Lucha möchte Duldung ausdehnen
Prüfung einer im Ausland erworbenen Berufsausbildung soll vor Abschiebung schützen – Kritik aus Bayern
STUTTGART (kab) - Baden-Württembergs Integrationsminister Manfred Lucha (Grüne) will Asylbewerber künftig so lange dulden, bis die Behörden deren im Ausland abgeschlossene Berufsausbildung geprüft haben. Einen entsprechenden Vorstoß bringt er in die heute beginnende Integrationsministerkonferenz in Nürnberg ein.
STUTTGART - Der baden-württembergische Integrationsminister Manfred Lucha will Geflüchteten ermöglichen, einfacher ein Studium oder eine Ausbildung in Deutschland aufzunehmen. Zudem will der Grünen-Politiker eine Duldung von Geflüchteten ausweiten, die in Deutschland ihre Berufsausbildung anerkennen lassen wollen. Beide Initiativen bringt er bei der Integrationsministerkonferenz an diesem Donnerstag und Freitag in Nürnberg ein. Die bayerische Staatsregierung ist gegen Luchas zweiten Vorschlag.
Den Grund für seinen ersten Vorstoß fasst Lucha so zusammen: „Nach der derzeitigen Rechtslage kann es zu der absurden Situation kommen, dass sich ein ausbildungswilliger junger Mensch schlechterstellt, wenn er eine Ausbildung oder ein Studium aufnimmt, als wenn er es sein lässt.“Für manche fielen dann nämlich Gelder nach dem Asylbewerberleistungsgesetz weg. Andere Hilfen wie Bafög bekommen sie auch nicht. Das will Lucha ändern – auch auf Wunsch der Kommunen und der Wirtschaft. Die Stadt Stuttgart beispielsweise sorgt bereits für den Lebensunterhalt einiger Flüchtlinge, die in diese Förderlücke gefallen sind. Diesen Vorschlag Luchas unterstützen etliche andere Länder, darunter Bayern und RheinlandPfalz.
Auf größere Skepsis trifft Lucha mit seinem zweiten Vorschlag. Dieser sieht vor, Asylbewerber so lange zu dulden, bis die Behörden deren im Ausland abgeschlossene Berufsausbildung geprüft haben. Die Duldung soll weiter gelten, während sie etwa Lehrgänge zur Anerkennung absolvieren, die bis zu drei Jahre dauern können. Danach sollen sie weitere zwei Jahre geduldet werden, um ihren Beruf ausüben zu können.
Wie bei der Drei-plus-zwei-Regel
Lucha zieht Parallelen zur sogenannten Drei-plus-zwei-Regel. Sie besagt, dass Geflüchtete unabhängig vom Erfolg ihres Asylverfahrens in Deutschland bleiben dürfen, während sie eine dreijährige Ausbildung machen. Danach sollen sie noch zwei weitere Jahre bleiben dürfen, um in ihrem Beruf zu arbeiten.
Wer mit abgeschlossener Berufsausbildung nach Deutschland kommt, soll nach Luchas Willen nicht schlechtergestellt werden als die, die hier erst eine Ausbildung beginnen. „Statt talentierte junge Menschen abzuschieben, geben wir ihnen eine Chance und tragen so gleichzeitig zur Fachkräftesicherung bei“, erklärt er.
Bayern, Gastgeberland der Integrationsministerkonferenz, sieht Luchas Initiative kritisch. „Der Vorstoß von Baden-Württemberg führt dazu, dass abgelehnte Asylbewerber, die unser Land eigentlich verlassen müssten, hierbleiben dürfen“, sagt Bayerns Integrationsministerin Emilia Müller (CSU). Der Fokus bei der Integration in den Arbeitsmarkt müsse vielmehr auf anerkannten Flüchtlingen liegen. „Denn wir dürfen die Leistungsfähigkeit von Staat und Gesellschaft nicht überfordern. Ansonsten gefährden wir den Zusammenhalt unserer Gesellschaft.“