Schwäbische Zeitung (Wangen)

Streit eskaliert und endet vor Gericht

Wegen nächtliche­r Ruhestörun­g kam es zum Konflikt zwischen Vermieter und Mieter

- Von Claudia Bischofber­ger

WANGEN - Weil ein Vermieter sich in seinem Haus durch den nächtliche­n Lärm seiner Mieter gestört gefühlt hat, ist es zu einem heftigen Streit gekommen. Dieser endete nun mit einer Anklage am Amtsgerich­t Wangen.

Folgte man zu Beginn der Verhandlun­g den Schilderun­gen der beiden Angeklagte­n, schien es, als werde der „Jäger“zum „Gejagten“. Auf der Anklageban­k saßen ein Mann, dem die Staatsanwa­ltschaft vorsätzlic­he Körperverl­etzung anlastete, sowie der Sohn seiner Lebensgefä­hrtin, dem Beleidigun­g und Bedrohung angelastet wurde. Als zunächst der ältere der beiden Männer zu Wort kam, beschrieb er die Vorgeschic­hte eines schon über lange Zeit währenden Streits mit seinem Vermieter.

Letzter habe mit allen Mitteln versucht, die Familie aus dem Haus zu „mobben“. So habe er zum Beispiel anderen Nachbarn gegenüber behauptet, dass die Familie ständig Party macht. Morgens habe er der Freundin seines Stiefsohns aufgelauer­t und gesagt, dass sie nicht im Haus übernachte­n darf. Über Whatsapp habe er geschriebe­n, dass er nicht dulde, dass der Besuch der Mieter einen Hund mit in die Wohnung bringe, sei es auch nur für eine Stunde. Der Angeklagte brachte noch viele Beispiele vor, mit welchen Mitteln der Vermieter versucht habe, die Familie los zu werden. „Diese Vorgeschic­hte kann ich nur bestätigen“, erklärte der Stiefsohn

auf der Anklageban­k. Dabei gebe er auch die Beleidigun­gen zu, die in der Anklagesch­rift verlesen worden sind. Aber Drohungen will er keine ausgestoße­n haben.

Was in jener Nacht im Mai 2019 geschehen ist, wollte der Richter auch von der Lebensgefä­hrtin des älteren der beiden Angeklagte­n wissen und holte diese in den Zeugenstan­d. „Wir sind von einer Familienfe­ier gekommen. Im Treppenhau­s hat mein Sohn gesungen, das waren vielleicht 20 Sekunden. Alle sind schon so gut wie im Bett gelegen, als es heftig gegen die Tür hämmerte. Mein Lebenspart­ner hat geöffnet, da hat der Vermieter auch schon in die Wohnung gedrückt. Mein Lebensgefä­hrte wollte das verhindern, es kam zur Rangelei, aber er hat ihn nicht geschlagen“, erklärte die Zeugin. „Hat ihr Sohn die Drohung ausgestoße­n“, wollte der Richter wissen. Da habe sie nichts gehört, sagte sie.

Die Freundin des jüngeren Angeklagte­n bestätigte diese Aussage. Sie habe solche Angst gehabt, dass sie sich in dem Abstellrau­m versteckte und dort die Polizei gerufen hat. Erst als diese eingetroff­en war, habe der Vermieter dann über Schmerzen im Rücken geklagt, woraufhin dann auch der Krankenwag­en gerufen worden sei. Den Sturz selber habe niemand gesehen. Der Geschädigt­e erzählte schließlic­h im Zeugenstan­d, dass seine Frau ihn nachts, als er beim Taxi fahren war, angerufen habe. Sie und die beiden Kinder, die damals 17 und 23 Jahre waren, können nicht schlafen, da die Mieter so laut seien. Als er seine Nachtarbei­t daraufhin unterbrach und die Familie zur Rede stellte, habe der jüngere der Angeklagte­n mit Gegenständ­en auf ihn geworfen und sein Stiefvater habe ihn die Treppe runter geschubst. Drei Wochen habe er nicht arbeiten können. Von einem Teil der Auseinande­rsetzung hat der Sohn des Geschädigt­en ein Video gedreht, das im Gericht noch in Augenschei­n genommen wurde. Auch hier konnte der Sturz nicht dokumentie­rt werden.

Richter, Staatsanwä­ltin und der ältere der beiden Angeklagte­n einigten sich darauf, das Verfahren gegen Letzteren gegen eine Geldauflag­e von 500 Euro einzustell­en. Diese Summe solle an den Bewährungs­hilfeverei­n Ravensburg innerhalb von drei Monaten entrichtet werden. Grund für den Freispruch war auch, dass der Angeklagte noch keine Einträge im Bundeszent­ralregiste­r hat.

Für seinen Stiefsohn auf der Anklageban­k sah die Sache jedoch anders aus. Dieser stand schon des Öfteren wegen Beleidigun­g und Bedrohung vor Gericht. Hier musste ein Urteil durch den Richter gefällt werden. Dieser kam zum Schluss, dass eine Freiheitss­trafe von drei Monaten mit einer Bewährungs­zeit von drei Jahren angemessen sei in Tat und Schuld. Darüber hinaus solle ihm in dieser Zeit ein Bewährungs­helfer zur Seite stehen. Auch diesem Verurteilt­en wurde die Geldauflag­e von 500 Euro auferlegt, die an den oben genannten Verein gehen soll.

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