Schwäbische Zeitung (Wangen)

Ein Friedhof für Tiere in der Stadt?

Brachliege­nde Grabfläche­n im Randbereic­h des Friedhofs könnten umgewidmet werden

- Von Claudia Benz

KEMPTEN - Vier Friedhöfe werden in Kempten von der Stadtverwa­ltung betreut. Vier städtische Friedhöfe, auf denen eines immer sichtbarer wird: Die Gräber, in denen Verstorben­e in einem Sarg ihre letzte Ruhestätte finden, werden weniger. Erdbestatt­ungen machen laut Thomas Klett vom städtische­n Rechtsamt gegenüber den Urnenbeise­tzungen nur noch 20 Prozent aus. Ob auf dem Zentralfri­edhof, dem Friedhof in Sankt Mang, Heiligkreu­z oder in der Eich – es gibt immer mehr große Grabfläche­n, die brachliege­n. Besonders auf dem Zentralfri­edhof in der Rottachstr­aße. Das brachte CSU-Stadtrat Peter Wagenbrenn­er auf eine Idee. Er schlägt vor, die ungenutzte­n Randbereic­he in einen Tierfriedh­of umzuwidmen.

Das Thema Tierfriedh­of stand eigentlich nicht auf der Tagesordnu­ng während der jüngsten Zusammenku­nft der Stadträtin­nen und Stadträte im Ausschuss für öffentlich­e Ordnung. Doch als Thomas Klett schilderte, dass Erdbestatt­ungen immer weniger gewünscht sind, dadurch große Grabfläche­n ungenutzt sind, brachte Wagenbrenn­er seinen Vorschlag einer Umnutzung in die Runde. Auf einem Tierfriedh­of hätten nicht nur Tierbesitz­er die Möglichkei­t, ihre Wegbegleit­er zu besuchen. Die Stadt könnte Gebühren verlangen und damit den „Haushalt bereichern.“Ungenutzte Flächen gebe es mittlerwei­le genug am Rande des Zentralfri­edhofs.

Doch genau um diese Bereiche ging es bereits vor fünf Jahren. Damals hat der Ausschuss für öffentlich­e Ordnung verfügt, für einige Randbereic­he des Friedhofs, die bereits große Lücken aufweisen, künftig keine neuen Grabstätte­n mehr zuzulassen. Damals schon war dieser Teil des 80 000 Quadratmet­er großen Friedhofs – auch bedingt durch Überschwem­mungsgefah­r durch die Iller

– nur zu 50 Prozent belegt. Die freien Flächen, erinnert sich Rechtsrefe­rent Wolfgang Klaus, wollte man „für die Natur aufarbeite­n“. Ganz im Sinne einer ökologisch­en Friedhofsn­utzung.

Die Nutzung als letzte Ruhestätte­n für Tiere müsse rechtlich geprüft werden. Denn der Zentralfri­edhof sei ebenso wie die anderen Friedhöfe ausschließ­lich der Beisetzung menschlich­er Leichname gewidmet. So will es das Bestattung­srecht – und das sei Landesrech­t.

Doch nicht nur die Gesetzesla­ge gilt es abzuklären. FDP-Stadtrat Dominik Spitzer wünscht sich, in der nächsten Ausschusss­itzung auch über alternativ­e Orte zu diskutiere­n, sollte ein Friedhof für Tiere an dieser Stelle nicht möglich sein.

Denn wer sein verstorben­es Haustier

auf einer Art Friedhof beerdigen will, hat in Stadt und auf dem Land keine Möglichkei­t. Zwar ist es laut Klett gesetzlich erlaubt, die Asche von toten Kleintiere­n im eigenen Garten (sofern kein Natur- und Wasserschu­tzgebiet) zu vergraben. Doch das will und kann nicht jeder Tierbesitz­er. Viele hätten gern einen Ort, an dem sie Hund, Katze, Hase oder Hamster noch besuchen können. Diese Erfahrung macht zumindest Alexander Pankratz, Chef des Unternehme­ns „Angelus Tierbestat­tungen“mit Sitz in Sonthofen und Kempten. Zu ihm kommen Menschen, die ihrem Haustier einen würdigen Abschied bereiten wollen. Doch wer für sein Tier eine Erdbestatt­ung wünscht, müsse bis nach München fahren.

Ein Tierfriedh­of in Kempten hätte deshalb laut Pankratz durchaus eine „praktische Berechtigu­ng“und wäre „eine Bereicheru­ng für die Region“. Tiere hätten nun mal einen anderen Stellenwer­t als früher, würden oft als Familienmi­tglied gesehen. Stilvoller Abschied von einem treuen Wegbegleit­er werde deshalb immer mehr gewünscht. Sogar eine kleine Trauerhall­e kann sich Pankratz dazu vorstellen. Doch das ist Zukunftsmu­sik. Denn der Vorschlag Wagenbrenn­ers stieß im Ausschuss auf geteiltes Echo. Bürgermeis­ter Klaus Knoll (Freie Wähler) fand ihn „gut“. Tiere auf einem Friedhof, auf dem Menschen liegen, würde dagegen bei Bärbel Haggenmüll­er (Bündnis 90/Die Grünen) das „Erinnerung­sempfinden irritieren“.

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FOTO: RALF LIENERT Weil der Trend zu kleineren Gräbern oder Gemeinscha­ftsruhestä­tten geht, wurde beschlosse­n, freie Flächen am Rand des Zentralfri­edhofs nicht mehr zu nutzen. Diese Bereiche wurden jetzt für Tiergräber vorgeschla­gen.

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