15-Jähriger wegen Mordes an kleinem Joel aus Pragsdorf verurteilt
Das Landgericht Neubrandenburg hat einen 15-Jährigen wegen Mordes verurteilt. Er hat gestanden, den sechsjährigen Joel aus Pragsdorf getötet zu haben. Die Tat soll aus einem Würgespiel heraus entstanden sein.
NEUBRANDENBURG – Für den Mord an dem sechsjährigen Joel aus Pragsdorf bei Neubrandenburg muss ein 15-jähriger Bekannter der Familie fast acht Jahre hinter Gitter. Das Landgericht Neubrandenburg sprach den Jugendlichen, der bei der Bluttat im September 2023 noch 14 Jahre alt war, gestern nach fast drei Monaten Verhandlung des Mordes schuldig. „Es handelt sich um eine Spontantat, die heimtückisch erfolgte“, sagte Richterin Daniela Lieschke in der Urteilsbegründung. Der Angeklagte hatte gestanden, die Gewalttat am 14. September allein aus einem Spiel heraus begangen zu haben, bei dem es um Luftanhalten
mittels Würgen ging. Mit dem Strafmaß - sieben Jahre und neun Monate - entsprach die Kammer annähernd der Forderung der Staatsanwaltschaft, die acht Jahre Haft gefordert hatte. „Die Verurteilung wegen Mordes war nur möglich, weil der 15-Jährige ein Geständnis abgelegt hat“, sagte Lieschke. Verteidiger Sebastian Fitzer hatte sieben Jahre Jugendstrafe wegen Totschlags gefordert. Die Nebenklägerin Christine Habetha, die die Eltern des getöteten Joel vertritt, hatte die Höchststrafe von zehn Jahren Jugendstrafe gefordert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Der 15-Jährige im dunklen T-Shirt starrte während der Urteilsbegründung zeitweise an die Decke oder blickt eher unbewegt in Richtung der Eltern von Joel. Diese hielten sich an den Händen, die Mutter weinte.
Der Verurteilte und die Familie von Joel waren im Vorfeld des Verbrechens schon länger befreundet, sagte die Richterin. Entgegen den Angaben Einzelner nach der Tat vom 14. September
sei der Angeklagte vorher nicht durch Gewalttaten aufgefallen. Er sei sogar mit der Schwester von Joel befreundet gewesen, habe öfter mit dem Kleinen gespielt und ihn immer zuverlässig nach Hause gebracht, wie Zeugen in dem nicht öffentlichen Prozess belegt hätten. Insofern habe der Sechsjährige im Vorfeld keinen Anlass gehabt, dass es am 14. September gefährlich mit dem Angeklagten werden könnte.
Am Mordtag seien die Beiden wie häufiger noch zu einem Versteck in einem Gebüsch am Bolzplatz in Pragsdorf gegangen, als andere Kinder weg waren. Dort habe der Angeklagte geraucht und dem Sechsjährigen auch einmal die Zigarette gegeben. Dann habe man sich gelangweilt. Dabei entstand die Idee des Spiels, wer länger die Luft anhalten könne. Dies wurde aber nicht auf herkömmliche Weise gespielt, sagte Lieschke. In Varianten – wie sie auch via sozialen Medien wie Tiktok verbreitet werden – wird dabei zusätzlich noch am Hals gewürgt. Als Erster habe sich Joel auf den Boden gelegt, der Verurteilte saß daneben. Er habe Joel – wohl mir dessen Einverständnis am Hals gewürgt, bis dieser bewusstlos war. „Die Beiden hatten kein Notfallzeichen verabredet“, erläuterte die Richterin. Vor Schreck habe der 15-Jährige damals schnell losgelassen. Joel sei sofort wieder zu Bewusstsein gekommen und habe „Ich hasse Dich“zu dem Älteren gesagt. Da habe der Angeklagte befürchtet, dass der Kleine davon den Eltern und anderen erzählt, und habe ihn sofort - ohne Erwiderung - wieder gewürgt, bis der Kleine wieder das Bewusstsein verlor. Anschließend habe er auf Joel mehrfach mit einem Messer eingestochen.
„Der Verurteilte ist sowohl einsichts- als auch steuerungsfähig“, sagte die Richterin. Die Kammer verneinte aber, dass von dem 15-Jährigen eine dauerhafte Gefahr ausgeht und lehnte die von der Nebenklägerin angeregte „Sicherungsverwahrung“ab.