Schwimmen ist kein Luxussport
Zum Artikel „Schwimmunterricht für jedes Kind gefordert“(13.5.): Zunächst einmal geht es darum, die Voraussetzungen zu schaffen, damit das Angebot ‚Schwimmenlernen‘ unterbreitet werden kann. Das bedeutet, dass jede Stadt und auch jede größere Gemeinde ein Schwimmbad oder ein Lehrschwimmbecken ihr Eigen nennen muss. Kleinere Orte müssen deshalb ein Mitnutzungskonzept erarbeiten, damit auch sie ihren Bewohnern ein Angebot machen können.
Hier stellt sich dem Gemeinderat eine verantwortungsvolle Aufgabe: Es gilt eine Pflichtaufgabe zu erfüllen und gleichzeitig die Kosten im Auge zu behalten. Dies muss in jedem Fall zum Wohle der Nichtschwimmer gelöst werden. Die Schüler haben einen Anspruch auf körperliche und geistige Förderung in der Schule, also auch auf einen Schwimmunterricht, der das Ziel hat, sehr gute Schwimmkenntnisse zu vermitteln. Um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es neben den räumlichen Bedingungen eines Hallenbads auch eines ausgebildeten Schwimmlehrers, der qualifiziert Schwimmen unterrichten kann. Eine weitere Bedingung ist, dass die Größe der Schwimmgruppe angemessen ist. Hier muss im Schwimmunterricht der Schule eine Richtzahl her, die nicht überschritten werden darf. Nur wenn alle Rahmenbedingungen erfüllt sind, kann Schwimmen erfolgreich gelehrt und gelernt werden. Schwimmen können ist kein Luxus. Antonie Hartmann-Striebel, Laupheim
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