Solinger Bergische Morgenpost/Remscheid
Cum-Ex-Razzia in vier Ländern
Die Ermittlungen richten sich gegen sieben Beschuldigte.
(rtr) Auf Betreiben der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt haben Ermittler am Dienstag bundesweit 19 Wohnungen und Geschäftsräume wegen vermuteter Tricksereien bei Aktiengeschäften, den sogenannten Cum-Ex-Deals, durchsucht. Die Ermittlungen in den drei Verfahren richten sich derzeit gegen sieben Beschuldigte, denen schwere Steuerhinterziehung vorgeworfen wird, wie die Behörde am Donnerstag mitteilte. Zusammen sollen sie einen Steuerschaden von 51 Millionen Euro verursacht haben. An der Razzia in Hessen, Niedersachsen, Baden-Württemberg und Bayern waren etwa 170 Steuerfahnder und elf Staatsanwälte beteiligt.
Bei „Cum-Ex“ließen sich Anleger einmal gezahlte Kapitalertragsteuer mit Hilfe ihrer Bank mindestens zwei Mal erstatten. Dazzu wurden Aktien rund um den Dividendenstichtag mehrfach verschoben. Dadurch sind dem Fiskus in Deutschland nach Angaben des Bundesfinanzministeriums mehr als fünf Milliarden Euro entgangen, bevor die Gesetzeslücke im Jahr 2012 geschlossen wurde. Allein die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt ermittelt inzwischen in zehn Verfahrenskomplexen, der vermutete Steuerschaden beläuft sich inklusive der nun hinzugekommenen Fällen auf mehr als 810 Millionen Euro.
Eines der neuen Ermittlungsverfahren richtet sich nach Behördenangaben gegen drei Beschuldigte im Alter von 46, 51 und 53 Jahren. Der 46-jährige Hauptbeschuldigte soll dabei in den Jahren 2007 bis 2011 mit Cum-Ex-Geschäften einen Steuerschaden von etwa 42,7 Millionen Euro verursacht haben. Eine 53-jährige Frau und ein 51-jähriger Mann sollen 2007 bis 2008 als ehemalige Mitarbeiter eines Kreditinstituts dem Hauptbeschuldigten Beihilfe geleistet haben. Bei den beiden anderen neuen Ermittlungsverfahren geht es um kleinere Summen: Hier stehen Steuerschäden von rund 5,5 Millionen und 2,6 Millionen Euro im Raum.
Steuerexperten hatten Cum-Ex-Geschäfte lange als legalen Steuertrick erachtet; seit einigen Jahren bewerten Ermittler und Strafverfolger das Vorgehen der Beteiligten aber fast einhellig als Steuerhinterziehung. Ein höchstrichterliches Urteil gibt es dazu bislang nicht. Allerdings könnte in Deutschland ein erster Musterprozess starten. Beim Landgericht Bonn und beim Landgericht Wiesbaden sind Anklagen anhängig, die in Deutschlands erstes Cum-ex-Strafverfahren münden könnten. Die Gerichte müssen aber noch über die Zulassung der Anklage entscheiden.