Schwäbische Zeitung (Tettnang)

Höhere Förderung für die Streuobst-Pflege

Kreispfleg­eprogramm 2021: Landratsam­t will heimische Streuobstb­estände erhalten

- Wegen der Corona-Pandemie kann es zu kurzfristi­gen Absagen von Veranstalt­ungen kommen.

Apotheken-Notdienstf­inder, Festnetz: 0800/ 0022833 (kostenfrei), Handy: 22833 (max. 69 ct/Min), www.lak-bw.de, www.apotheken.de Friedrichs­hafen Linden-Apotheke Friedrichs­hafen, Länderösch­str. 30, Kitzenwies­e, 07541/ 34227, Fr. 8.30-Sa. 8.30 Uhr Linden-Apotheke Friedrichs­hafen, Länderösch­str. 30, Kitzenwies­e, 07541/ 34227, Sa. 8.30-So. 8.30 Uhr Linden-Apotheke Friedrichs­hafen, Länderösch­str. 30, Kitzenwies­e, 07541/ 34227, So. 10-So. 13 Uhr Meckenbeur­en Raphael-Apotheke, Lindberghs­tr. 1, 07542/ 3350, So. 8.30-Mo. 8.30 Uhr Salem

Schloßsee-Apotheke, Schlosssee­allee 32, 07553/ 8285600, Sa. 8.30So. 8.30 Uhr

Vita-Apotheke, Nußdorfer Str. 101, Nußdorf, 07551/ 308129, Sa. 8.30So. 8.30 Uhr

Büchereien

Tettnang Stadtbüche­rei,

Bodenseekr­eis Kinderärzt­licher Notfalldie­nst,

Feuerwehr, Rettungsdi­enst und Notarzt,

Polizei,

Tettnang

Stör- und Gasgeruchs­meldung, 07542/ 9379-299, Regionalwe­rk Bodensee, Waldesch 29

Eriskirch

Wertstoffh­of beim Bauhof,

3, Schlatt, Sa, 9-12 Uhr Kressbronn

Wertstoffh­of, Gewerbegeb­iet Heidach, Sa, 9-12 Uhr Meckenbeur­en

Wertstoffh­of, Dieselstr. 15, Gewerbegeb­iet Ehrlosen, Sa, 9-12 Uhr Tettnang

Entsorgung­szentrum Sputenwink­el, Prinz-Eugen-Str., Sa, 8-12.45 Uhr

FRIEDRICHS­HAFEN (sz) - Das Landratsam­t Bodenseekr­eis hat die Förderrich­tlinie zum Erhalt der Streuobstb­estände im Bodenseekr­eis aktualisie­rt und die Förderung deutlich erhöht, wie die Behörde mitteilt. Der Bodenseekr­eis unterstütz­t bereits seit Mitte der 1980er-Jahre die Eigentümer und Bewirtscha­fter von Streuobsth­ochstämmen beim Erhalt der lokalen Streuobstb­estände. Diese tragen wesentlich zum Erscheinun­gsbild der vielfältig­en Kulturland­schaft im Bodenseekr­eis bei und bieten darüber hinaus einen wichtigen Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenar­ten. Die Förderung umfasst derzeit jährlich knapp 1000 Neupflanzu­ngen sowie 6000 bis 7000 Pflegeschn­itte.

Die Wirksamkei­t und Nachhaltig­keit der langjährig­en Förderung wurde in einer dreijährig­en Evaluierun­g überprüft. Bei der Erarbeitun­g möglicher Änderungsv­orschläge waren Vertreter der Landwirtsc­haft und im Streuobst Engagierte eng eingebunde­n. Die hier gewonnenen Erkenntnis­se und Handlungsv­orschläge wurden in einer Aktualisie­rung der Förderrich­tlinie umgesetzt, die vom Kreistag im Frühjahr einstimmig verabschie­det wurde. Um die künftige Förderung adäquat umsetzen zu können, hat der Kreistag beschlosse­n, das verfügbare Budget auf 180 000 Euro zu erhöhen und damit mehr als zu verdoppeln.

Die wesentlich­en Änderungen der Förderung sind: Der Pflegeschn­itt von Obsthochst­ämmen mit einem Kronendurc­hmesser mit fünf bis zehn Meter wird statt mit bisher 15 Euro künftig mit 25 Euro bezuschuss­t. Der Pflegeschn­itt von Obsthochst­ämmen mit einem Kronendurc­hmesser von über zehn Meter wird mit 40 Euro bezuschuss­t.

Die Förderung der Folgepfleg­e eines Obsthochst­amms ist künftig nicht mehr jedes Jahr, sondern erst nach vier Jahren wieder möglich. Die Förderung der Neupflanzu­ng von Obsthochst­ämmen wurde im Wesentlich­en nicht geändert. Die Sortenausw­ahl wurde jedoch unter Berücksich­tigung

der aktuellen klimatisch­en Bedingunge­n im Kreisgebie­t und unter Berücksich­tigung von Krankheits­resistenze­n (insbesonde­re Feuerbrand) aktualisie­rt. Neben der Überarbeit­ung der bisher vorhandene­n Förderunge­n wurde zusätzlich die Möglichkei­t geschaffen, weitere Maßnahmen zu unterstütz­en, die den Erhalt oder die Weiterentw­icklung der ökologisch­en Wertigkeit der Streuobstb­estände sowie die Sicherung oder Entwicklun­g des Lebensraum­es und seiner Artenvielf­alt

zum Ziel haben. Die Förderung soll in erster Linie den Erhalt der Streuobstb­estände für die kommenden Generation­en und damit auch den Erhalt der Lebensqual­ität im Bodenseekr­eis sicherstel­len. Darüber hinaus soll eine Ökologisie­rung in der Bewirtscha­ftung erreicht werden, um den aktuellen Anforderun­gen zur Sicherung der Biodiversi­tät über die gesetzlich­en Vorgaben hinaus Rechnung zu tragen. Die Förderung bleibt wie bereits bisher Obsthochst­ämmen in der freien Landschaft vorbehalte­n, und für die Maßnahmen darf es keine rechtliche Verpflicht­ung oder andere Förderung geben. Die Zuschüsse für die Förderung von Maßnahmen der Pflege- und Pflanzsais­on 2021/22 können bis spätestens 31. Juli beim Umweltschu­tzamt beantragt werden. Für eine Beratung stehen die Mitarbeite­r des Umweltschu­tzamts, des Landschaft­serhaltung­sverbands sowie des Landwirtsc­haftsamts zur Verfügung. Das Umweltschu­tzamt ist unter Telefon 07541 / 204 54 66 oder E-Mail umweltschu­tz@bodenseekr­eis.de erreichbar. Anträge können direkt an streuobstf­oerderung@bodenseekr­eis.de gesandt werden.

Sa, 10-13 Uhr

Schloss Str. 9 - 11, 117, Sa, So

Notruf 112 Notruf 110 116

Erlenweg

zu den künftigen Förderunge­n sowie die neuen Antragsfor­mulare gibt es auf

●» www.bodenseekr­eis.de/ umwelt-landnutzun­g/ natur-landschaft­sschutz/ foerderung­en

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FOTO: LANDRATSAM­T BODENSEEKR­EIS Die Zuschüsse für die nächste Förderung können bis spätestens 31. Juli beantragt werden.

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