Strelitzer Zeitung

Umfrage: Bankkunden verzichten auf Erstattung von Kontogebüh­ren

- Von Friederike Marx

Im April 2021 stärkte der Bundesgeri­chtshof die Rechte von Bankkunden bei der Erhöhung von Kontogebüh­ren. Doch nur ein Teil der Kundinnen und Kunden reagiert bislang darauf.

FRANKFURT/MAIN – Viele Bankkunden haben nach dem Kontogebüh­ren-Urteil des Bundesgeri­chtshofs vor drei Jahren einer Umfrage zufolge bislang kein Geld zurückgefo­rdert. Lediglich 110 von insgesamt 1025 Befragten gaben bei einer Umfrage des Meinungsfo­rschungsin­stituts Innofact im März an, bei ihrem Kreditinst­itut eine Erstattung von Gebühren verlangt zu haben. Nach Einschätzu­ng der Vergleichs­plattform Verivox dürften aber wesentlich mehr Bankkundin­nen und -kunden einen Anspruch darauf haben. Allein zwischen Anfang 2018 und Juni 2021 sei das Girokonto von mindestens 40 Prozent der Kunden teurer geworden, sagte Oliver Maier, Geschäftsf­ührer der Verivox Finanzverg­leich GmbH. „Uns ist keine einzige Bank bekannt, die für Gebührener­höhungen schon vor dem Karlsruher Richterspr­uch die Zustimmung der Kunden eingeholt hat.“

Der Bundesgeri­chtshof (BGH) hatte am 27. April 2021 entschiede­n, dass Kreditinst­itute bei Änderungen von Allgemeine­n Geschäftsb­edingungen (AGB) die Zustimmung ihrer Kundinnen und Kunden einholen müssen. Die Klausel, wonach Geldhäuser von einer stillschwe­igenden Zustimmung ausgehen können, wenn Kunden einer Änderung nicht binnen zwei Monaten widersprec­hen, benachteil­ige Kunden unangemess­en. Bankkunden

können Gebühren zurückford­ern, die Institute ohne explizite Einwilligu­ng erhoben haben.

Nach der Umfrage im Auftrag von Verivox kennen mehr als vier von zehn (43 Prozent) Bankkundin­nen und -kunden das Urteil nicht. Sie wussten also gar nicht, dass sie möglicherw­eise Anspruch auf Gebührener­stattung haben. Unter den übrigen im März Befragten verzichtet­en 81 Prozent darauf. Dabei gaben gut 35 Prozent an, sie hätten keinen Anspruch, weil es in den Jahren zuvor keine Gebührener­höhung gegeben habe.

Einem weiteren Viertel war demnach der Aufwand zu groß. 19 Prozent gaben an, die Rückforder­ung hätte sich nicht gelohnt, weil es nicht um hohe Beträge ging. 16 Prozent waren unsicher, ob das Urteil auch für sie persönlich gelten würde. Weitere Gründe waren die Scheu vor einer juristisch­en Auseinande­rsetzung (9 Prozent), der Unwille, die Geschäftsb­eziehung zur Bank zu belasten (7 Prozent) sowie die Sorge vor einer Kontokündi­gung (7 Prozent). Mehrfachne­nnungen waren möglich.

Bis zu welchem Jahr Betroffene Gebühren zurückford­ern können, ist bislang umstritten. Verbrauche­rschützer sind der Auffassung, dass auch Ansprüche vor dem Jahr 2018 rückzahlun­gswürdig sind. Generell sorgt das Thema weiterhin für Unmut, auch wenn die Zahl der Beschwerde­n von Bankkunden wegen der Umsetzung des Urteils durch ihr Kreditinst­itut bei der Finanzaufs­icht Bafin deutlich gesunken ist. Im vergangene­n Jahr zählte die Aufsicht 69 Fälle. Im Jahr des BGH-Urteils 2021 waren es insgesamt noch rund 1980 Beschwerde­n.

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FOTO: FABIAN SOMMER 43 Prozent der Befragten wusste nicht, dass sie möglicherw­eise Anspruch auf Gebührener­stattung haben.

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