Brennerei hilft mit Desinfektionsmittel aus
Apotheker decken sich bei Bodnegger Schnapsbrennerei mit Hochprozentigem ein
BODNEGG - In Zeiten der CoronaKrise fehlt vor allem eines: Desinfektionsmittel. Not macht erfinderisch, aus diesem Grund verzeichnet Familie Metzler aus Fahnhalden bei Bodnegg, die eine Brennerei betreibt, aktuell vermehrt Anfragen von Apothekern, die auf der Suche nach Hochprozentigem sind, um daraus Desinfektionsmittel herzustellen.
Da zur Herstellung von Desinfektionsmittel nach den Vorgaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) nur absolut chemisch reiner Alkohol verwendet werden darf, schied das vorhandene Obstwasser für die Verwendung in Apotheken aus. Deshalb suchte Claudia Metzler nach einer anderen Lösung. Zu Hilfe kam ihr eine aktuell geänderte Verordnung, nach der die Verwendung von Alkohol/Ethanol für Apotheken jetzt steuerfrei ist.
Nun musste nur noch eine Firma gefunden werden, die Ethanol am Lager hat und abgibt. „Nachdem es sich herumgesprochen hat, dass wir Ethanol vermitteln können, erhielten wir Anrufe nicht nur aus der gesamten Region, sondern auch aus Leipzig, über Köln bis hin zur holländischen Grenze“, berichtet Claudia Metzler.
Desinfektionsmittel sind Arzneimittel und dürfen nur aus zugelassenen Rohstoffen hergestellt werden.
Dazu gehört Ethanol mit einem Alkoholgehalt von 96 Volumenprozent, bekannt auch als Neutralalkohol.
Bisher durften nur zugelassene Betriebe diesen Alkohol für die Arzneimittelproduktion herstellen. Dies ist insoweit geändert worden, dass nun auch nicht zugelassene Betriebe (Brennereien), die die technische Möglichkeit haben, diesen Neutralalkohol herstellen dürfen.
Generell hat jeder Alkohol mit mindestens 70 Prozent eine desinfizierende Wirkung. Dennoch ist ein Obstbrand mit 70 Prozent kein Desinfektionsmittel und somit auch kein zugelassener Alkohol im Sinne des Arzneimittelgesetzes. „Da muss ein ganz klarer Unterschied gemacht werden, denn die Leute verwechseln das oft“, so Metzler.
Neben gewaltigen Auflagen sei anfangs auch das Problem dazu gekommen, dass zunächst die Kanister für einen Transport Mangelware waren. Eine Abgabe von hochprozentigem Ethanol, der mit wertvollen Edelbränden nichts zu tun hat, ist ausschließlich für Apotheker gedacht. Eine steuerfreie Abgabe an Privatpersonen ist nicht möglich.
Die Verordnung wurde vor Kurzem dahingehend aktualisiert,dass nun auch alle juristischen Personen des öffentlichen Rechts (Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts) die Erlaubnis zur Verwendung von unversteuertem, unvergälltem Alkohol zur Herstellung von Desinfektionsmittel erhalten.