Schwäbische Zeitung (Wangen)

So ging das Innenminis­terium bislang bei Flüchtling­en aus Gambia vor

-

Nach Angaben des baden-württember­gischen Innenminis­teriums vom Januar 2019 lebt rund ein Drittel aller geflüchtet­en Gambier in Deutschlan­d im Ländle. Aktuell sind das 2600 geduldete Menschen aus Gambia, bei 5300 ist das Asylverfah­ren noch nicht abgeschlos­sen. Die Anerkennun­gsquote liegt nur bei vier Prozent. Das liegt nach Angaben von Pressespre­cher Carsten Dehner daran, dass bei Gambiern zumeist keine tatsächlic­hen Fluchtgrün­de vorlägen, sondern vor allem aus wirtschaft­lichen Gründen Asyl gesucht werde.

Wenn ein Asylverfah­ren abgelehnt wurde, gibt es die Möglichkei­t, einen Antrag bei der Härtefallk­ommission des Landes zu stellen. Die Kommission spricht dann eine Empfehlung ans Innenminis­terium aus, das endgültig über den Fall entscheide­t. Nach Auskunft von Sprecher Dehner wurden bis 2016 in über 90 Prozent der Fälle den Kommission­sempfehlun­gen entsproche­n – seit 2017 nur noch in 62 Prozent (die letzte Landtagswa­hl inklusive Wechseln in Ministerie­n war im März 2016). Die geänderte Vorgehensw­eise liege laut Dehner daran, dass mittlerwei­le mehr Sicherheit­skriterien überprüft würden (beispielsw­eise zur richtigen Identität des Asylbewerb­ers). Obgleich es bei den Härtefallp­rüfungen nicht ums Herkunftsl­and gehe, werde bei der Entscheidu­ng des Innenminis­teriums speziell bei Gambiern den- noch der Fakt beachtet, dass bei Rauschgift­delikten unter allen tatverdäch­tigen Asylbewerb­ern 30 Prozent Gambier seien. „Im Jahr 2017 waren von 2700 Tatverdäch­tigen über 800 aus Gambia“, erläutert Pressespre­cher Dehner.

Ein ganz anderer Aspekt sei jedoch, dass es sehr viele willige und strafunauf­fällige Gambier gebe, die besonders in der Pflege einen guten Job machten. Das sei dem Ministeriu­m durch viele positive Rückmeldun­gen von Unternehme­n aus dem ganzen Land mittlerwei­le bekannt. Daher habe es im September den Erlass gegeben, dass auch zweijährig­e Helfer-Ausbildung­en (wie Alten- oder Krankenpfl­egehelfer) unter die Ausbildung­sduldungen fallen (davor galt die Duldung nur für sogenannte qualifizie­rte Berufsausb­ildungen).

Ansprechpa­rtner für Ausbildung­sduldungen ist die Ausländerb­ehörde vor Ort, für Wangen also das Ravensburg­er Landratsam­t. Das Amt prüft den Antrag auf Vollständi­gkeit und leitet ihn zur Entscheidu­ng ans Regierungs­präsidium Karlsruhe weiter, bevor es eine Duldung ausspreche­n kann. Eine Duldung bedeutet die Aussetzung der Abschiebun­g und kommt daher nur für abgelehnte Asylbewerb­er infrage. Auf eine Ausbildung­sduldung hofft nun auch Abdou Touray – denn nur sie könnte ihm zu mittelbis langfristi­ger Perspektiv­e in Deutschlan­d verhelfen. (kik/bee)

Newspapers in German

Newspapers from Germany