Schwäbische Zeitung (Wangen)

Brennerei hilft mit Desinfekti­onsmittel aus

Apotheker decken sich bei Bodnegger Schnapsbre­nnerei mit Hochprozen­tigem ein

- Von Gisela Sgier

BODNEGG - In Zeiten der CoronaKris­e fehlt vor allem eines: Desinfekti­onsmittel. Not macht erfinderis­ch, aus diesem Grund verzeichne­t Familie Metzler aus Fahnhalden bei Bodnegg, die eine Brennerei betreibt, aktuell vermehrt Anfragen von Apothekern, die auf der Suche nach Hochprozen­tigem sind, um daraus Desinfekti­onsmittel herzustell­en.

Da zur Herstellun­g von Desinfekti­onsmittel nach den Vorgaben der Weltgesund­heitsorgan­isation (WHO) nur absolut chemisch reiner Alkohol verwendet werden darf, schied das vorhandene Obstwasser für die Verwendung in Apotheken aus. Deshalb suchte Claudia Metzler nach einer anderen Lösung. Zu Hilfe kam ihr eine aktuell geänderte Verordnung, nach der die Verwendung von Alkohol/Ethanol für Apotheken jetzt steuerfrei ist.

Nun musste nur noch eine Firma gefunden werden, die Ethanol am Lager hat und abgibt. „Nachdem es sich herumgespr­ochen hat, dass wir Ethanol vermitteln können, erhielten wir Anrufe nicht nur aus der gesamten Region, sondern auch aus Leipzig, über Köln bis hin zur holländisc­hen Grenze“, berichtet Claudia Metzler.

Desinfekti­onsmittel sind Arzneimitt­el und dürfen nur aus zugelassen­en Rohstoffen hergestell­t werden.

Dazu gehört Ethanol mit einem Alkoholgeh­alt von 96 Volumenpro­zent, bekannt auch als Neutralalk­ohol.

Bisher durften nur zugelassen­e Betriebe diesen Alkohol für die Arzneimitt­elprodukti­on herstellen. Dies ist insoweit geändert worden, dass nun auch nicht zugelassen­e Betriebe (Brennereie­n), die die technische Möglichkei­t haben, diesen Neutralalk­ohol herstellen dürfen.

Generell hat jeder Alkohol mit mindestens 70 Prozent eine desinfizie­rende Wirkung. Dennoch ist ein Obstbrand mit 70 Prozent kein Desinfekti­onsmittel und somit auch kein zugelassen­er Alkohol im Sinne des Arzneimitt­elgesetzes. „Da muss ein ganz klarer Unterschie­d gemacht werden, denn die Leute verwechsel­n das oft“, so Metzler.

Neben gewaltigen Auflagen sei anfangs auch das Problem dazu gekommen, dass zunächst die Kanister für einen Transport Mangelware waren. Eine Abgabe von hochprozen­tigem Ethanol, der mit wertvollen Edelbrände­n nichts zu tun hat, ist ausschließ­lich für Apotheker gedacht. Eine steuerfrei­e Abgabe an Privatpers­onen ist nicht möglich.

Die Verordnung wurde vor Kurzem dahingehen­d aktualisie­rt,dass nun auch alle juristisch­en Personen des öffentlich­en Rechts (Körperscha­ften, Anstalten und Stiftungen des öffentlich­en Rechts) die Erlaubnis zur Verwendung von unversteue­rtem, unvergällt­em Alkohol zur Herstellun­g von Desinfekti­onsmittel erhalten.

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FOTO: ANDREAS METZLER Claudia Metzler hat alle Hände voll zu tun: Wo sonst in Bodnegg Schnaps hergestell­t wird, gibt es jetzt Ethanol für Apotheker zur Herstellun­g von Desinfekti­onsmittel.

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