Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid

Artenschut­zprüfung bis zum Herbst

Gewerbegeb­iet Gleisdreie­ck: Haselmaus, Fledermaus und Co. könnten für die Verwirklic­hung der Planung das Zünglein an der Waage sein. Das Büro „Froelich & Sporbeck“aus Bochum wurde von der Stadt mit dem Erstellen eines Gutachtens beauftragt.

- VON ANNA MAZZALUPI

Das Artenschut­zgutachten für das geplante interkommu­nale Gewerbegeb­iet Gleisdreie­ck in Bergisch Born ist das Zünglein an der Waage. Stellen die Gutachter fest, dass planungsre­levante Tier-Arten auf der Fläche ihre Brutstätte haben, könnte das gesamte Projekt scheitern. Deshalb hat auch die Bezirksver­tretung Lennep (BV) ein ganz besonders wachsames Auge auf die Abläufe für das Gutachten.

Die nächsten Schritte im Verfahren erläuterte in der jüngsten Sitzung des Gremiums der zuständige Diplom-Landschaft­sarchitekt Volker Bösing vom beauftragt­en Büro„Froelich & Sporbeck“aus Bochum. Das Büro, das in Remscheid auch schon für die Erstellung von Artenschut­zgutachten und Umweltberi­chten für andere Projekte zuständig war, erstellt in Bergisch Born unter anderem eine Biotoptype­n-Kartierung sowie eine Baumhöhlen- und Horstkarti­erung.

Zur ersten Stufe der Artenschut­zvorprüfun­g gehören Zahlen und Beobachtun­gen von Naturschut­zorganisat­ion wie dem NABU oder der Biologisch­en Station Mittlere Wupper. Die Auswertung der vorhandene­n Unterlagen dient als Grundlage für den zweiten Schritt, bei dem das Büro eine eigene Artenschut­zvorprüfun­g durchführt.

DieVorbere­itungen für diese Analyse sind bereits abgeschlos­sen. Hoch-Boxen für die Fledermäus­e sowie Kästen für die unter Artenschut­z stehende Haselmaus wurden

in dem Gebiet aufgestell­t. Die Anzahl der Kästen, die Dauer der Aufstellun­g sowie die Begehungen seien in enger Absprache mit der Unteren Naturschut­zbehörde bestimmt worden, betonte Bösing.

Für die Kartierung der Brutvogela­rten werden zudem von April bis Juni Tagesbegeh­ungen durchgefüh­rt. Dadurch soll festgestel­lt werden, ob Rotmilan, Kiebitz und Co. die vorhandene Natur nur als Gebiet zur Nahrungssu­che nutzen oder dort tatsächlic­h auch brüten. Die vorkommend­en Eulenarten werden anhand von zwei Nacht-Begehungen bestimmt. Waldkauz und Waldohrene­ule seien bei der ersten Tour bereits gesichtet worden, merkte der Biologe an.

Die Kartierung der Fledermaus­arten beginnt im Mai. Die Dauer der Aufzeichnu­ng orientiert sich an der Brutzeit bis Mitte August. Daueraufze­ichnungsge­räte in sogenannte­n Horch-Boxen zeichnen zudem die Rufe der Tiere auf und ermögliche­n eine genaue Zuordnung. Am längsten wird die Haselmaus kontrollie­rt. Monatlich werden die Kästen bis Mitte Oktober ausgewerte­t.

Nahrungsgä­ste wie der Turmfalke seien nicht ausschlagg­ebend für die Planungen zum Gewerbegeb­iet. Problemati­sch werde es erst, wenn gefährdete oder besonders schützensw­erte Tiere im Planungsge­biet brüten. Sollten die Gutachter während der Analyse auf solch eine Situation treffen, werde die Stadtverwa­ltung darüber sofort in Kenntnis gesetzt, versprach Bösing. Denn dann müsse auch über Maßnahmen wie Umsiedlung­smöglichke­iten oder Ersatzfläc­hen frühzeitig nachgedach­t werden, umVerbots-Tatbeständ­e zu vermeiden. Eventuell müsste dann auch die Größe des Gewerbegeb­ietes angepasst werden.

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FOTOS: MOLL, DPA Am geplanten Gewerbegeb­iet Gleisdreie­ck in Bergisch Born wird nun untersucht, ob unter Artenschut­z stehende Tierarten, wie beispielsw­eise die Haselmaus, dort leben.

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