Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid
Viele Anwohner sind von „Schleichwegen“genervt
(ate) Den schmalen Nacker Weg nutzen Autofahrer immer wieder als Durchgangsstraße. Aus Sicht von Anwohnern unrechtmäßig, weil es sich um eine Anliegerstraße handelt. Sie sind genervt und beschweren sich darüber, dass die Autofahrer darüber hinaus oft zu schnell und rücksichtslos unterwegs seien. Solche Klagen gehen im Rathaus immer wieder zu Nebenstraßen ein, berichtet Sprecher Thomas Kraft. Doch nicht immer seien die Klagen der Anwohner berechtigt, berichtet Kraft. Über den Nacker Weg sei noch nichts eingegangen.
Der Nacker Weg werde von vielen Autofahrern als Abkürzung auf dem Weg von Höhscheid und Katternberg in Richtung Mangenberg genutzt, berichtet ein Anwohner. Er spricht von einem „Schleichweg“und klagt darüber, dass rücksichtslose Autofahrer ihm auch noch einen „Vogel“zeigten, wenn er sie per Handzeichen dazu auffordere, langsamer zu fahren. „Die Autos rauschen hier nur so rein“, berichtet der erboste Anwohner.
„Es kommt häufiger vor, dass sich Anlieger wegen vermeintlicher Geschwindigkeitsübertretungen beklagen“, berichtet Kraft, schränkt aber ein: „In nicht wenigen Fällen erweisen sich diese nach Überprüfung durch Messungen dann aber als unbegründet.“Den Hinweisen gehe man aber nach. Wenn die Verkehrsüberwachung tätig werden könne, erfolge dies auch. Allerdings sei es nicht möglich, „auf Zuruf Maßnahmen zu ergreifen“. Aber mit Hilfe der mobilen „Blitzer“-Autos erfolgen laut Kraft immer wieder Probemessungen oder verdeckte Messungen vor Ort. Falle dabei auf, dass an einer bestimmten Straße häufig zu schnell gefahren werde, könne „nach vielen Abstimmungen“eine Messstelle eingerichtet werden, an der auch „geblitzt“wird.
Immer wieder fordern Anwohner auch Tempolimits – zum Beispiel Tempo 30. Solche Dinge können laut Stadtdienst Mobilität und Planung aber nur angeordnet werden, wenn dies der Straßenverkehrsordnung und anderen Bestimmungen entspricht. Thomas Kraft: „Daher können Geschwindigkeitsbeschränkungen nicht immer dort umgesetzt werden, wo sie von Bürgerinnen und Bürgern gewünscht werden.“
Zudem gibt das Rathaus zu bedenken, dass Anliegerstraßen – als solche sind Nebenstraßen oft ausgewiesen – in „einer Art gesetzlichen Grauzone“lägen. Denn in der Straßenverkehrsordnung sei nicht genau geregelt, was ein berechtigtes „Anliegen“sei.