Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid
Mit Termin zum Wertstoffhof
Die Müll-Sammelstelle öffnet ab Mittwoch auch wieder für Privatpersonen.
(ric) Der Ärger war groß und der Druck auf die Technischen Betriebe Remscheid (TBR) nahm zu. Bereits Ende vergangener Woche fiel deshalb die Entscheidung, den Wertstoffhof an der Solinger Straße auch wieder für Privatanlieferungen zu öffnen. Gestern wurde es offiziell: Ab Mittwoch dürfen die Remscheider ihre Abfälle wieder dort loswerden. Aber nur mit Termin, zudem ist die Abfallmenge auf eine Kofferraumladung beschränkt.
Wie berichtet, hatten die Technischen Betriebe nach Rücksprache mit dem Corona-Krisenstab die Entsorgungsstelle im Lockdown für die Allgemeinheit geschlossen. Nur Abfälle von gewerblichen Renovierern und Entrümplern wurden noch angenommen. Andere Städte, Wermelskirchen zum Beispiel, ließen ihre Entsorgungsstellen für die Bürger dagegen geöffnet.
Auch aus der Kommunalpolitik gab es Kritik. „Warum ist das nicht auch in Remscheid möglich?“, fragte gestern noch CDU-Ratsfraktionschef Markus Kötter und sprach sich wie zuvor die SPD für eine „verantwortungsvolle Öffnung“aus. Zum einen solle damit einer illegalen Entsorgung kein Vorschub geleistet werden. Und zum anderen seien bei einer möglichen Öffnung erst in Wochen und Monaten die Besucherströme möglicherweise gar nicht mehr zu kontrollieren.
Die „verantwortungsvolle Öffnung“soll es nun in Form einer „teilweisen Öffnung“geben. „Um den Vorgaben der Corona-Schutzverordnung zur Kontaktbeschränkung nachzukommen und die Warteschlangen zu minimieren, muss der Zugang über eine Terminvergabe geregelt werden“, erklärt TBRChef Michael Zirngiebl.
Die Anmeldung soll über ein Antragsformular erfolgen, das sich ab dem heutigen Dienstag auf der Internetseite der TBR herunterladen lässt. Bei der Beantragung können die Bürger lediglich Wunschzeiträume (zum Beispiel Montagvormittag) angegeben. Damit die Termine eingehalten werden und möglichst viele Remscheider ihre Abfälle loswerden, beschränken die TBR die Abfallmenge zudem auf eine Kofferraumladung.
„Privatanlieferungen mit Anhänger und Großtransporter sind ausgeschlossen“, erklärt Zirngiebl. Und: „Anliefernde Fahrzeuge, deren Fahrer sich nicht an die Terminvergabe halten oder die keinen Termin vereinbart haben, müssen umkehren.“
Für den Wertstoffhof gelten weiterhin Maskenpflicht und die Einhaltung des Mindestabstandes sowie bargeldlose Bezahlung. Alle Vorgaben seien „unbedingt zu beachten und einzuhalten“, schreiben die TBR. Anderenfalls „muss der Wertstoffhof erneut geschlossen werden“. www.tbr-info.de