So ging das Innenministerium bislang bei Flüchtlingen aus Gambia vor
Nach Angaben des baden-württembergischen Innenministeriums vom Januar 2019 lebt rund ein Drittel aller geflüchteten Gambier in Deutschland im Ländle. Aktuell sind das 2600 geduldete Menschen aus Gambia, bei 5300 ist das Asylverfahren noch nicht abgeschlossen. Die Anerkennungsquote liegt nur bei vier Prozent. Das liegt nach Angaben von Pressesprecher Carsten Dehner daran, dass bei Gambiern zumeist keine tatsächlichen Fluchtgründe vorlägen, sondern vor allem aus wirtschaftlichen Gründen Asyl gesucht werde.
Wenn ein Asylverfahren abgelehnt wurde, gibt es die Möglichkeit, einen Antrag bei der Härtefallkommission des Landes zu stellen. Die Kommission spricht dann eine Empfehlung ans Innenministerium aus, das endgültig über den Fall entscheidet. Nach Auskunft von Sprecher Dehner wurden bis 2016 in über 90 Prozent der Fälle den Kommissionsempfehlungen entsprochen – seit 2017 nur noch in 62 Prozent (die letzte Landtagswahl inklusive Wechseln in Ministerien war im März 2016). Die geänderte Vorgehensweise liege laut Dehner daran, dass mittlerweile mehr Sicherheitskriterien überprüft würden (beispielsweise zur richtigen Identität des Asylbewerbers). Obgleich es bei den Härtefallprüfungen nicht ums Herkunftsland gehe, werde bei der Entscheidung des Innenministeriums speziell bei Gambiern den- noch der Fakt beachtet, dass bei Rauschgiftdelikten unter allen tatverdächtigen Asylbewerbern 30 Prozent Gambier seien. „Im Jahr 2017 waren von 2700 Tatverdächtigen über 800 aus Gambia“, erläutert Pressesprecher Dehner.
Ein ganz anderer Aspekt sei jedoch, dass es sehr viele willige und strafunauffällige Gambier gebe, die besonders in der Pflege einen guten Job machten. Das sei dem Ministerium durch viele positive Rückmeldungen von Unternehmen aus dem ganzen Land mittlerweile bekannt. Daher habe es im September den Erlass gegeben, dass auch zweijährige Helfer-Ausbildungen (wie Alten- oder Krankenpflegehelfer) unter die Ausbildungsduldungen fallen (davor galt die Duldung nur für sogenannte qualifizierte Berufsausbildungen).
Ansprechpartner für Ausbildungsduldungen ist die Ausländerbehörde vor Ort, für Wangen also das Ravensburger Landratsamt. Das Amt prüft den Antrag auf Vollständigkeit und leitet ihn zur Entscheidung ans Regierungspräsidium Karlsruhe weiter, bevor es eine Duldung aussprechen kann. Eine Duldung bedeutet die Aussetzung der Abschiebung und kommt daher nur für abgelehnte Asylbewerber infrage. Auf eine Ausbildungsduldung hofft nun auch Abdou Touray – denn nur sie könnte ihm zu mittelbis langfristiger Perspektive in Deutschland verhelfen. (kik/bee)