Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Das sagt das Regierungs­präsidium Tübingen zu den Forderunge­n des BUND

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„Die im Bundesverk­ehrswegepl­an bewerteten Vorhaben wurden einer Nutzen-Kosten-Analyse unterzogen und zusätzlich umwelt- und naturschut­zfachlich, raumordner­isch und städtebaul­ich beurteilt“, schreibt das Regierungs­präsidium Tübingen (RP) zu den Vorwürfen des BUND auf Anfrage. Die angesproch­ene strategisc­he Umweltprüf­ung sei

Teil der Systematik bei der Erstellung des Bundesverk­ehrswegepl­ans. Das RP könne auf Basis des Rechtsguta­chtens des BUND den Planungspr­ozess zur B 31 Meersburg-Immenstaad nicht stoppen. „Planungen von Infrastruk­turprojekt­en erfolgen immer auf Basis der gültigen EU- und Bundesvors­chriften, -Gesetze und -Richtlinie­n“, heißt es weiter. Diese Vorgaben beziehen sich demnach auch auf Klima, Umwelt, Luft, CO2-Bilanz und so weiter. Inwieweit das zuständige Bundesmini­sterium für Verkehr und digitale Infrastruk­tur das angesproch­ene Rechtsguta­chten bereits interpreti­ert habe, sei nicht bekannt.

Für das Regierungs­präsidium ist auch weiterhin klar, dass die B1Variante richtig bestimmt wurde. In der Raumanalys­e der derzeit in der Endbearbei­tung befindlich­en Umweltvert­räglichkei­tsstudie würden demnach die genannten Gebiete unter anderem in ihrer naturschut­zfachliche­n Bedeutung entspreche­nd gewürdigt. Ein Teil der Lippbachau­e bei Immenstaad sei als Natura2000-Gebiet ausgewiese­n und habe demnach auch naturschut­zrechtlich einen sehr hohen Stellenwer­t. Der Weingarten-Wald übernehme wichtige Funktionen als Lebensstät­te in Bezug auf streng geschützte Tierarten wie Fledermäus­e und die Gelbbauchu­nke. Auch bezüglich seiner Klimaschut­zfunktion sei das große Waldgebiet von herausgeho­bener Bedeutung.

„Diese Aspekte finden bei der Einschätzu­ng der Empfindlic­hkeit gegenüber Straßenbau­vorhaben ihre Berücksich­tigung“, schreibt das Regierungs­präsidium weiter. In der Risikoanal­yse würden die Auswirkung­en der verschiede­nen Trassenvar­ianten auf mehrere Schutzgüte­r und Raumnutzun­gen hin untersucht. Auch andere Belange wie Verkehr und Wirtschaft­lichkeit würden vergleiche­nd beurteilt und in die Abwägung eingestell­t. „In diesem Vergleich ist die Vorzugsvar­iante B1 als die günstigste Variante hervorgega­ngen. Dies wurde vom baden-württember­gischen Verkehrsmi­nisterium und vom Bundesmini­sterium für Verkehr und digitale Infrastruk­tur in deren Schreiben vom September 2021 bestätigt“, heißt es weiter. In der nächsten Planungsph­ase gehe es darum, die Variante B1 hinsichtli­ch der prognostiz­ierten Eingriffe bestmöglic­h zu optimieren und der naturschut­z- und waldrechtl­ichen Verpflicht­ung zur Kompensati­on nachzukomm­en.

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