Schwäbische Zeitung (Tettnang)
Höhere Förderung für die Streuobst-Pflege
Kreispflegeprogramm 2021: Landratsamt will heimische Streuobstbestände erhalten
Apotheken-Notdienstfinder, Festnetz: 0800/ 0022833 (kostenfrei), Handy: 22833 (max. 69 ct/Min), www.lak-bw.de, www.apotheken.de Friedrichshafen Linden-Apotheke Friedrichshafen, Länderöschstr. 30, Kitzenwiese, 07541/ 34227, Fr. 8.30-Sa. 8.30 Uhr Linden-Apotheke Friedrichshafen, Länderöschstr. 30, Kitzenwiese, 07541/ 34227, Sa. 8.30-So. 8.30 Uhr Linden-Apotheke Friedrichshafen, Länderöschstr. 30, Kitzenwiese, 07541/ 34227, So. 10-So. 13 Uhr Meckenbeuren Raphael-Apotheke, Lindberghstr. 1, 07542/ 3350, So. 8.30-Mo. 8.30 Uhr Salem
Schloßsee-Apotheke, Schlossseeallee 32, 07553/ 8285600, Sa. 8.30So. 8.30 Uhr
Vita-Apotheke, Nußdorfer Str. 101, Nußdorf, 07551/ 308129, Sa. 8.30So. 8.30 Uhr
Büchereien
Tettnang Stadtbücherei,
Bodenseekreis Kinderärztlicher Notfalldienst,
Feuerwehr, Rettungsdienst und Notarzt,
Polizei,
Tettnang
Stör- und Gasgeruchsmeldung, 07542/ 9379-299, Regionalwerk Bodensee, Waldesch 29
Eriskirch
Wertstoffhof beim Bauhof,
3, Schlatt, Sa, 9-12 Uhr Kressbronn
Wertstoffhof, Gewerbegebiet Heidach, Sa, 9-12 Uhr Meckenbeuren
Wertstoffhof, Dieselstr. 15, Gewerbegebiet Ehrlosen, Sa, 9-12 Uhr Tettnang
Entsorgungszentrum Sputenwinkel, Prinz-Eugen-Str., Sa, 8-12.45 Uhr
FRIEDRICHSHAFEN (sz) - Das Landratsamt Bodenseekreis hat die Förderrichtlinie zum Erhalt der Streuobstbestände im Bodenseekreis aktualisiert und die Förderung deutlich erhöht, wie die Behörde mitteilt. Der Bodenseekreis unterstützt bereits seit Mitte der 1980er-Jahre die Eigentümer und Bewirtschafter von Streuobsthochstämmen beim Erhalt der lokalen Streuobstbestände. Diese tragen wesentlich zum Erscheinungsbild der vielfältigen Kulturlandschaft im Bodenseekreis bei und bieten darüber hinaus einen wichtigen Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten. Die Förderung umfasst derzeit jährlich knapp 1000 Neupflanzungen sowie 6000 bis 7000 Pflegeschnitte.
Die Wirksamkeit und Nachhaltigkeit der langjährigen Förderung wurde in einer dreijährigen Evaluierung überprüft. Bei der Erarbeitung möglicher Änderungsvorschläge waren Vertreter der Landwirtschaft und im Streuobst Engagierte eng eingebunden. Die hier gewonnenen Erkenntnisse und Handlungsvorschläge wurden in einer Aktualisierung der Förderrichtlinie umgesetzt, die vom Kreistag im Frühjahr einstimmig verabschiedet wurde. Um die künftige Förderung adäquat umsetzen zu können, hat der Kreistag beschlossen, das verfügbare Budget auf 180 000 Euro zu erhöhen und damit mehr als zu verdoppeln.
Die wesentlichen Änderungen der Förderung sind: Der Pflegeschnitt von Obsthochstämmen mit einem Kronendurchmesser mit fünf bis zehn Meter wird statt mit bisher 15 Euro künftig mit 25 Euro bezuschusst. Der Pflegeschnitt von Obsthochstämmen mit einem Kronendurchmesser von über zehn Meter wird mit 40 Euro bezuschusst.
Die Förderung der Folgepflege eines Obsthochstamms ist künftig nicht mehr jedes Jahr, sondern erst nach vier Jahren wieder möglich. Die Förderung der Neupflanzung von Obsthochstämmen wurde im Wesentlichen nicht geändert. Die Sortenauswahl wurde jedoch unter Berücksichtigung
der aktuellen klimatischen Bedingungen im Kreisgebiet und unter Berücksichtigung von Krankheitsresistenzen (insbesondere Feuerbrand) aktualisiert. Neben der Überarbeitung der bisher vorhandenen Förderungen wurde zusätzlich die Möglichkeit geschaffen, weitere Maßnahmen zu unterstützen, die den Erhalt oder die Weiterentwicklung der ökologischen Wertigkeit der Streuobstbestände sowie die Sicherung oder Entwicklung des Lebensraumes und seiner Artenvielfalt
zum Ziel haben. Die Förderung soll in erster Linie den Erhalt der Streuobstbestände für die kommenden Generationen und damit auch den Erhalt der Lebensqualität im Bodenseekreis sicherstellen. Darüber hinaus soll eine Ökologisierung in der Bewirtschaftung erreicht werden, um den aktuellen Anforderungen zur Sicherung der Biodiversität über die gesetzlichen Vorgaben hinaus Rechnung zu tragen. Die Förderung bleibt wie bereits bisher Obsthochstämmen in der freien Landschaft vorbehalten, und für die Maßnahmen darf es keine rechtliche Verpflichtung oder andere Förderung geben. Die Zuschüsse für die Förderung von Maßnahmen der Pflege- und Pflanzsaison 2021/22 können bis spätestens 31. Juli beim Umweltschutzamt beantragt werden. Für eine Beratung stehen die Mitarbeiter des Umweltschutzamts, des Landschaftserhaltungsverbands sowie des Landwirtschaftsamts zur Verfügung. Das Umweltschutzamt ist unter Telefon 07541 / 204 54 66 oder E-Mail umweltschutz@bodenseekreis.de erreichbar. Anträge können direkt an streuobstfoerderung@bodenseekreis.de gesandt werden.
Sa, 10-13 Uhr
Schloss Str. 9 - 11, 117, Sa, So
Notruf 112 Notruf 110 116
Erlenweg
zu den künftigen Förderungen sowie die neuen Antragsformulare gibt es auf
●» www.bodenseekreis.de/ umwelt-landnutzung/ natur-landschaftsschutz/ foerderungen