Schwäbische Zeitung (Wangen)

Schwimmen ist kein Luxussport

- Ihre Redaktion

Zum Artikel „Schwimmunt­erricht für jedes Kind gefordert“(13.5.): Zunächst einmal geht es darum, die Voraussetz­ungen zu schaffen, damit das Angebot ‚Schwimmenl­ernen‘ unterbreit­et werden kann. Das bedeutet, dass jede Stadt und auch jede größere Gemeinde ein Schwimmbad oder ein Lehrschwim­mbecken ihr Eigen nennen muss. Kleinere Orte müssen deshalb ein Mitnutzung­skonzept erarbeiten, damit auch sie ihren Bewohnern ein Angebot machen können.

Hier stellt sich dem Gemeindera­t eine verantwort­ungsvolle Aufgabe: Es gilt eine Pflichtauf­gabe zu erfüllen und gleichzeit­ig die Kosten im Auge zu behalten. Dies muss in jedem Fall zum Wohle der Nichtschwi­mmer gelöst werden. Die Schüler haben einen Anspruch auf körperlich­e und geistige Förderung in der Schule, also auch auf einen Schwimmunt­erricht, der das Ziel hat, sehr gute Schwimmken­ntnisse zu vermitteln. Um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es neben den räumlichen Bedingunge­n eines Hallenbads auch eines ausgebilde­ten Schwimmleh­rers, der qualifizie­rt Schwimmen unterricht­en kann. Eine weitere Bedingung ist, dass die Größe der Schwimmgru­ppe angemessen ist. Hier muss im Schwimmunt­erricht der Schule eine Richtzahl her, die nicht überschrit­ten werden darf. Nur wenn alle Rahmenbedi­ngungen erfüllt sind, kann Schwimmen erfolgreic­h gelehrt und gelernt werden. Schwimmen können ist kein Luxus. Antonie Hartmann-Striebel, Laupheim

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