Streit eskaliert und endet vor Gericht
Wegen nächtlicher Ruhestörung kam es zum Konflikt zwischen Vermieter und Mieter
WANGEN - Weil ein Vermieter sich in seinem Haus durch den nächtlichen Lärm seiner Mieter gestört gefühlt hat, ist es zu einem heftigen Streit gekommen. Dieser endete nun mit einer Anklage am Amtsgericht Wangen.
Folgte man zu Beginn der Verhandlung den Schilderungen der beiden Angeklagten, schien es, als werde der „Jäger“zum „Gejagten“. Auf der Anklagebank saßen ein Mann, dem die Staatsanwaltschaft vorsätzliche Körperverletzung anlastete, sowie der Sohn seiner Lebensgefährtin, dem Beleidigung und Bedrohung angelastet wurde. Als zunächst der ältere der beiden Männer zu Wort kam, beschrieb er die Vorgeschichte eines schon über lange Zeit währenden Streits mit seinem Vermieter.
Letzter habe mit allen Mitteln versucht, die Familie aus dem Haus zu „mobben“. So habe er zum Beispiel anderen Nachbarn gegenüber behauptet, dass die Familie ständig Party macht. Morgens habe er der Freundin seines Stiefsohns aufgelauert und gesagt, dass sie nicht im Haus übernachten darf. Über Whatsapp habe er geschrieben, dass er nicht dulde, dass der Besuch der Mieter einen Hund mit in die Wohnung bringe, sei es auch nur für eine Stunde. Der Angeklagte brachte noch viele Beispiele vor, mit welchen Mitteln der Vermieter versucht habe, die Familie los zu werden. „Diese Vorgeschichte kann ich nur bestätigen“, erklärte der Stiefsohn
auf der Anklagebank. Dabei gebe er auch die Beleidigungen zu, die in der Anklageschrift verlesen worden sind. Aber Drohungen will er keine ausgestoßen haben.
Was in jener Nacht im Mai 2019 geschehen ist, wollte der Richter auch von der Lebensgefährtin des älteren der beiden Angeklagten wissen und holte diese in den Zeugenstand. „Wir sind von einer Familienfeier gekommen. Im Treppenhaus hat mein Sohn gesungen, das waren vielleicht 20 Sekunden. Alle sind schon so gut wie im Bett gelegen, als es heftig gegen die Tür hämmerte. Mein Lebenspartner hat geöffnet, da hat der Vermieter auch schon in die Wohnung gedrückt. Mein Lebensgefährte wollte das verhindern, es kam zur Rangelei, aber er hat ihn nicht geschlagen“, erklärte die Zeugin. „Hat ihr Sohn die Drohung ausgestoßen“, wollte der Richter wissen. Da habe sie nichts gehört, sagte sie.
Die Freundin des jüngeren Angeklagten bestätigte diese Aussage. Sie habe solche Angst gehabt, dass sie sich in dem Abstellraum versteckte und dort die Polizei gerufen hat. Erst als diese eingetroffen war, habe der Vermieter dann über Schmerzen im Rücken geklagt, woraufhin dann auch der Krankenwagen gerufen worden sei. Den Sturz selber habe niemand gesehen. Der Geschädigte erzählte schließlich im Zeugenstand, dass seine Frau ihn nachts, als er beim Taxi fahren war, angerufen habe. Sie und die beiden Kinder, die damals 17 und 23 Jahre waren, können nicht schlafen, da die Mieter so laut seien. Als er seine Nachtarbeit daraufhin unterbrach und die Familie zur Rede stellte, habe der jüngere der Angeklagten mit Gegenständen auf ihn geworfen und sein Stiefvater habe ihn die Treppe runter geschubst. Drei Wochen habe er nicht arbeiten können. Von einem Teil der Auseinandersetzung hat der Sohn des Geschädigten ein Video gedreht, das im Gericht noch in Augenschein genommen wurde. Auch hier konnte der Sturz nicht dokumentiert werden.
Richter, Staatsanwältin und der ältere der beiden Angeklagten einigten sich darauf, das Verfahren gegen Letzteren gegen eine Geldauflage von 500 Euro einzustellen. Diese Summe solle an den Bewährungshilfeverein Ravensburg innerhalb von drei Monaten entrichtet werden. Grund für den Freispruch war auch, dass der Angeklagte noch keine Einträge im Bundeszentralregister hat.
Für seinen Stiefsohn auf der Anklagebank sah die Sache jedoch anders aus. Dieser stand schon des Öfteren wegen Beleidigung und Bedrohung vor Gericht. Hier musste ein Urteil durch den Richter gefällt werden. Dieser kam zum Schluss, dass eine Freiheitsstrafe von drei Monaten mit einer Bewährungszeit von drei Jahren angemessen sei in Tat und Schuld. Darüber hinaus solle ihm in dieser Zeit ein Bewährungshelfer zur Seite stehen. Auch diesem Verurteilten wurde die Geldauflage von 500 Euro auferlegt, die an den oben genannten Verein gehen soll.