16-Jähriger muss sich wegen Drogengeschäften verantworten
Gerichtsbericht: Verwarnung und Sozialstunden für Jugendlichen, der mit Marihuana gehandelt und es selbst konsumiert hat
Weil sein Fahrrad kein Licht hatte, nutzte ein 16-Jähriger im Sommer 2022 seine HandyTaschenlampe, um den Weg auszuleuchten. Das war einer Polizeistreife im östlichen Teil des Kyffhäuserkreises aufgefallen und sie hielt den Jugendlichen an. Dabei baten sie den Radfahrer auch gleich einmal, seine Hosentaschen zu leeren.
Dabei kam so einiges zum Vorschein: darunter eine Kleinmenge an Marihuana, 60 wiederverschließbare Plastebeutel (sogenannte Zip-Tüten), eine Feinwaage, einen Grinder (eine Art Kräutermühle) sowie Bargeld im Wert von 346,20 Euro in hauptsächlich kleinen Scheinen.
Die Beamten stellten das Handy des Jugendlichen sicher, so dass die Whatsapp-Chatverläufe ausgewertet werden konnten. Am Ende stellte sich heraus, dass mehrere Treffen mit insgesamt sechs Personen vereinbart worden waren, bei denen Rauschmittel den Besitzer wechseln sollten. Die von dem Beschuldigten angebotenen Mengen beliefen sich dabei zwischen einem und 15 Gramm Marihuana. Ebenso soll der Schüler kund getan haben, dass er im Besitz von acht Cannabispflanzen sei, die für die entsprechende Produktion sorgen sollten.
In einem ersten Termin am Sonnun dershäuser Amtsgericht im November des vergangenen Jahres wollte der Angeklagte keine Angaben zu den Vorwürfen machen, so dass in einem zweiten Termin im Februar
erneut verhandelt werden musste - diesmal waren auch Zeugen geladen und man hatte dem Beschuldigten einen Pflichtverteidiger zur Seite gestellt.
Und siehe da: der Angeklagte räumte alle Tatvorwürfe in vollem Umfang ein – mit nur einer Ausnahme. Dass er in der elterlichen Wohnung Cannabispflanzen besitze, stimme nicht. Mit dieser Behauptung habe er vor den Kunden nur angeben wollen.
Das Gericht sprach eine Verwarnung wegen des Handeltreibens in 15 Fällen und wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln in einem Fall aus. Der junge Mann muss 120 Sozialstunden leisten. Zudem
wurde der sichergestellte Bargeldbetrag ebenso eingezogen wie sein Iphone, über das die Geschäfte vereinbart worden waren. Weiterhin hat der Angeklagte 495 Euro zu zahlen – so viel Geld soll er schätzungsweise durch die Einzelgeschäfte „erwirtschaftet“haben.
Gegen die „Geschäftspartner“, die mit dem 16-Jährigen in Kontakt getreten sind, wurden ebenfalls Ermittlungsverfahren eingeleitet.
Der Angeklagte selbst, der inzwischen eine Ausbildung begonnen hat, will angeblich nun die Finger von den Drogen lassen. Sein Chef habe ihm wohl klar zu verstehen gegeben, dass er das in seiner Firma nicht dulden werde.