Hochschulreform soll Macht der Professoren brechen
Tiefensee will Studenten mehr Mitsprache einräumen. Gesetzentwurf wird im Mai im Thüringer Kabinett beraten
Erfurt. Die Professoren an den Thüringer Hochschulen verlieren an Macht – Studenten und Mitarbeiter gewinnen hinzu. Dies ist die zentrale Veränderung im neuen Hochschulgesetz, das im Mai erstmals vom Kabinett beraten werden soll.
So soll künftig an den hiesigen Universitäten das wichtigste Entscheidungsgremium – der Senat – paritätisch besetzt werden. Hochschullehrer, Studierende, akademische Mitarbeiter und sonstige Mitarbeiter erhalten jeweils ein Viertel der Sitze. Damit werden die Studenten den Professoren gleichgestellt.
Dies gilt auch für die Fachhochschulen. Nur ist hier eine Drittelparität aus Professoren, Studenten und Mitarbeitern geplant.
Allerdings wird es laut dem Entwurf, dessen Eckpunkte der Thüringer Allgemeinen vorliegen, eine entscheidende Ausnahme geben. In Angelegenheiten, die Forschung und Lehre betreffen, wird der Senat um so viele Professoren ergänzt, dass sie die Mehrheit darstellen.
„Bei diesen Entscheidungen bleibt die bisherige Hochschullehrermehrheit aus verfassungsrechtlichen Gründen gewahrt“, bestätigte Wissenschaftsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) auf Anfrage der Thüringer Allgemeinen. Im Gesetz werde ein Katalog verankert, der die Themen abgrenze. Alles außerhalb dieses Katalogs – wie Stellungnahmen zum Wirtschaftsplan der Hochschule oder zur Gebührenordnung – würden demokratisch und paritätisch durch alle Statusgruppen entschieden.
Neu ist auch, dass das Land die Hochschulen künftig dazu verpflichten will, sogenannte Studienkommissionen einzurichten. Dort sollen die Studenten über Lehrinhalte oder Prüfungsordnungen mitentscheiden können.“
Linke, SPD und Grüne hatten vor der Regierungsbildung 2014 „weitere Schritte der Demokratisierung an den Hochschulen“ vereinbart. „Ziel ist es, die Mitbestimmung an den Hochschulen konsequent zu fördern“, hieß es im Koalitionsvertrag.
Die Thüringer Landesrektorenkonferenz lehnt hingegen Änderungen ab. Es gebe keine Notwendigkeit, die Hochschulstruktur neu auszurichten, sagte ihr Vorsitzender Peter Scharff bereits zu Beginn der Debatte über die Reform. Die bisherige Praxis von Zuständigkeiten, Entscheidungskompetenz und Verantwortung habe sich bewährt.
Dabei ändert sich an der 2008 per Gesetz eingeführten Präsidialstruktur wenig. Danach leitet weiterhin das Präsidium die Hochschule. Der Präsident soll sogar künftig die Professoren ernennen dürfen.
Kontrolliert und beraten wird das Präsidium von einem externen Hochschulrat – und vom Senat, dessen Befugnisse ausgebaut werden. Er soll künftig auch bei der Verteilung der Gelder mitreden dürfen. Zudem muss das Präsidium das Gremium künftig an den Verhandlungen mit der Landesregierung über die Entwicklung der Hochschule beteiligen und ein „Einvernehmen“herstellen.
Neu eingeführt wird durch das Gesetz eine Hochschulversammlung, die aus Senat und Rat zu bilden ist. Einzige Aufgabe: Wahl – oder auch Abwahl – des Präsidiums. ▶