommen werden“, fordert LKHG-CHEF Rainer Poniewaß. Er verweist darauf, dass es häufig an der notwendigen Anschlussversorgung für Patienten etwa mit Pflege- und Rehaplätzen fehlt und die Patienten deshalb im Krankenhaus bleiben. Die Kliniken, so Poniewaß, hätten schließlich auch eine soziale Verantwortung.
Dass sie für diese Behandlungstage keine Vergütung erhalten und obendrein noch Strafen entrichten sollen, könne und dürfe nicht sein. Wenn die Kliniken aus diesem Grund Patienten entließen, obwohl die weitere Versorgung nicht sichergestellt sei, gehe das zulasten der Kranken und sei auch Ausdruck mangelnder Wertschätzung für die Klinikmitarbeiter. An den Gesetzgeber gehe daher der Appell, das Gesetz zurückzunehmen.
Bisher mussten die Krankenhäuser zu viel gezahltes Geld nur an die Krankenkassen zurückerstatten. Mit der Gesetzesänderung kommt die Strafe jetzt noch hinzu.