Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Bis Jahresende Rauchwarnmelder installieren
Es sind kleine, unauffällige Geräte, die keinen Platz wegnehmen, aber unter Umständen Leben retten können: Rauchwarnmelder. In den meisten Wohnungen und Häusern in Deutschland hängen sie bereits an der Decke – teilweise schon seit knapp zehn Jahren. In Berlin und Brandenburg ist das aber noch keine Pflicht. Hier endet die Frist zum Jahreswechsel: Ab dem 1. Januar müssen auch in diesen beiden Bundesländern in allen Wohnräumen Rauchwarnmelder installiert sein. Das erklärt das Forum Brandrauchprävention in Berlin.
Ab dem neuen Jahr bildet dann nur noch Sachsen eine Ausnahme: Hier müssen zwar in allen Neu- und Umbauten Rauchwarnmelder hängen, nicht aber im Bestand. In anderen Bundesländern wie Mecklenburg-Vorpommern oder SchleswigHolstein ist es aber schon seit zehn Jahren Pflicht, in Wohnräumen Rauchwarnmelder hängen zu haben. Genauer gesagt: Im Schlafzimmer, Kinderzimmer und in Fluren, die als Rettungswege gelten, müssen Geräte installiert sein. In manchen Bundesländern kommen noch die Wohnzimmer hinzu.
Allerdings haben Rauchwarnmelder eine Lebenserwartung von zehn Jahren. In den Bundesländern, wo es vor zehn Jahren Pflicht wurde, die Geräte zu installieren, müssen nun neue her. Für die Wartung ist je nach Bundesland entweder der Mieter oder der Eigentümer in der Pflicht. Für den Austausch sind aber generell die Wohnungseigentümer verantwortlich. Das sagt die Initiative Elektro+. (dpa)