Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Deswegen darf der Bürgermeister jetzt Kostenerstattungsverträge unterschreiben
Bisher musste bei bestimmten Bebauungsplänen jeweils der Technische Ausschuss in einer seiner Sitzungen dafür stimmen – Diese Zeit ist damit vorbei
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TETTNANG - Manchmal gibt es in den Sitzungen des Gemeinderates oder der Ausschüsse recht vorhersehbare, einstimmige Abstimmungsergebnisse. Das war in der Vergangenheit jedes Mal bei Kostenerstattungsverträgen der Fall, wenn ein Bebauungsplan für einen Eigentümer oder Vorhabenträger aufgestellt worden ist. Denn in der Regel trägt der dann die gesamten Kosten des Verfahrens.
Nur war bisher so, dass jedes Mal der Technische Ausschuss Tettnangs Bürgermeister Bruno Walter ausdrücklich ermächtigen musste, dass er diese Unterschrift leisten durfte. Dass das Abstimmungsergebnis hier immer einstimmig war, hängt damit zusammen, dass es der Stadt ja nur nützt. Denn jedes andere Ergebnis würde ja die städtischen Finanzen belasten. Insofern ist die Entscheidung hier in der Vergangenheit immer alternativlos gewesen.
Der Aufwand und die Wartezeit indes waren in der Vergangenheit hoch: Jedes Mal musste der Technische Ausschuss entscheiden. Heißt: Es gab jedes Mal einen Sachvortrag und eine Abstimmung. Die Verwaltung musste in jedem Fall alle Unterlagen aufbereiten, immer machte das einige Seiten in den Sitzungsunterlagen aus. Und das, obwohl die Abstimmung immer gleich ausging.
Das hat mit dem jetzt vorgestellten Mustervertrag ein Ende, dem der Technische Ausschuss am Mittwoch (wiederum einstimmig) zugestimmt hat. Damit ist die Zeit wiederum frei für andere Themen, die stattdessen im Technischen Ausschuss beraten werden können.
Nur ein Punkt in der Formulierung sorgte kurz für eine Diskussion. Ursprünglich sollte der Vertrag „auf Basis“des Mustervertrags erstellt werden. Auf Nachfrage von Hans Schöpf (Grüne) äußerte Stadtbaumeister Achim Straub, dass damit sinngemäß kein Freifahrtschein verbunden sein sollte, sondern dass es für unterschiedliche Anwendungsfälle einfach teils alternative Formulierungen genutzt werden müssten.
Schöpf äußerte, dass es wichtig sei, dass hier keine inhaltlichen Änderungen vorgenommen werden könnten, sondern dass Verträge in solchen Fällen dem Technischen Ausschuss wieder vorgelegt werden müssten. Dieser Punkt floss dann auch in den Beschluss mit ein.
Es ist nicht das erste Mal, dass solche Erleichterungen zu Zeitersparnissen führen. Ein weiteres Beispiel ist die Abwägung von Ergebnissen von Offenlagen im Rahmen von Bebauungsplanverfahren. Hier können Behörden, Unternehmen und Privatpersonen Anmerkungen machen und ihre Belange vorbringen. Während zu früheren Zeiten wirklich alles erläutert wurde – auch wenn eine bestimmte Behörde beispielsweise nur äußerte, keine Anmerkung zu haben –, kommen mittlerweile in der Sitzungspraxis nur noch die Punkte zur Sprache, wo es wirklich um Änderungsvorschläge geht. Hier stimmt der Ausschuss dann dafür oder dagegen. Das Ergebnis ist das gleiche, aber auch das spart Zeit.