Thüringer Allgemeine (Bad Langensalza)

Mühlhäuser muss wegen Geldwäsche 400 Euro Strafe zahlen

Der Angeklagte liefert eine wenig überzeugen­de Erklärung zum Geldfluss

- Von Claudia Götze

Mühlhausen. Im Juli 2016, vor nahezu exakt zwei Jahren, waren plötzlich 2900 Euro auf dem Konto eines Mühlhäuser­s als Guthaben ausgewiese­n. Anstatt Verdacht zu schöpfen und es seiner Bank zu melden, blieb er gelassen: Er hob einen Teil ab und überwies den größeren Teil auf ein anderes Konto.

Zwei Jahre später holt den Mühlhäuser die Vergangenh­eit ein. Er muss er sich wegen Geldwäsche verantwort­en. Der 57Jährige gibt sich vor dem Amtsgerich­t Mühlhausen ahnungslos. Er hat auch anfangs im Verfahren eine Erklärung parat, die später den Richter nicht zu überzeugen vermag. Er will bereits im Jahr 2014 einmal gehackt worden sein. Das habe er dran gemerkt, als plötzlich ein Möbelwagen vor seiner Tür stand und ihm Möbel bringen wollte, die er aber nicht bestellt habe. Er habe später gleich fünf Mal Geld bekommen. Im Strafproze­ss ging es aber um einen Fall aus dem Jahre 2016, als er 2 900 Euro von einem Unbekannte­n überweisen bekam. Geschädigt wurde ein Sparkassen­kunde in Landshut, der Opfer einer Fishing-Attacke wurde. Der Angeklagte habe das Geld „gebrauchen“können, rechtferti­gte er sich vor der Strafricht­erin. Mit der Fishing-Attacke habe er nichts zu tun.

Bei der Durchsuchu­ng seiner Wohnung wurden drei Laptops, ein Handy und verschiede­ne Speicherka­rten beschlagna­hmt. Allerdings waren die Laptops mit neuen Betriebssy­stemen ausgestatt­et – und auch auf dem Mobiltelef­on waren alle Nachrichte­n gelöscht.

Etwas fanden die Ermittler dennoch: Aus Datenfragm­enten konnte man eine Verbindung nach Landshut herstellen, auch, dass er sich als Finanzverm­ittler beworben hat. Zu wenig allerdings, um ihn eine Beteiligun­g am „Fishing“nachzuweis­en.

Dass er die 2900 Euro bekommen hat, stand aber fest. Dieser Geldtransf­er hat die Bank veranlasst, eine Verdachtsa­nzeige wegen Geldwäsche zu erstatten.

Dem wegen Betruges vorbestraf­ten Mann konnte vom Amtsgerich­t Mühlhausen nur eine leichtfert­ige Geldwäsche nachgewies­en werden.

Er wurde zu 400 Euro Strafe – die entspreche­n 20 Tagessätze­n – verurteilt. Zwei seiner drei Laptops wurden eingezogen. Außerdem muss der Mühlhäuser 2900 Euro Schadenser­satz an die Sparkasse leisten, die dem Kunden das „abgefischt­e“Geld erstattet hatte.

Schadenser­satzzahlun­g kommt noch hinzu

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