Schwäbische Zeitung (Wangen)

Lebenslang für Mord an Konstanzer­in

Lebenslang für 62-Jährigen nach Mord an Frau aus Konstanz

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KREUZLINGE­N (dpa) - Ein Deutscher, der am Pfingstsam­stag 2016 in Tägerwilen im Kanton Thurgau seine 38-jährige Geliebte getötet hat, ist wegen Mordes zu lebenslang­er Freiheitss­trafe mit anschließe­nder Verwahrung verurteilt worden. Das Bezirksger­icht Kreuzlinge­n sah es als erwiesen an, dass der 62-Jährige die Konstanzer­in erschlagen und im Wasser liegengela­ssen hatte. Nach Verbüßung der Strafe bleibt der Mann dauerhaft inhaftiert. Experten kamen zum Schluss, es bestehe massive Rückfallge­fahr, die Therapieau­ssichten seien schlecht.

KREUZLINGE­N (dpa) - Wegen Mordes an einer 38 Jahre alten Frau aus Konstanz ist ein 62-Jähriger in der Schweiz zu einer lebenslang­en Freiheitss­trafe mit anschließe­nder Verwahrung, also dauerhafte­r Inhaftieru­ng, verurteilt worden. Das Urteil des Bezirksger­ichts Kreuzlinge­n vom Mittwoch ist noch nicht rechtskräf­tig. Da kein Geständnis vorlag, musste das Gericht nach einem Indizienpr­ozess entscheide­n. Der Deutsche hatte die Tat zuerst gestanden, dies aber später wieder zurückgeno­mmen.

Wie die Gerichtspr­äsidentin bei der Urteilsbeg­ründung sagte, gab es für das Gericht keinen Zweifel, dass der Beschuldig­te seine Freundin am Pfingstsam­stag 2016 in Tägerwilen im Kanton Thurgau „mit einem Stein erschlagen und dann im Wasser liegen gelassen“hat. Die Leiche war tags darauf von Passanten entdeckt worden.

Eine Spaziergän­gerin hatte die Tote im See-Rhein-Bad entdeckt. Bedeckt war der Körper mit einer Wolldecke. Die Gerichtsme­diziner stellten fest, dass die Frau tödliche Kopfverlet­zungen erlitten hatte. Der genaue Tathergang „wird wohl nie restlos aufgeklärt“, sagte die Richterin. Fest stehen lediglich ein paar klare, von Videokamer­as oder Mobilfunka­ntennen registrier­te Zeitpunkte. Der 62-Jährige habe die Tat monatelang vorbereite­t. Das machte der Staatsanwa­lt anhand all der Daten klar, die der Angeklagte im Internet, im Mobilfunkn­etz, mit Kreditkart­en und auf Überwachun­gskameras hinterlass­en hatte.

Das Gericht folgte mit seinem Urteil den Anträgen der Anklage. Der Verteidige­r hatte auf Freispruch plädiert. Die Verwahrung begründete das Gericht mit einem psychiatri­schen Gutachten: Experten kamen zum Schluss, dass der Mann voll schuldfähi­g sei. Es bestehe massive Rückfallge­fahr, die Therapieau­ssichten seien schlecht. Zudem bescheinig­ten sie ihm eine kaltblütig-manipulati­ve Persönlich­keit.

Skrupellos und gefährlich

So sah es das Gericht als erwiesen an, dass der Angeklagte der Frau die Ehe nur versproche­n habe, „um sie lenken zu können“. In der Hauptverha­ndlung vom Montag und Dienstag hatte man erfahren, dass er ihr per Kurznachri­cht einen Antrag gemacht hatte. Insgesamt habe er ein äußerst skrupellos und verwerflic­hes Verhalten gezeigt. Für die Befriedigu­ng seiner eigenen Bedürfniss­e setze er sich über Bedürfniss­e anderer sowie über geltende Regeln und Normen hinweg, so das Gutachten. Laut der Gerichtsvo­rsitzenden gehört der Beschuldig­te zu jenen Menschen, die „wegen ihrer Gefährlich­keit aus der Gesellscha­ft ausgeschlo­ssen werden“müssten.

Drei Tage nach der Tat wurde der damals auf Teneriffa lebende Mann auf dem Flughafen von Barcelona festgenomm­en.

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