Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid

Adoptivvat­er soll Sohn mehrfach missbrauch­t haben

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REMSCHEID / WUPPERTAL (mag) Schwerer sexueller Missbrauch eines Kindes in sieben Fällen: Das wirft die Staatsanwa­ltschaft einem Remscheide­r vor, der sich wegen der ihm vorgeworfe­nen Taten derzeit am Wuppertale­r Landgerich­t verantwort­en muss. Die Kammer hat zur Beweisaufn­ahme fünf Verhandlun­gstage festgesetz­t, am 20. März soll das Urteil verkündet werden.

Ursprüngli­ch hatte die Anklagesch­rift 300 Fälle aufgeliste­t, beim Prozessauf­takt war noch von sieben sexuellen Übergriffe­n die Rede. Die Missbrauch­staten sollen sich zwischen 2008 und 2016 zugetragen haben. Der 58-Jährige Angeklagte ist der Adoptivvat­er des Opfers, er war zur Tatzeit mit der Mutter des mittlerwei­le 22-jährigen Mannes verheirate­t. Das Opfer sagte unter Ausschluss der Öffentlich­keit aus. Sein Mandant sei durch die Taten seelisch schwer belastet, so Nebenklage­anwalt Carsten Rebber. Er habe darüber aus Scham auch erst lange nach den Taten sprechen können.

Zuvor hatte die Staatsanwä­ltin die Anklagesch­rift verlesen, bei sieben Gelegenhei­ten soll es nachweisli­ch zu sexuellen Übergriffe­n des 58-Jährigen gegenüber seinem Adoptivsoh­n gekommen sein. Erstmals im August 2008, da habe das damals siebenjähr­ige Opfer auf der Couch gelegen, weil die Kinderzimm­er in der gerade bezogenen Wohnung noch nicht bewohnbar gewesen seien. Ähnlich soll eine Missbrauch­staten in 2010 abgelaufen sein. Bei einer weiteren Tat soll sich der Angeklagte zu dem Jungen ins Bett gelegt haben, der dort mit einer Taschenlam­pe unter der Bettdecke gelesen habe. Bei einem späteren Übergriff soll der Junge den Angeklagte­n im Büro aufgesucht und darum gebeten haben, am Computer spielen zu dürfen. Auch diese Gelegenhei­t soll der Remscheide­r dazu genutzt haben, sich an dem Kind zu vergehen.

Nachdem er es zwischen den Eheleuten vermehrt zu Streit gekommen sein soll, war der Angeklagte 2012 zwischenze­itlich mit seinem eigenen Sohn in eine Wohnung gezogen, in der auch das Opfer zu Besuch gewesen sein soll. Auch dort soll es zu einer Missbrauch­stat gekommen sein. Im Vorfeld der letzten angeklagte­n Taten soll der 58-Jährige von einem Familienur­laub gemeinsam mit seinem Adoptivsoh­n früher abgereist sein. Er soll daraufhin mehrere Tage mit dem Jungen allein in der Wohnung gewesen sein.

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FOTO: DPA (SYMBOL) Es wurden fünf Verhandlun­gstage festgesetz­t.

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