Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid
Auch Stadttöchter leiden unter der Corona-Krise
(bu) Die Leverkusener Stadttöchter sind von der Corona-Krise in sehr unterschiedlich betroffen. Das geht aus dem Bericht des Finanzdezernats hervor. Demnach sind Auszahlungen von städtischen Zuschüssen aufgrund der Corona-Pandemie bisher nur bei den Eigenbetrieben KulturStadtLev (KSL) und Sportpark (SPL) sowie beim Klinikum geplant. Es sei nicht vorgesehen, Unternehmen mit positivem Jahresergebnis Corona bedingte Einbußen auszugleichen. „Bei einem negativen Jahresergebnis erfolgt ebenfalls kein entsprechender Ausgleich, soweit das Eigenkapital ausreichend ist, um den Verlust zu kompensieren“, heißt es.
Der Sportpark wird durch die Corona-Krise schwer getroffen. „Insbesondere in den Geschäftsbereichen Bäder, Ostermann-Arena und Veranstaltungen kommt es auch weiterhin zu enormen Umsatzeinbußen“, so der Bericht. Im Haushalt 2021 ist ein coronabedingter Zuschuss in Höhe von 2,6 Millionen Euro eingeplant.
Bei der KulturStadtLev lassen sich noch keine belastbaren Aussagen auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf das Geschäftsjahr 2021 treffen. Im Stadthaushalt
2021 ist ein Corona bedingter zusätzlicher Zuschuss in Höhe von insgesamt 2,27 Mio. Euro eingeplant.
Ein weiteres Sorgenkind bleibt die Parkhausgesellschaft LPG: Umsatzeinbußen wirken sich unmittelbar auf deren Eigenkapital aus. Im Zuge der Beschlussfassung zur Gründung einer Stadtteilentwicklungsgesellschaft Wiesdorf/Manfort (SWM) wurde eine finanzielle Unterstützung der LPG in Höhe von 40.000 Euro monatlich ab April
2021 beschlossen. Die Leistung endet mit dem Eigentumsübergang der Ladenlokale in der City C. Darüber hinaus soll die Gesellschaft in 2021 mit weiteren 680.000 Euro unterstützt werden. 500.000 Euro davon wurden als einmaliger Zuschuss überwiesen. Die Zahlung von monatlich weiteren 20.000 Euro ab April 2021 endet ebenfalls mit dem Eigentumsübergang der Ladenlokale.
Auch bei der Wupsi sei mit einer Verschlechterung des Konzernergebnisses zu rechnen. Inwieweit auch im Jahr 2021 für pandemiebedingte Einnahmenausfälle auf Unterstützungsleistungen aus einem erneuten „ÖPNV-Rettungsschirm“zurückgegriffen werden kann, stehe noch nicht fest.