Bluttest auf Down-Syndrom bald Kassenleistung
BERLIN (AFP) - Die gesetzlichen Krankenkassen werden nach „Spiegel“-Informationen voraussichtlich die Kosten für einen vorgeburtlichen Bluttest auf das Down-Syndrom übernehmen. Auf einen entsprechenden Beschlussentwurf einigte sich das zuständige Entscheidungsgremium im Grundsatz, wie das Magazin berichtet. Der Gemeinsame Bundesausschuss von Krankenkassen, Ärzten, Kliniken und Patientenvertretern wolle vorschlagen, dass die gesetzlichen Kassen den Test bezahlen sollen – allerdings nur bei besonderen Risiken oder Auffälligkeiten in der Schwangerschaft.
Details seien noch umstritten, berichtete das Magazin weiter. Demnach fordern Patientenvertreter, dass der Test erst nach der zwölften Schwangerschaftswoche bezahlt werde. In den ersten zwölf Schwangerschaftswochen ist eine Abtreibung in Deutschland keine Straftat, wenn die Frauen zuvor eine Konfliktberatung besucht haben. Am kommenden Freitag will der Gemeinsame Bundesausschuss dem Bericht zufolge ein offizielles Stellungnahmeverfahren zu seinem Beschlussentwurf einleiten. Die abschließende Entscheidung werde voraussichtlich im Spätsommer fallen.
Seit 2012 gibt es auf dem deutschen Markt einen Gentest auf Trisomien, der schon von der zehnten Schwangerschaftswoche an möglich ist. Im Blut der Mutter suchen Laborexperten dabei nach Erbmaterial des ungeborenen Kindes. Die Untersuchung gilt als risikolos. Unter Politikern und Ethikexperten ist der Test umstritten, da sich viele Eltern nach einem positiven Ergebnis für eine Abtreibung entscheiden.