Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Das sagt das Regierungspräsidium Tübingen zu den Forderungen des BUND
„Die im Bundesverkehrswegeplan bewerteten Vorhaben wurden einer Nutzen-Kosten-Analyse unterzogen und zusätzlich umwelt- und naturschutzfachlich, raumordnerisch und städtebaulich beurteilt“, schreibt das Regierungspräsidium Tübingen (RP) zu den Vorwürfen des BUND auf Anfrage. Die angesprochene strategische Umweltprüfung sei
Teil der Systematik bei der Erstellung des Bundesverkehrswegeplans. Das RP könne auf Basis des Rechtsgutachtens des BUND den Planungsprozess zur B 31 Meersburg-Immenstaad nicht stoppen. „Planungen von Infrastrukturprojekten erfolgen immer auf Basis der gültigen EU- und Bundesvorschriften, -Gesetze und -Richtlinien“, heißt es weiter. Diese Vorgaben beziehen sich demnach auch auf Klima, Umwelt, Luft, CO2-Bilanz und so weiter. Inwieweit das zuständige Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur das angesprochene Rechtsgutachten bereits interpretiert habe, sei nicht bekannt.
Für das Regierungspräsidium ist auch weiterhin klar, dass die B1Variante richtig bestimmt wurde. In der Raumanalyse der derzeit in der Endbearbeitung befindlichen Umweltverträglichkeitsstudie würden demnach die genannten Gebiete unter anderem in ihrer naturschutzfachlichen Bedeutung entsprechend gewürdigt. Ein Teil der Lippbachaue bei Immenstaad sei als Natura2000-Gebiet ausgewiesen und habe demnach auch naturschutzrechtlich einen sehr hohen Stellenwert. Der Weingarten-Wald übernehme wichtige Funktionen als Lebensstätte in Bezug auf streng geschützte Tierarten wie Fledermäuse und die Gelbbauchunke. Auch bezüglich seiner Klimaschutzfunktion sei das große Waldgebiet von herausgehobener Bedeutung.
„Diese Aspekte finden bei der Einschätzung der Empfindlichkeit gegenüber Straßenbauvorhaben ihre Berücksichtigung“, schreibt das Regierungspräsidium weiter. In der Risikoanalyse würden die Auswirkungen der verschiedenen Trassenvarianten auf mehrere Schutzgüter und Raumnutzungen hin untersucht. Auch andere Belange wie Verkehr und Wirtschaftlichkeit würden vergleichend beurteilt und in die Abwägung eingestellt. „In diesem Vergleich ist die Vorzugsvariante B1 als die günstigste Variante hervorgegangen. Dies wurde vom baden-württembergischen Verkehrsministerium und vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur in deren Schreiben vom September 2021 bestätigt“, heißt es weiter. In der nächsten Planungsphase gehe es darum, die Variante B1 hinsichtlich der prognostizierten Eingriffe bestmöglich zu optimieren und der naturschutz- und waldrechtlichen Verpflichtung zur Kompensation nachzukommen.