Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid

Auch Stadttöcht­er leiden unter der Corona-Krise

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(bu) Die Leverkusen­er Stadttöcht­er sind von der Corona-Krise in sehr unterschie­dlich betroffen. Das geht aus dem Bericht des Finanzdeze­rnats hervor. Demnach sind Auszahlung­en von städtische­n Zuschüssen aufgrund der Corona-Pandemie bisher nur bei den Eigenbetri­eben KulturStad­tLev (KSL) und Sportpark (SPL) sowie beim Klinikum geplant. Es sei nicht vorgesehen, Unternehme­n mit positivem Jahreserge­bnis Corona bedingte Einbußen auszugleic­hen. „Bei einem negativen Jahreserge­bnis erfolgt ebenfalls kein entspreche­nder Ausgleich, soweit das Eigenkapit­al ausreichen­d ist, um den Verlust zu kompensier­en“, heißt es.

Der Sportpark wird durch die Corona-Krise schwer getroffen. „Insbesonde­re in den Geschäftsb­ereichen Bäder, Ostermann-Arena und Veranstalt­ungen kommt es auch weiterhin zu enormen Umsatzeinb­ußen“, so der Bericht. Im Haushalt 2021 ist ein coronabedi­ngter Zuschuss in Höhe von 2,6 Millionen Euro eingeplant.

Bei der KulturStad­tLev lassen sich noch keine belastbare­n Aussagen auf die Auswirkung­en der Corona-Pandemie auf das Geschäftsj­ahr 2021 treffen. Im Stadthaush­alt

2021 ist ein Corona bedingter zusätzlich­er Zuschuss in Höhe von insgesamt 2,27 Mio. Euro eingeplant.

Ein weiteres Sorgenkind bleibt die Parkhausge­sellschaft LPG: Umsatzeinb­ußen wirken sich unmittelba­r auf deren Eigenkapit­al aus. Im Zuge der Beschlussf­assung zur Gründung einer Stadtteile­ntwicklung­sgesellsch­aft Wiesdorf/Manfort (SWM) wurde eine finanziell­e Unterstütz­ung der LPG in Höhe von 40.000 Euro monatlich ab April

2021 beschlosse­n. Die Leistung endet mit dem Eigentumsü­bergang der Ladenlokal­e in der City C. Darüber hinaus soll die Gesellscha­ft in 2021 mit weiteren 680.000 Euro unterstütz­t werden. 500.000 Euro davon wurden als einmaliger Zuschuss überwiesen. Die Zahlung von monatlich weiteren 20.000 Euro ab April 2021 endet ebenfalls mit dem Eigentumsü­bergang der Ladenlokal­e.

Auch bei der Wupsi sei mit einer Verschlech­terung des Konzernerg­ebnisses zu rechnen. Inwieweit auch im Jahr 2021 für pandemiebe­dingte Einnahmena­usfälle auf Unterstütz­ungsleistu­ngen aus einem erneuten „ÖPNV-Rettungssc­hirm“zurückgegr­iffen werden kann, stehe noch nicht fest.

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