Thüringer Allgemeine (Bad Langensalza)
Mühlhäuser muss wegen Geldwäsche 400 Euro Strafe zahlen
Der Angeklagte liefert eine wenig überzeugende Erklärung zum Geldfluss
Mühlhausen. Im Juli 2016, vor nahezu exakt zwei Jahren, waren plötzlich 2900 Euro auf dem Konto eines Mühlhäusers als Guthaben ausgewiesen. Anstatt Verdacht zu schöpfen und es seiner Bank zu melden, blieb er gelassen: Er hob einen Teil ab und überwies den größeren Teil auf ein anderes Konto.
Zwei Jahre später holt den Mühlhäuser die Vergangenheit ein. Er muss er sich wegen Geldwäsche verantworten. Der 57Jährige gibt sich vor dem Amtsgericht Mühlhausen ahnungslos. Er hat auch anfangs im Verfahren eine Erklärung parat, die später den Richter nicht zu überzeugen vermag. Er will bereits im Jahr 2014 einmal gehackt worden sein. Das habe er dran gemerkt, als plötzlich ein Möbelwagen vor seiner Tür stand und ihm Möbel bringen wollte, die er aber nicht bestellt habe. Er habe später gleich fünf Mal Geld bekommen. Im Strafprozess ging es aber um einen Fall aus dem Jahre 2016, als er 2 900 Euro von einem Unbekannten überweisen bekam. Geschädigt wurde ein Sparkassenkunde in Landshut, der Opfer einer Fishing-Attacke wurde. Der Angeklagte habe das Geld „gebrauchen“können, rechtfertigte er sich vor der Strafrichterin. Mit der Fishing-Attacke habe er nichts zu tun.
Bei der Durchsuchung seiner Wohnung wurden drei Laptops, ein Handy und verschiedene Speicherkarten beschlagnahmt. Allerdings waren die Laptops mit neuen Betriebssystemen ausgestattet – und auch auf dem Mobiltelefon waren alle Nachrichten gelöscht.
Etwas fanden die Ermittler dennoch: Aus Datenfragmenten konnte man eine Verbindung nach Landshut herstellen, auch, dass er sich als Finanzvermittler beworben hat. Zu wenig allerdings, um ihn eine Beteiligung am „Fishing“nachzuweisen.
Dass er die 2900 Euro bekommen hat, stand aber fest. Dieser Geldtransfer hat die Bank veranlasst, eine Verdachtsanzeige wegen Geldwäsche zu erstatten.
Dem wegen Betruges vorbestraften Mann konnte vom Amtsgericht Mühlhausen nur eine leichtfertige Geldwäsche nachgewiesen werden.
Er wurde zu 400 Euro Strafe – die entsprechen 20 Tagessätzen – verurteilt. Zwei seiner drei Laptops wurden eingezogen. Außerdem muss der Mühlhäuser 2900 Euro Schadensersatz an die Sparkasse leisten, die dem Kunden das „abgefischte“Geld erstattet hatte.
Schadensersatzzahlung kommt noch hinzu