Lebenslang für Mord an Konstanzerin
Lebenslang für 62-Jährigen nach Mord an Frau aus Konstanz
KREUZLINGEN (dpa) - Ein Deutscher, der am Pfingstsamstag 2016 in Tägerwilen im Kanton Thurgau seine 38-jährige Geliebte getötet hat, ist wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe mit anschließender Verwahrung verurteilt worden. Das Bezirksgericht Kreuzlingen sah es als erwiesen an, dass der 62-Jährige die Konstanzerin erschlagen und im Wasser liegengelassen hatte. Nach Verbüßung der Strafe bleibt der Mann dauerhaft inhaftiert. Experten kamen zum Schluss, es bestehe massive Rückfallgefahr, die Therapieaussichten seien schlecht.
KREUZLINGEN (dpa) - Wegen Mordes an einer 38 Jahre alten Frau aus Konstanz ist ein 62-Jähriger in der Schweiz zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe mit anschließender Verwahrung, also dauerhafter Inhaftierung, verurteilt worden. Das Urteil des Bezirksgerichts Kreuzlingen vom Mittwoch ist noch nicht rechtskräftig. Da kein Geständnis vorlag, musste das Gericht nach einem Indizienprozess entscheiden. Der Deutsche hatte die Tat zuerst gestanden, dies aber später wieder zurückgenommen.
Wie die Gerichtspräsidentin bei der Urteilsbegründung sagte, gab es für das Gericht keinen Zweifel, dass der Beschuldigte seine Freundin am Pfingstsamstag 2016 in Tägerwilen im Kanton Thurgau „mit einem Stein erschlagen und dann im Wasser liegen gelassen“hat. Die Leiche war tags darauf von Passanten entdeckt worden.
Eine Spaziergängerin hatte die Tote im See-Rhein-Bad entdeckt. Bedeckt war der Körper mit einer Wolldecke. Die Gerichtsmediziner stellten fest, dass die Frau tödliche Kopfverletzungen erlitten hatte. Der genaue Tathergang „wird wohl nie restlos aufgeklärt“, sagte die Richterin. Fest stehen lediglich ein paar klare, von Videokameras oder Mobilfunkantennen registrierte Zeitpunkte. Der 62-Jährige habe die Tat monatelang vorbereitet. Das machte der Staatsanwalt anhand all der Daten klar, die der Angeklagte im Internet, im Mobilfunknetz, mit Kreditkarten und auf Überwachungskameras hinterlassen hatte.
Das Gericht folgte mit seinem Urteil den Anträgen der Anklage. Der Verteidiger hatte auf Freispruch plädiert. Die Verwahrung begründete das Gericht mit einem psychiatrischen Gutachten: Experten kamen zum Schluss, dass der Mann voll schuldfähig sei. Es bestehe massive Rückfallgefahr, die Therapieaussichten seien schlecht. Zudem bescheinigten sie ihm eine kaltblütig-manipulative Persönlichkeit.
Skrupellos und gefährlich
So sah es das Gericht als erwiesen an, dass der Angeklagte der Frau die Ehe nur versprochen habe, „um sie lenken zu können“. In der Hauptverhandlung vom Montag und Dienstag hatte man erfahren, dass er ihr per Kurznachricht einen Antrag gemacht hatte. Insgesamt habe er ein äußerst skrupellos und verwerfliches Verhalten gezeigt. Für die Befriedigung seiner eigenen Bedürfnisse setze er sich über Bedürfnisse anderer sowie über geltende Regeln und Normen hinweg, so das Gutachten. Laut der Gerichtsvorsitzenden gehört der Beschuldigte zu jenen Menschen, die „wegen ihrer Gefährlichkeit aus der Gesellschaft ausgeschlossen werden“müssten.
Drei Tage nach der Tat wurde der damals auf Teneriffa lebende Mann auf dem Flughafen von Barcelona festgenommen.