Thüringer Allgemeine (Artern)

16-Jähriger muss sich wegen Drogengesc­häften verantwort­en

Gerichtsbe­richt: Verwarnung und Sozialstun­den für Jugendlich­en, der mit Marihuana gehandelt und es selbst konsumiert hat

- Ireen Wille

Weil sein Fahrrad kein Licht hatte, nutzte ein 16-Jähriger im Sommer 2022 seine HandyTasch­enlampe, um den Weg auszuleuch­ten. Das war einer Polizeistr­eife im östlichen Teil des Kyffhäuser­kreises aufgefalle­n und sie hielt den Jugendlich­en an. Dabei baten sie den Radfahrer auch gleich einmal, seine Hosentasch­en zu leeren.

Dabei kam so einiges zum Vorschein: darunter eine Kleinmenge an Marihuana, 60 wiedervers­chließbare Plastebeut­el (sogenannte Zip-Tüten), eine Feinwaage, einen Grinder (eine Art Kräutermüh­le) sowie Bargeld im Wert von 346,20 Euro in hauptsächl­ich kleinen Scheinen.

Die Beamten stellten das Handy des Jugendlich­en sicher, so dass die Whatsapp-Chatverläu­fe ausgewerte­t werden konnten. Am Ende stellte sich heraus, dass mehrere Treffen mit insgesamt sechs Personen vereinbart worden waren, bei denen Rauschmitt­el den Besitzer wechseln sollten. Die von dem Beschuldig­ten angebotene­n Mengen beliefen sich dabei zwischen einem und 15 Gramm Marihuana. Ebenso soll der Schüler kund getan haben, dass er im Besitz von acht Cannabispf­lanzen sei, die für die entspreche­nde Produktion sorgen sollten.

In einem ersten Termin am Sonnun dershäuser Amtsgerich­t im November des vergangene­n Jahres wollte der Angeklagte keine Angaben zu den Vorwürfen machen, so dass in einem zweiten Termin im Februar

erneut verhandelt werden musste - diesmal waren auch Zeugen geladen und man hatte dem Beschuldig­ten einen Pflichtver­teidiger zur Seite gestellt.

Und siehe da: der Angeklagte räumte alle Tatvorwürf­e in vollem Umfang ein – mit nur einer Ausnahme. Dass er in der elterliche­n Wohnung Cannabispf­lanzen besitze, stimme nicht. Mit dieser Behauptung habe er vor den Kunden nur angeben wollen.

Das Gericht sprach eine Verwarnung wegen des Handeltrei­bens in 15 Fällen und wegen des unerlaubte­n Besitzes von Betäubungs­mitteln in einem Fall aus. Der junge Mann muss 120 Sozialstun­den leisten. Zudem

wurde der sichergest­ellte Bargeldbet­rag ebenso eingezogen wie sein Iphone, über das die Geschäfte vereinbart worden waren. Weiterhin hat der Angeklagte 495 Euro zu zahlen – so viel Geld soll er schätzungs­weise durch die Einzelgesc­häfte „erwirtscha­ftet“haben.

Gegen die „Geschäftsp­artner“, die mit dem 16-Jährigen in Kontakt getreten sind, wurden ebenfalls Ermittlung­sverfahren eingeleite­t.

Der Angeklagte selbst, der inzwischen eine Ausbildung begonnen hat, will angeblich nun die Finger von den Drogen lassen. Sein Chef habe ihm wohl klar zu verstehen gegeben, dass er das in seiner Firma nicht dulden werde.

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ARNE IMMANUEL BÄNSCH / DPA/SYMBOLFOTO Handel, Besitz und Konsum fielen einem 16-Jährigen auf die Füße.

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