Klage gegen Gemeinde scheitert wohl
Fall von 2013 gestürztem Kißlegger wird vor dem Oberlandesgericht Stuttgart verhandelt – Urteil kommt im November
Fall von 2013 gestürztem Kißlegger vor dem Oberlandesgericht Stuttgart.
KISSLEGG/STUTTGART - Ein tragischer Sturz, aber wohl kein Fehler der Gemeinde Kißlegg: So wertet das Oberlandesgericht Stuttgart (OLG) den Fall des 54-Jährigen Gerald Zudrell. Er war an Fasnet 2013 vor dem neuen Schloss bei Glätte gestürzt. Doch seine Klage gegen die Gemeinde wird aller Voraussicht nach scheitern. Ein Urteil fällt am 7. November.
Das ist das Ergebnis eines weiteren Verhandlungstages vor dem OLG. Dort hatte Zudrell Berufung eingelegt gegen ein Urteil des Landesgerichts Ravensburg. Das hatte zuvor entschieden, ihm stehe nach dem Sturz auf Glatteis weder Schadenersatz noch Schmerzensgeld von der Gemeinde zu.
Bereits bei einem Termin im Februar hatte der Vorsitzende Richter Matthias Haag Zudrell wenig Hoffnung auf Erfolg gemacht. Am Mittwoch sollte ein neuer Zeuge helfen, letzte Fragen zu beantworten.
Zudrell stürzte am Gumpigen Donnerstag 2013 vor dem Neuen Schloss, auf dem Gehsteig vor dem Bürgeramt. Er brach sich den Unterschenkel und musste viermal operiert werden, war ein halbes Jahr arbeitsunfähig. „Ich bin seitdem nicht mehr der Alte, kann auch nicht mehr so arbeiten wie früher“, berichtete er am Mittwoch. Für ihn ist klar, wer Schuld an dem Unfall hat: die Gemeinde. Sie hätte aus seiner Sicht an diesem Tag häufiger Salz streuen müssen.
Das hatte der damalige Hausmeister im Auftrag des Bauamts getan, allerdings um sieben Uhr morgens. „Ich war bis gegen 12 Uhr im Dienst, hatte wegen des Gumpigen danach Feierabend“, so der 53-Jährige am Mittwoch. Er habe bis dahin kontrolliert, ob es um das Schloss herum glatt gewesen sei. Um 17.45 besichtigte der Einsatzleiter des Bauhofs dann auch noch einmal die Wege. Der Mann hatte bereits im Februar vor dem OLG ausgesagt. Demnach fuhr er ums Schloss, stieg davor aus – aber nicht an jener Stelle, an der Zudrell später ausrutschte. Fazit um 17.45 Uhr: Es sei nicht glatt gewesen,.
Unstrittig sind mehrere Dinge. Zum einen bestätigten viele Passanten, dass es vor dem Schloss um 19 Uhr sehr rutschig war. Und: Im Ort versteht so mancher nicht, warum die Gemeinde die Wege mit Muschelkalkplatten belegen ließ. „Die waren immer rutschig, bei Regen, wenn Grünspan ansetzte, bei Schnee“, sagte der Ex-Hausmeister. „Stürze waren vorprogrammiert.“Doch Salz streuen durften er und seine Kollegen nicht, nur Split und Sand. Das hätten die Platten nicht vertragen, so die Begründung der Gemeindeverwaltung. „Erst als der Chef selbst dort geflogen ist, sollten wir Salz benutzen“, sagte der Zeuge am Mittwoch. Das war aber schon vor Zudrells Sturz – an jenem Tag war bereits Salz im Einsatz.
Gemeinde hat eine sogenannte „Rüstzeit“bei Glätte
Zur Unfallzeit herrschte Eisglätte, die Unfallstelle war ein gefährlicher Punkt. Das aber nützt Zudrell wohl nichts. Denn die entscheidende Frage ist eine andere: Ab wann herrschte Glatteis? Selbstverständlich ist eine Gemeinde verpflichtet, Schnee und Eis von öffentlichen Wegen zu räumen.
Doch wenn es schneit oder Nässe überfriert, braucht die Gemeinde eine gewisse Zeit, um Mitarbeiter loszuschicken und Fahrzeuge oder Geräte in Gang zu setzen. Diese Rüstzeit steht ihr aus rechtlicher Sicht auch zu. Vorbeugendes Streuen ist nur in Ausnahmen Pflicht – eine solche sehen die Richter in Kißlegg nicht.
Damit hätte Zudrell beweisen müssen, dass es entweder kurz nach der Kontrolle um 17.45 Uhr glatt wurde vor dem Schloss oder dass der Bauhof-Mitarbeiter log. Beides konnte er aus Sicht der Stuttgarter Richter nicht. „Auch wenn das ein Mordsmist mit diesen Platten war, auch wenn erst gestreut wurde, weil der Chef stürzte – die Gemeinde hat ja reagiert und Salz genutzt“, so Richter Haag. Der Sturz Zudrells sei tragisch, aber: „Nicht an jedem Unfall ist jemand anderes Schuld. Und man kann auch nicht der Gemeinde immer die Schuld an allem geben. Deswegen müssen Sie beweisen, dass die Verwaltung einen Fehler gemacht hat.“Das sei aber nicht gelungen. „Wir sagen damit nicht, alles lief richtig. Aber wir können eben nichts anderes feststellen“, so Haag.
Urteil am 7. November so gut wie sicher
Trotz der deutlichen Worte wollte Zudrell seine Klage nicht zurücknehmen. Damit sprechen die Richter am 7. November ein Urteil, wie es ausfällt, steht aber so gut wie fest. „Das ist doch alles Unsinn. Die Platten sind immer glatt, bei Wetter wie an jenem Tag muss man eben viel regelmäßiger streuen“, sagte Zudrell nach der Verhandlung. Der Anwalt Kißleggs hielt dem geltende Gesetze und einschlägige Urteile entgegen: „Die Rechtslage ist eindeutig. Eine Pflichtverletzung der Gemeinde liegt nicht vor.“