Ein Bau gegen den gültigen Plan?
Investor will in Simmerberg ein Fünffamilienhaus errichten, obgleich es gegen fast alle Festsetzungen verstößt
WEILER-SIMMERBERG - Ein Fünffamilienhaus plant ein Investor in der Simmerberger Wälderstraße. Der Gemeinderat kann sich grundsätzlich zwar schon vorstellen, dass das Vorhaben Wirklichkeit wird. Unter welchen Bedingungen es zum Bau kommen könnte, soll jedoch das Landratsamt vorgeben. Denn: Die bisherigen Planungen widersprechen in fast allen Punkten den Festsetzungen des in dem Bereich geltenden Bebauungsplans „Oberleute“.
Es handelt sich um das letzte unbebaute Grundstück in diesem Bereich. Der Bebauungsplan sieht dort eine maximale Grundfläche von 220 Quadratmetern vor. Das geplante Gebäude wäre aber 355 Quadratmeter groß. Dafür schafft es auch deutlich mehr Wohnraum als ursprünglich geplant: Fünf Mietwohnungen will der Investor hier bauen. Deren Größe zwischen 60 und 90 Quadratmetern entspreche genau dem aktuellen Bedarf in Simmerberg, stellte Bürgermeister Karl-Heinz Rudolph fest. Dass die Firsthöhe mit 11,16 Metern deutlich höher liege als die im Bebauungsplan festgelegten 9,50 Meter, relativiere sich beim Blick auf die umstehende Bebauung. Tatsächlich passe sich das Gebäude mit seiner Firsthöhe gut ein, so Rudolph. Das werde nicht zuletzt mit dem „Trick“erreicht, statt eines Satteldaches ein Walmdach zu bauen.
Eberhard Rotter (CSU) konnte sich eine Zustimmung nur vorstellen, wenn die Gemeinde Abweichungen bei anderen Bauvorhaben in diesem Bereich nicht abgelehnt habe. Das sei nicht der Fall gewesen, so Rudolph. Xaver Fink (CSU) äußerte Bedenken, dass dann vielen Vorhaben „Tür und Tor geöffnet werden“. Und Anja Reichart (CSU) verwies auf ein aktuelles Bauprojekt in Weiler, dessen Dimensionen zu Diskussionen im Ort führten.
Dr. Bernd Ferber (Freie Wähler) sprach sich für das Projekt aus, da es der Forderung nach einer Nachverdichtung entspreche und dringend benötigten Wohnraum schaffe.
Dennoch gab es kein formelles „Ja“zu der eingereichten Bauvoranfrage. Vielmehr erklärte der Gemeinderat einstimmig, dass er das Bauvorhaben begrüßt. Das Landratsamt soll aber zunächst prüfen, wie die Schaffung von Baurecht möglich sei. Denkbar sei eine Änderung des bestehenden Bebauungsplanes ebenso wie dessen Aufhebung, sodass nur die Vorgaben des Bayerischen Baugesetzbuches gelten. Als dritte Variante seien Befreiungen vom Bebauungsplan denkbar, so Hauptamtsleiterin Julia Bentz.