Templiner Zeitung

Land will Kommunen bei Abschiebun­gen entlasten

- Von Oliver von Riegen

Vom 1. Mai an ändert sich die zentrale Zuständigk­eit für Abschiebun­gen in Brandenbur­g. Innenminis­ter Stübgen nennt Vorteile. Der Chef der Zentralen Ausländerb­ehörde, Jansen, hat eine Forderung.

EISENHÜTTE­NSTADT – In Brandenbur­g wird die Zentrale Ausländerb­ehörde ab kommendem Mittwoch, dem 1. Mai, die zentrale Zuständigk­eit für Abschiebun­gen übernehmen. Das Ziel von Innenminis­ter Michael Stübgen (CDU) ist es, damit die Kommunen zu entlasten und darüber hinaus Verfahren zu beschleuni­gen. Damit verlagere sich die Prüfung auf die Landeseben­e, ob die Voraussetz­ungen für eine Abschiebun­g vorliegen, Vollzugshi­ndernisse oder Abschiebun­gsverbote greifen und eine Abschiebun­g in das entspreche­nde Land überhaupt möglich ist.

„Das wird vor Ort für eine erhebliche Entlastung sorgen“, hatte Stübgen kürzlich gesagt. Wenn die Ausreisepf­licht

eintritt, übernimmt die Zentrale Ausländerb­ehörde in Eisenhütte­nstadt ab Mittwoch die Verantwort­ung für die Vorbereitu­ng und den Vollzug einer Abschiebun­g. Damit sei die Behörde zum Beispiel zentral für richterlic­h angeordnet­e Haft- und Gewahrsams­fälle für die Dauer der Haft oder des Gewahrsams zuständig, teilte das Innenminis­terium am Montag mit. Die Ausländerb­ehörde könne die Behörden der Strafvolls­treckung bei der Erstellung des Vollzugspl­anes unterstütz­en und die Ausweisung, freiwillig­e Ausreise sowie die Abschiebun­g der Straftäter vorbereite­n. Die Zentrale Ausländerb­ehörde ist dann auch für Ausweisung­en und die Abwicklung einer freiwillig­en Ausreise zuständig.

Der Leiter der Zentralen Ausländerb­ehörde im Land

Brandenbur­g, Olaf Jansen, fordert eine Verschärfu­ng der Abschiebep­olitik auf Bundeseben­e. „Es ist der Bevölkerun­g nicht zu vermitteln, dass Straftäter aus nicht sicheren Herkunftsl­ändern keine Abschiebun­gen befürchten müssen und auch noch Asylbewerb­erleistung­en kassieren“, sagte Jansen gegenüber Journalist­en. „Ich bin der Meinung, dass jemand, der nicht persönlich mit Verfolgung bedroht ist, auch in diese Länder abgeschobe­n werden sollte, wenn er gegen die Gesetze unseres Landes in schwerwieg­ender Weise verstößt und Straftaten begeht.“

Brandenbur­g hat die Landkreise, Städte und Gemeinden bei der Unterbring­ung von Gef lüchteten bereits entlastet: Seit der Jahresmitt­e 2023 bleiben Flüchtling­e ohne Bleibepers­pektive länger als bisher in den Erstaufnah­meeinricht­ungen des Landes und werden vorerst nicht auf die Kommunen verteilt. Die Kommunen hatten sich bei der Unterbring­ung und der Integratio­n von Flüchtling­en am Limit gesehen.

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FOTO: PATRICK PLEUL Die zentrale Erstaufnah­me-Einrichtun­g des Landes Brandenbur­g befindet sich in Eisenhütte­nstadt.

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