Kassenärzte: Spahns Pläne sind Staatsmedizin
Förderung schnellerer Termine gehe zulasten chronisch Kranker. Neue Versorgungsengpässe befürchtet
Redaktion Abo-Service
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() () Erfurt. Die niedergelassenen Ärzte in Thüringen haben die Pläne von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) für das neue Terminservice-und Versorgungsgesetz für gesetzlich Versicherte (GKV-TSVG) als „weiteren Schritt in Richtung Staatsmedizin“kritisiert. „Einige positive Ansätze zur Verbesserung der ambulanten ärztlichen Versorgung werden stark überlagert von einer Flut staatsdirigistischer Eingriffe in die Selbstverwaltung und in die Freiheit der ärztlichen Berufsausübung. Das lehnen wir entschieden ab“, heißt es in einer Resolution der Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Vereinigung. Ein Termindiktat von außen werde dem Praxismanagement der Ärzte immer unterlegen bleiben. So fordere das Gesetz, dass telefonisch angefragte Terminen den Vorrang vor der Behandlung chronisch Kranker erhalten. Die Vergütung der Leistungen für Neupatienten, Akutfälle und offene Sprechstunden gehe zulasten der Behandlung von chronisch Kranken, so die Kassenärzte. Gefordert wird statt dessen die Abschaffung der Budgets – dies trage eher zur Verbesserung der Versorgung bei als die Förderung von schnellen Terminen. Befürchtet werden neue Versorgungsengpässe.
Auch die geplante Erhöhung der Mindestsprechstundenzahl auf 25 pro Woche mit der gleichzeitigen Forderung, dass bestimmte Arztgruppen davon fünf offene Sprechstunden ohne Terminvergabe anzubieten haben, weisen die Ärztevertreter zurück. „Das führt zu keiner weiteren Verbesserung der Versorgung. Hier wurde übersehen, dass wir schon heute unser Sprechstundenangebot nach den Bedürfnissen unserer Patienten ausrichten und viele Ärzte weit mehr als 25 Stunden Sprechzeit pro Woche und Akutsprechstunden anbieten.“Im Schnitt arbeiten die ambulant tätigen Ärzte in Thüringen laut KV mehr als 51 Stunden pro Woche. Der Gesetzentwurf sei eine verpasste Chance, deshalb werde man die Politik weiter an ihre Verpflichtungen gegenüber Patienten erinnern.
Zuvor hatte auch die Landesärztekammer den vorliegenden Gesetzentwurf kritisiert. „Die Vorhaben stellen einen massiven Eingriff in die freiberufliche Selbstständigkeit der Ärzte dar, die Termine nicht mehr so vergeben können wie bisher“, sagte Kammerpräsidentin Ellen Lundershausen bei der letzten Kammerversammlung.