Schonzeit wahren
Zum Interview „Ein Ausgleich zum stressigen Berufsleben“(13.11.) mit Bezirksjägermeister Peter Lutz:
Ich stamme aus einer Jäger- und Landwirt-Familie und stimme Herrn Lutz in vielen Punkten zu, zum Beispiel seiner Freude über wachsendes Interesse an der Jagd in der Bevölkerung als „zurück zur Natur“-Bewegung, oder auch dem steigenden Anteil von Jägerinnen. Was ich aber überhaupt nicht nachvollziehen kann, ist seine Forderung nach einer Aufhebung der Schonzeit für sämtliches Schwarzwild im März und April. Zugegeben, Baden-Württemberg ist hier besonders „schweinefreundlich“und hat die bundesweite Schonzeit auf Überläufer (einjährige Wildschweine) und Frischlinge („Ferkel“) ausgeweitet, die in vielen anderen Bundesländern ganzjährig bejagd werden dürfen. Dafür ist die Schonzeit im Ländle nur zwei Monate lang statt vier wie anderswo.
Dass aber auch Bachen (erwachsene Sauen) und Keiler („Eber“) ganzjährig geschossen werden sollen, ist nicht nur wildwirtschaftlich unsinnig, sondern auch ethisch mehr als fragwürdig: Nicht ohne Grund gilt die bundesweite Schonzeit auch für Bachen und Keiler in der sogenannten Brut- und Setzzeit im Frühjahr, in der die Wildtiere ihre Jungen zur Welt bringen und säugen. Da selbst sehr erfahrene Schwarzwild-Jäger eine Bache im dämmrigen Licht der Jagd quasi nicht von einem Keiler unterscheiden können, gilt die Schonzeit auch für Keiler.
Hilke Anna Patzwall, Vogt
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