Betriebe können Deutschkurse nun steuerlich absetzen
Initiative soll berufliche Integration nicht nur von Flüchtlingen fördern
STUTTGART - Unternehmen können künftig Deutschkurse für ihre Mitarbeiter steuerlich absetzen. Das teilt das Bundesfinanzministerium in einem Rundschreiben am Donnerstag mit. Die steuerliche Begünstigung von Deutschkursen zur beruflichen Integration soll Flüchtlingen und auch allen anderen Arbeitnehmern, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, zugute kommen. Unternehmensverbände begrüßten die Neuregelung.
„Die Integration von Geflüchteten in den Arbeitsmarkt ist eine große Herausforderung für die Wirtschaft“, erklärt Peter Jany, Hauptgeschäftsführer der Industrie- und Handelskammer (IHK) Bodensee-Oberschwaben. „Kenntnisse der deutschen Sprache sind unverzichtbar.“Martina Doleghs von der Geschäftsleitung der Industrie- und Handelskammer (IHK) Ulm sagt: „Damit haben unsere Mitgliedsbetriebe jetzt Rechtssicherheit.“Immer wieder habe es bei der IHK Ulm Anfragen von Unternehmern hierzu gegeben. „Das Beherrschen der deutschen Sprache ist ein ganz wesentlicher Faktor zur Integration in Gesellschaft und Arbeit“, so Doleghs. „Deshalb ist die Entscheidung jetzt sehr zu begrüßen.“Zwar gebe es allgemeine Deutschkurse für Zugewanderte. Ganz wichtig ist laut Doleghs aber auch berufsbezogenes Deutsch. Doleghs verweist in diesem Zusammenhang auf eine Bundesratsinitiative von Baden-Württembergs Finanzministerin Edith Sitzmann (Grüne). Sitzmann hat sich im März für steuerliche Begünstigungen von Deutschkursen in Betrieben stark gemacht. Die Initiative wurde von der Länderkammer mitgetragen und ging ans Bundesfinanzministerium, das die obersten Finanzbehörden der Länder am Dienstag auf die Neuregelung hingewiesen hat. „Ich freue mich, dass das Bundesfinanzministerium rasch den Weg dafür frei gemacht hat“, sagt Sitzmann der „Schwäbischen Zeitung“. „Besonders schön ist es, dass die Begünstigung für alle gilt, deren Muttersprache nicht Deutsch ist – egal ob IT-Fachkraft, Flüchtling oder Pflegekraft.“